Alleswirdgut123
Liebe Frau Bader, Ein paar Fragen zur Elternzeit/Elterngeld. Ist es korrekt dass ich lediglich 12 Monate volles Elterngeld beziehen kann? Bei längerem Elternzeit-Wunsch am Stück reduziert sich dies entsprechend, oder? Wenn ich die Kombi 12+2 nehmen möchte, Dh mein Partner will am Ende meiner 12 Monate mit mir gemeinsam 2 Monate Elternzeit nehmen, - bis wann muss er es beantragen und bekommt er dann 2 Monate Elterngeld? - ich beantrage 14 Monate und bekomme aber in den letzten 2 Monaten kein Elterngeld? Kämpfe mich durch sämtliche Internetseiten aber finde es nicht so einfach. Ganz herzlichen Dank und viele Grüße.
Hallo, 1. Jeder von Ihnen kann bis zu 3 Jahre EZ nehmne, auch parallel. 2. Zusammen stehen Ihnen 14 Mo EG zu. Dabei werden die MG-Monate immer der Mutter zugerechnet. Wenn nur einer EG beantragt, geht dies bis zu 12 Mo Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du musst Elterngeld von Elternzeit unterscheiden. Ihr als paar könnt zusammen 14 Monate Elterngeld beanspruchen. Die ersten beide Monate mit Mutterschaftsgeld werden zwingend dir als mama zugeordnet. Willst du 12 Monate Elterngeld haben, kannst du Monat 11 und 12 als egplus wählen, dann bekommst du im 13./14. Monat noch Geld. Dein Mann kann sein Elterngeld erst nach Geburt beantragen und zwingend in Lebensmonaten. Elternzeit muss 7/Wochen vor Beginn des gewünschten Zeitraum erfolgen.
Dojii
Ja, als Elterngemeinschaft habt ihr Anspruch auf 14 Monate Basiselterngeld, wenn mindestens einer von euch vor der Geburt des Kindes gearbeitet hat. Davon darf eine Person maximal 12 Monate nehmen, muss aber mindestens 2. Monate mit Mutterschaftsgeld werden automatisch der Mutter zugesprochen, sprich du "blockierst" automatisch mindestens 2 der 14 Monate. Dein Partner muss seine beiden Monate innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes nehmen. Sie müssen nicht am Stück genommen werden, müssen aber in den ersten 14 Lebensmonaten verteilt werden. Also ist die von dir angesprochene Kombination, du 1 bis 12 und er 13 und 14 problemlos möglich.
Alleswirdgut123
Danke euch. Stimmt, habe die Begriffe gemixt. Wichtig war mir nur: Muss ich 14 Monate beantragen wenn wir am Ende noch 2 Monate gemeinsam wollen und wer von uns beiden bekommt , in welcher Höhe, dann im Monat 13/14 Elterngeld. Irgendwie bin ich zu blöd dafür. Lieben Dank!
Dojii
Wichtig ist, dass ihr zwei Anträge auf Elterngeld stellen müsst und jeder bekommt dann Elterngeld auf Basis seines eigenen Gehaltes. Jeder Antragsteller steht für sich.
luvi
Hallo, Du beantragt Elternzeit, so lange Du sie möchtest, höchstens 3 Jahre. Am besten gibst Du ein Enddatum ein. Die Elternzeit kann länger sein, als Dein Bezug von Elterngeld. Geld bekommst Du dann keines. Die letzten 2 Monate deiner Elternzeit beantragt dein Mann Elternzeit und Elterngeld, bis spätestens 14 Lebensmonat). LG luvi
Felica
Elternzeit hat nichts mit Elterngeld zu tun. Einzige Gemeinsamkeit, man darf bei beiden nicht mehr wiec30 std die Woche arbeiten.
Felica
Fenkecdrsn, falls du nicht nach den 13 Monaten wieder in VZ einsteigen willst oder unsicher ist ob du das kannst, dann melde besser 2cJahre EZ. Den du kannst sobald das EG durch ist ohne Einkommensverlust in TZ innerhalb der EZ arbeiten. Aber man muss sich bei der ersten Meldung für 2 Jahre festlegen, sonst kann der AG der Verlängerung widersprechen. Und besser TZ innerhalb der EZ.
Ähnliche Fragen
Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...
Guten Tag, meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Die letzten 10 Beiträge
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation
- Partner 2 Monate Elternzeit - 520€ Job
- Elterngeld 2. Kind und abgemeldetes Kleingewerbe
- Fragen zum Kita Finder und Platzvergabe
- Inklusionskita/Verkürzung der Stunden
- Aufsichtspflicht
- Kündigung später Erfahren das ich Schwanger bin