Hallo Frau bader.
Ich bin in Elternzeit und werde bald ALG ll beantragen müssen. Mein Partner und ich trennen uns.
Wenn mein Papa mir monatlich100 Euro auf mein Konto überweist, wird das angerechnet oder nicht? Er möchte mich einfach unterstützten.
Kann ich Wohngeld auch beantragen?
LG
von
tinelicious
am 03.10.2016, 14:10
Antwort auf:
Elternzeit ALG ll
Hallo,
das Geld vom Papa wird berücksichtigt.
Bevor Arbeitslosengeld 2 gezahlt werden wird, muss geprüft werden, inwieweit der Partner in der Lage ist, für Sie und das Kind Unterhalt zu zahlen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.10.2016
Antwort auf:
Elternzeit ALG ll
Natürlich. Die muss der Staat dann ja nicht finanzieren.
Habt ihr Kinder zusammen? Wie alt sind die?
Hast Du einen Arbeitgeber?
von
Sternenschnuppe
am 03.10.2016, 15:08
Antwort auf:
Elternzeit ALG ll
Das Geld wird als Einkommen gewertet, wenn es auf Dein Konto geht. Barzahlung wäre besser, wenn auch nicht korrekt.
Wenn Du noch in Elternzeit bist, dürftest Du ein sehr kleines Kind haben. Dein Partner ist dem Kind und Dir zum Unterhalt verpflichtet, bis das Kind 3 Jahre alt ist. Auch das wird das Amt prüfen.
Wenn Du in Elternzeit bist, hast Du einen Arbeitgeber. Es wäre zu überdenken, wenigstens Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Ab 1 Jahr steht dem Kind ein Krippenplatz zu, so dass Du Teilzeit arbeiten gehen könntest, ggf. ALG II aufstockend.
ALG II und Wohngeld zusammen geht nicht.
Mitglied inaktiv - 03.10.2016, 18:24