Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldantrag - Zeitraum Reduktion der Erwerbstätigkeit festgelegt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldantrag - Zeitraum Reduktion der Erwerbstätigkeit festgelegt?

Kunderella

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Sehr geehrte Frau Bader, beim Elterngeldantrag muss sich mein Partner festlegen, für welche Monate er Elterngeld beziehen möchte, z.B. üblicherweise 13. + 14. . Legt er damit dann auch automatisch den Zeitraum fest, in dem er Elternzeit nimmt, oder kann er die Elternzeit dann auch z.B. im 11. und 12. oder 15. und 16. Lebensmonat nehmen bzw. in diesen Monaten seine Erwerbstätigkeit mindern? Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das geht nur bis zum 14. Lebensmonat, er muss auch in der Zeit die Erwerbstätigkeit mindern Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Wie gesagt, muss er für den Elterngeldbezug seine Erwerbstätigkeit mindern - für die Monate, für die er Elterngeld erhält. (Können auch die Monate 1+5 oder 7+9 oder 5-6 irgendeine andere Kombi sein) Er kann darüber hinaus natürlich auch länger Elternzeit nehmen (ohne Elterngeld), da auch der Vater das Recht auf seine drei Jahre Elternzeit hat! Gruß Sabine


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