an_ke
Hallo, ich sitze gerade über meinem Elterngeldantrag... und bei Nr.9 und Erklärung zum Einkommen Nr. 31 komme ich nicht weiter, ich blicke da nicht durch :( was die da so wirklich von mir wollen ... Zu Nr.9: Ich möchte ja zwei Jahre Elternzeit nehmen, aber da steht immer nur was von Auszahlung 12 Monaten ?! Wie verhält sich das denn im zweiten Erziehungsjahr ?! Was trage ich da wo ein ?! Bekomme ich da kein elterngeld mehr ?! Zu Nr. 31 (Einkommen): Wenn ich zu meinem Mutterschaftsgeld vor der Geburt Lohnausgleich erhalten habe und deswegen auf die Ausklammerung verzichte ist das für mich Nachteilig ?! Der Grund weshalb ich auf die Ausklammerung verzichten möchte ist das ich vor den 12 Monaten die im Bemessungszeitraum liegen ALG2 bezogen habe und somit ja kein Einkommen angerechnet werden würde, d.h. die würden ja dann mit Null gerechnet werden, oder ?! Und da ich erst seit dem 06/2013 wieder Arbeiten bin werden ja so und so schon zwei Monate mit Null gerechnet (Geburtsdatum meines Kindes ist der 03.04.2014) .... Desweiteren habe ich zu meinem Lohn immer aufstockend ALG2 bekommen, ist das für die Berechnung des Elterngeldes relevant, oder zählt das eh nicht mit rein ?! Ich hoffe mein Anliegen ist verständlich, vielen Dank schonmal im vorraus für Ihre Antwort!
Hallo, 1. Man hat einen Anspruch auf zwölf Monate Elterngeld. Das kann man sich über zwei Jahre hälftig auszahlen lassen. 2. Versuchen würde ich es Liebe Grüße, NB
SumSum076
zu 9: Nein, du bekommst im 2. Elternzeitjahr kein Elterngeld mehr. Es sei denn, du beantragst die Splittung. Dann bekommst du monatlich aber nur die Hälfte. Zu 31: Mit Geburtsdatum April 14 würden bei Ausklammerung des Mutterschutzes die Monate März 2014 bis April 2013 fürs Elterngeld herangezogen. Die Aufstockung wird beim Elterngeld nicht berücksichtigt. Gruß Sabine
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