Annikoa90
Guten Tag! Ich bin ein wenig verwirrt über die ganzen Regelungen, die jetzt auf mich zukommen, daher mein Anliegen hier: Ich bin Seit September 2020 schwanger, und da ich ein Kitakind zuhause habe, habe ich eine Reduzierung des Vertrages beantragt (von 65% auf 50%), um im Falle einer erneuten Kitaschließung weniger Stress zu haben, meine Stunden abzuleisten. Ich werde nach TV-L bezahlt, AG ist öffentlicher Dienst. Antrag wurde zum 1.12.2020 genehmigt. Das Gehalt sank von 2133 auf 1727 netto. Also ein guter Batzen. Am 04.1. wurde ein komplettes BV ausgesprochen (18. SSW). Der Lohnersatz wird grundsätzlich aus den 3 Monaten vor der Schwangerschaft berechnet - also Juni, Juli, August - in denen ich ganz normal 65% gearbeitet habe. Jetzt steht tarifmäßig zum 1.1. eine Erhöhung an, bei einem 65% Vertrag etwa 50€ mehr netto. Außerdem "rutsche" ich zum 1.3.2021 von Stufe 2 in Stufe 3, was netto eine Erhöhung von etwa 120€ bedeuten würde (65%). Fragen: Wird bei der Berechnung die Elternteilzeit berücksichtigt? Theoretisch nein. Wenn nein: Werden die Gehaltserhöhungen vom 1.1. sowie am 1.3. mitberechnet? Und wenn ja: auf Grundlage der 50 oder 65%? Kann ich eine Aufhebung der Elternteilzeit beantragen? Ich habe sie damit begründet, Familie und Beruf in der Coronakrise besser unter einen Hut zu bekommen. Wenn ich nicht mehr arbeiten darf, ist das hinfällig. Ich weiß, dass es nicht legitim ist, eine volle Elternzeit aufzuheben, um durch ein BV Lohnersatz zu erhalten, wenn man z.b. kein Elterngeld mehr bezieht. Aber das ist bei mir nicht der Fall.
Hallo, im BV bekommen Sie genau den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Mit Erhöhungen aber auch mit Arbeitszeitreduzierungen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Nachfrage: Verstehe ich es richtig, dass du z.Zt. mit Kind 1 noch in Elternzeit bist und innerhalb der EZ erst 65% und dann 50% gearbeitet hast? Im BV bekommst du das was du ohne BV verdienen würdest, also 50%, 1,4% Gehaltserhöhung ab 01/21 und Stufensprung ab 03/21. Die 3 Monate gelten nur bei schwankendem Einkommen (Std.löhner). Eine Beendigung der 50%-Vereinbarung geht meines Erachtens nach nicht und du mußt auch Bedenken, dass das BV jederzeit wieder aufgehoben werden kann (wenn ein entsprechender Arbeitsplatz gestellt werden kann). Auch eine vollständige Beendigung ist nicht zulässig, erst zum Beginn des neuen Muschu.
3wildehühner
Du hast da etwas falsch verstanden: Die Dreimonatsregel gilt bei schwankendem Gehalt, aber nicht, wenn du die Arbeitszeit reduzierst! Du erhältst in einem Beschäftigungsverbot genau das, was du ohne BV verdienen würdest. Also erhältst du den Lohn aus den 50% plus die tarifliche Erhöhung. Wenn du ein Beschäftigungsverbot hast, kannst du nicht die Elternzeit aufkündigen. Das wäre nämlich Betrug und somit strafbar. Zudem musst du jederzeit innerhalb des Beschäftigungsverbotes ist der Lage sein, zu arbeiten, denn es kann sein, dass dein Arbeitgeber einen für dich geeigneten Arbeitsplatz findet und dann musst du arbeiten.
Felica
Du wirfst einiges durcheinander. Ohne Zustimmung des AG kannst du weder an der TZ was ändern, noch an der EZ. Vorzeitig beenden geht erst, dann auch ohne Zustimmung des AG, zum neuen Mutterschutz. Im BV bekommst du das was du ohne bekommst. Das mit den 3 Monaten betrifft Schwangere mit wechselndem Lohn. Also nicht dich. Du bekommst das ausgezahlt was du wie gesagt auch ohbe BV bekommen würdest. Also die 50% plus die Gehaltserhöhung. 65% nicht, weil du ja ohne BV diese auch nicht arbeiten könntest.
