Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit 2.Kind

Frage: Elternzeit 2.Kind

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Hallo Frau BADER, im Moment befinde ich mich in Elternzeit mit dem ersten Kind (geb. 8.09.09) habe 3 Jahre beantragt. Nun bin ich schwanger mit dem zweiten Kind errechneter Termin 15.11.11. Wenn ich dann für das zweite Kind auch 3 Jahre Elternzeit beantrage wird dann die restliche Zeit vom ersten Kind "gestrichen"? Wie lange geht dann die Elternzeit? Bis zum 14.11.14? Mein Mann möchte beim zweiten Kind 2 Monate zu Hause bleiben muß man das irgendwie berücksichtigen? Sorry, bisschen wirr. Vielen Dank für Ihre Hilfe blume7


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann EZ bis zum 3. Geb. des jüngsten Kindes nehmen. Die nicht benutzte Zeit bis zu 12 Mo. kann man mit Zustimmung des AG bis zum 8 LJ nehmne Liebe GRüsse, NB


SumSum076

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Meldest du einfach so fürs 2. Kind Elternzeit an, dann läuft die erste ganz normal aus und im Anschluss beginnt die zweite Elternzeit. Damit kommst du allerdings über den dritten Geburtstag von deinem Kind hinaus. Um Elternzeit über den 3. Geburtstag hinaus nehmen zu können, brauchst du die Zustimmung deines AG. Bekommst du die, dann kannst du Elternzeit bis zum 07.09.2015 machen (3 Jahre Kind 1: 08.09.09 bis 07.09.12 und 3 Jahre für Kind 2: 08.09.12 bis 07.09.15) Stimmt er dem nicht zu, dann ist deine Elternzeit am Tag vor dem 3. Geburtstag von Kind 2 zuende. 1. Arbeitstag wäre der 3. Geburtstag. Dein Mann hat auch sein Recht auf 3 Jahre Elternzeit, die hat mit deiner (fast) nichts zu tun! Gruß Sabine


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