Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit abbrechen

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit abbrechen

Jenny1501

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Sehr geehrte Frau Bader, Meine Tochter ist 9 Monate. Ich habe Elternzeit auf zwei Jahre beantragt. Leider reicht das Geld bei uns von hinten bis vorne nicht. Ich hatte vor der Elternzeit auf Teilzeit gearbeitet. Überlege auf 400 Euro zurück zu gehen. Geht das so einfach? Vielen Dank, Jenny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, müssen Siie schriftlich beantragen, Frist 7. Anspruch, wenn der betrieb mind. 15 AN hat. Betriebliche Gründe können ja nicht dagegen sprechen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wenn Du eh teilzeit arbeitest, warum willst du dann abbrechen? Du darfst doch bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Würdest du die Elternzeit abbrechen, dann verlierst du den Kündigungsschutz. Frag doch einfach deinem AG ob du innerhalb der Elternzeit bei ihm arbeiten kannst - je nach Stundenumfang. Oder, falls er das nicht kann/will, hol dir das OK von ihm, das du innerhalb deiner Elternzeit bei einem anderen dann arbeitest. Solange du Elterngeld beziehst, muß du jeden verdienst aber der Kasse angeben, dann wird das Elterngeld entsprechend gekürzt. Alternativ laßt doch mal abklären ob ihr die Vorausetzungen vor Kindergeldzuschlag und/oder Wohngeld erfüllt.


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