Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldantrag und Ärztliches Attest

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldantrag und Ärztliches Attest

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Hallo Ich habe einen sechs Wochen alten Säugling und habe einen Atrag für das Elterngeld beantragt. Was mich aber jetzt doch sehr stutzig macht, ist das die zu allen Unterlagen auch ein ärztliches Attest haben möchten.Ein ärtzliches Attest da Ich in der Schwangerschaft schwangerschafts bedingt erkrankt war. Das Versorgungsamt hat von mir die Bescheinigung der Krankenkasse erhalten aber warum denn noch zusätzlich ein Attest?! Ich kann mir nicht vorstellen das ein Artzt beim Verorgungsamt arbeitet, wo die Anträge bearbeitet werden. Mein Gynäkologe erklärte mir seit dem es das neue Elterngeld gibt kommen diese Anfragen nach Attesten regelmäßg. Viele Grüße Astrid Sch.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Amt muss den durchschnittlichen Verdienst errechnen. Krankheiten aufgrund SS werden nicht mindernd angesetzt. Deshalb wollen die den Grund der Erkrankung wissen. Liebe Grüsse, NB


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