Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit 2 Abschnitte oder 3 ?

Frage: Elternzeit 2 Abschnitte oder 3 ?

Nightlight1980

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Hallo, Kind ist geboren am 14.12.14. Elternzeit würde ab Geburt genommen zunächst bis 13.12.16 und dann w fehlender Betreuung nahtlos verlängert bis 13.02.17. Es wären also noch 10 Monate übrig. Bedeutet die o.g. Verlängerung, dass nun beide Abschnitte verbraucht sind oder zählt es w der Nahtlosigkeit als 1 Abschnitt? Es wurde vorab nicht schriftlich festgehalten was mit der restlichen Elternzeit von 10 Monaten passieren soll . Die AN möchte den Rest nun noch nehmen- darf der AG das ablehnen und wenn ja mit Bezug auf die 2/3 Abschnitte oder mit der Begründung dass die AN sich die Restzeit nicht gesichert hat? Lieben Dank für eine rechtliche Einschätzung. LG Jessi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie haben nur 2 Abschnitte 2. Eine Verlängerung löst keinen neuen Abschnitt aus Liebe Grüße NB


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