Oktaevlein
Hallo Frau Bader, Ich hatte zunächst Elternzeit für 1 Jahr beantragt. Im Januar werde/muß ich aus finanziellen Gründen leider wieder arbeiten. Meine Frage ist aber, sollte dies gar nicht klappen (Betreuungsprobleme etc.), könnte ich dann, nachdem ich einige Zeit gearbeitet habe, erneut Elternzeit für die restlichen 2 Jahre beantragen, vorausgesetzt, der Arbeitnehmer stimmt zu? Vielen Dank!
Hallo, er muss nicht zustimmen, dann müssen Sie arbeiten gehen u dann mit Frist 7 Wo neue EZ beantragen Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Hallo Genau so ist es und da die AG nicht verpflichtet sind stimmen sie meist leider nicht nochmals zu! Habt ihr die Betreuung denn noch nicht geregelt?
CKEL0410
Hast du mit dem AG schriftlich festgehalten hast du die letzten 2 Jahre aufgespart,sollte man machen,auch falls mal ein AG Wechsel stattfindet.
Oktaevlein
Hallo, doch, im Prinzip ist die Betreuung geregelt. Aber es könnte ja sein (was ich nicht hoffe), dass meine Tochter mit der Betreuung nicht klar kommt...und sie jedes Mal unter Tränen abgeben könnte ich nicht :-( da mein Mann noch 2 Monate Elternzeit nimmt, wird sie erst im März fremdbetreut, so dass wir auch genug Eingewöhungszeit eingeplant haben. Aber ich fange halt im Januar wieder an zu arbeiten und wollte eigentlich nur wissen, ob man auch die Elternzeit verlängern kann, wenn sie zwischendurch "unterbrochen" wurde...
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