Miki88
Hallo Frau Bader, Meine Elternzeit ist in April abgelaufen. Während mein Elternzeit habe ich aber bei meinem Arbeitgeber auf Minijobs Basis gearbeitet und arbeite immer noch auf Minijobs Basis. Mein Chef ist das jetzt erst aufgefallen das mein Elternzeit abgelaufen ist. Und der Steuerberater vom Chef meinte zu mir das ich den Vertrag( Vollzeit Vertrag) kündigen soll wenn ich nicht mehr in Vollzeit Arbeiten kann bzw. will. Und ich kann nicht in Vollzeit arbeiten wegen 2 Kindern die ich betreuen muss. In Teilzeit kann ich auch nicht arbeiten. Minijob Basis geht weiterhin. Muss ich kündigen ? Oder warum kündigt der Arbeitgeber mich nicht ? Hat die Kündigung meiner Seits für mich Nachteile für die Zukunft ? Hoffe ich konnte Ihnen alles verständlich fragen. Vielendank für Ihre Antworten Mit freundlichen Gruß
Hallo, es gibt bei Ihnen jetzt zwei Verträge. Zum einen der Vollzeitvertrag, der nach der Elternzeit automatisch wieder aufgelebt ist. Der schwebt in der Luft, da sie ihn ja nicht erfüllen. Sie können ihn auch nicht erfüllen, deshalb müssen Sie kündigen. Der zweite Vertrag ist der Minijobvertrag. Da sie in diesem Jahr schon zwei Monate arbeiten, ist er mündlich abgeschlossen, sollte aber schriftlich fixiert werden. Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Warum sollte der Arbeitgeber dir kündigen wenn du deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen kannst? Nach Ablauf der Elternzeit lebt dein alter Vertrag einfach wieder auf. Wie bist du denn ab April krankenversichert ? Bei einem 450 Euro Job fallen keine Sozialabgaben an.
cube
Mit Ende der EZ lebt der ursprüngliche Vertrag wieder auf - also der VZ-Vertrag. Wenn du diesen nicht mehr erfüllen kannst/willst, musst du kündigen. Das ist ja deine Entscheidung. Hast du für den Mini-Job einen Vertrag und ist dieser auf die EZ begrenzt? Du solltest auf jeden Fall für den Mini-Job einen entsprechenden Vertrag bekommen. Sonst stehst du nachher ganz ohne Job da. Du schreibst nämlich "Mini-Job geht" - von dir aus. Aber will der Chef das auch weiterhin? Und: passt das finanziell für euch? Du hast Anspruch auf Betreuung ab dem 1- LJ und aktuell noch einen VZ-Vertrag. Da du den aber selbst kündigen wirst, verschuldest du sozusagen eine finanzielle Notlage selbst. Das sieht nicht jedes Amt in jeder Gemeinde so locker und unterstützt dich/euch dann ohne Probleme mit Geld. Nur so zur Info.
Pamo
Dein Arbeitgeber hat dich also seit Ablauf der Elternzeit (weiter) auf 400€ Basis beschäftigt und das war im Einverständnis? Jetzt also schon 2 Monate? Keiner von euch bestand auf den ursprünglichen Vollzeitvertrag? Dadurch könnte ein neuer, gültiger, mündlicher Arbeitsvertrag entstanden sein. Ich würde nicht kündigen, sondern auf den neuen, mündlichen Teilzeitvertrag auf 400€-Basis hinweisen. Aber normalerweise ist es so, dass du hättest kündigen sollen, wenn du den Vollzeitvertrag nicht hättest weiter erfüllen können.
WonderWoman
ein neuer vertrag kann durch konkludentes handeln abgeschlossen werden, aber niemals ein bestehender vertrag ohne schriftform gekündigt werden. es besteht also unzweifelhaft ein neuer vertrag, entweder weil der minijob nie befristet war oder weil er konkludent fortgeführt wurde, aber der alte vz-vertrag besteht weiter. der ag könnte diesen jetzt fristlos kündigen, weil die an ihn schuldhaft nicht wieder angetreten hat, aber das macht sich nicht gut im ll. besser wäre ein aufhebundvertrag oder ein änderungsvertrag. oder eine kündigung durch den an. im endeffekt ist das egal, denn im zweifel zählt die begründung mehr als die kündigung an sich. nur eine fristlose kündigung würde ich vermeiden. eine fristgerechte kündigung durch den ag ist nicht möglich, sonst müsste der an bis zum ende der kündigungsfrist noch vz bezahlt werden und im zweifel auch vz arbeiten.
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