Mitglied inaktiv
Man kann keine Elternzeit aufkündigen um in ein bezahltes Vollzeit BV zu gehen. Das grenzt schon an Sozialbetrug zulasten der Krankenkasse. Schließlich bezahlt die dein Gehalt an den AG. Du hast dir freiwillig 50% Arbeitszeit gewählt, um Familie und Beruf unter einem Hut zu kriegen.
mellomania
wenn du reduziert hast, dann das reduzierte. und nein, du kannst das nicht rückgängig machen in dem wissen des bv um voll bezahlt zu werden. du kannst die elternzeit, wenn die noch parallel läuft, auf einen tag vor dem neuen mutterschutz ohne zustimmung des AG beenden um im mutterschutz so bezahlt zu werden wie vor der elternzeit.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich arbeite in einer Arztpraxis, in der ich vor kurzem erst erfolgreich meine Ausbildung abgeschlossen habe und dann auch gleich übernommen wurde. Im Arbeitsvertrag gibt es jedoch eine Klausel, laut der ich in den ersten 4 Monaten eine Probezeit habe mit einem bestimmten Gehalt. Nach erfolgreich bestandener Probezeit wird das Gehalt um ...
Hallo! Mein ET ist Ende August,im Januar wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Eigentlich hätte ich im Mai aufgrund der Dauer meiner "Betriebszugehörigkeit" die nächst höhere Gehaltsstufe erklommen. Ändert sich das jetzt durch das Beschäftigungsverbot? Also habe ich Anspruch auf das höhere Gehalt oder ni ...
Hallo, ich habe da eine wichtige Frage- wobei ich denke, dass alles Fragen hier in gewisser Weise wichtig sind :) Ich bin seit September letzten Jahres im Beschäftigungsverbot (vom Arzt ausgesprochen) - eigentlich bin ich Intensivfachpflegerin auf einer Intensivstation. Am 22.2. beginnt meine Mutterschutzzeit und Stichtag ist der 4.4.2016. ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich im allgemeinen Beschäftigungsverbot und habe nun während der Schwangerschaft eine Weiterbildung abgeschlossen, die bei den Kollegen normalerweise mit einer Gehaltserhöhung einhergeht. Komme ich erst nach meiner Rückkehr in den Genuss dieser Zulage oder ist das vorher regulär schon möglich?
Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich als MFA (Arzthelferin) angestellt bin, aber ein individuelles BV von Gyn bekommen habe, steht mir dann auch wenn sich der Gehaltstarifvertrag für MFA ab 1.4.16 erhöht hat das neue Gehalt zu? Ich habe seit Feb. 16 ein individuelles BV (voraussichtlicher ET = 14.7.16) und mein Mutterschutz beginnt am 1.6.16. ...
Hallo. Ich bin in meinem Betrieb fest angestellt und es gibt jährlich nach Tarif eine Gehaltserhöhung. Trifft das auch zu,auch wenn ich im Beschäftigungsverbot bin? Oder bekomme ich dann keine Erhöhung? Ich freue mich auf Ihre Antwort. LG Janine
Hallo Frau Bader, ich habe zu Juli eine satte Gehaltserhöhung (mehr als 800 Euro) bekommen (ich habe einen neuen Aufgabenbereich in Leitungsposition angetreten und die Gehaltserhöhung war längst überfällig). Fast zeitgleich hat mir meine Ärztin ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen, sodass ich nur noch 4 Std. am Tag (also 50%) ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe zum 01.08.19 eine Gehaltserhöhung in Höhe von 200€ brutto erhalten. Nun bin ich in der 11. Woche schwanger und werde höchstwahrscheinlich im individuellen Beschäftigungsverbot landen, das mir der FA aussprechen möchte. Dazu habe ich folgende Frage: Eigentlich wird ja der Arbeitgeber die 3 Monate vor Beginn de ...
Hallo! Ich habe da eine Frage und hoffe, dass Sie mir da behilflich sein können. Aufgrund meiner Schwangerschaft habe ich seit dem 2. Oktober 2019 ein Beschäftigungsverbot von meinem Chef bekommen. Mein jetziges Gehalt ist der Durchschnitt von dem Bruttoentgelt der Monate Mai, Juni und Juli (Eintritt der Schwangerschaft im August. September hab ...
Ich bin schwanger und seit einigen Wochen im Beschäftigungsverbot. Für den 1. Januar hat unser Chef eine Gehaltserhöhung für das Team angekündigt und uns bereits mitgeteilt, wie viel wir erhalten würden. Nun musste ich jedoch feststellen, dass diese Erhöhung in meiner Gehaltsabrechnung nicht berücksichtigt wurde. Auf Nachfrage wurde mir erklärt ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit
- Antrag auf Teilzeit
- Was soll ich tun?
- Mutterschutzlohn