Mitglied inaktiv
Hallo zusammen! Bin zur Zeit in Elterzeit u bekomme bis Juli Elterngeld! Mein Mann nimmt nun seine 2 Monate Elternzeit von Mai bis Juli! Wir sind dann also zusammen zu Haus:-))) Nun die Fragen: Habe den Antrag ja damals für mich gestellt. Muss ich den gleichen Antrag nochmal komplett für meinen Mann ausfüllen als Elternteil 1 und mich weglassen oder mich auch noch als Eltenrteil 2 einfügen und alles ausfüllen??? Welche 12 Monate des Gehaltes zählen bei meinem Mann? Auch 12 vor der Geburt des Kindes oder vor seiner Elternzeit also jetzt?? Wie trage ich die 2 Monate Elterzeit im Antrag ein?(Punkt 4) 13.-14-Lebensmonat?? Obwohl es ja der 11.-12. Monat ist!!?? Oder kreuze ich "andere Aufteilung" an?? Hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen!! Vielen Dank im Voraus!! Gruss Inga:-)
Mitglied inaktiv
Hab ich das richtig verstanden, dass du nur den Antrag damals für dich gestellt hast auf Elterngeld? Dann kannst du für deinen Mann keins mehr beantragen. Er kann zwar in Elternzeit gehen, aber dann ohne Geld. Mann muss sich gleich verbindlich festlegen und nur im Notfall kann das nochmal geändert werden. Du kannst es versuchen. Aber ich schätze, du wirst eine Ablehnung bekommen. LG Arlett
Mitglied inaktiv
Hey! Mir hat man beim Amt gesagt das ich in meinem Antrag ankreuzen muss, dass mein Mann auch Elternzeit nehmen wird. Das habe ich gemacht! Habe ihn auch als Elternteil 2 in meinem Antrag damals aufgeführt! Dann sagte man mir 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit meines Mannes muss sein Antrag dann dort sein!!?? (Wir wussten damals ja noch nicht den genauen Zeitpunkt wann er Elternzeit nimmt!) Gruss Inga
Mitglied inaktiv
Das ist was anderes. Die 7 Wochen sind für den Arbeitgeber, er muss seinem Arbeitgeber 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit mitteilen, dass er Elternzeit nimmt. Wenn du ihn damals im Antrag mit aufgeführt hast, müsstet ihr eigentlich beide schon einen Bescheid vorliegen haben. Mein Mann und ich haben auch beide einen Antrag gestellt. Ich für LM 1-2 und mein Mann 3-14. Wir haben beide gleichzeitig einen Bescheid bekommen. Mhh komisch. Frag doch dort nochmal nach. Ein neuer Antrag wird dir nix bringen. LG Arlett
Mitglied inaktiv
Hallo Inga1979, ich dächte, wir hätten es damals auch so gemacht, dass ich den Antrag erstmal nur für mich gestellt habe, aber angegeben, dass der Mann den 13. und 14. Lebensmonat Elternzeit nehmen wird und haben dann nochmal ca. 2 Monate vorher den Antrag für sein Elterngeld neu ausgefüllt. Auch für deinen Mann zählen die 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Alles Gute, jule
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe folgende Frage Ich die Mutter gehe ab Geburt in Elternzeit bzw muschu und dann direkt in Anschluss in die Elternzeit.Mein Partner nimmt sich den 1 Lebensmonat und den 7 Lebensmonat auch jeweil 1 Monat Elternzeit. Bei mir 1+2 Lebensmonat muschu, 3Lebensmonat BasisElterngeld ab dem 4 Lebensmonat in Elterngeldplus. Wie viele Monate ...
Hallo ich habe den Elterngeldantrag bereits im ersten Lebensmonat abgeschickt. Dann habe ich eine Rückmeldung bekommen, dass ich noch einige fehlende Unterlagen einreichen muss, u. a. vom Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung. Das muss ich bis 1.6. schicken. Jedoch hat mein Arbeitgeber mir die Verdienstbescheinigung immernoch nicht geschi ...
Hallo, ich sitze gerade am EG Antrag und nur ich werden EG beantragen. Muss mein Partner dennoch die Erklärung zum Einkommen (Elternteil 2) ausfüllen oder können wir das weglassen? Wir leben in Brandenburg falls das wichtig ist. Liebe Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin 5 Wochen nach dem Geburt, aber ich kann immer nicht mein Elterngeld beantragen: mein Arbeitgeber hat mir keine Dokumente ausgestellt - Lohnsteuerabrechnung 2022, Verdienstabrechnung 01/2022 - 02/2023, Nachweise über Kurzarbeitergeld, Elternzeitbestätigung. Mein Arbeitgeber kommuniziert mit mir monatenlang einfach n ...
Hallo, meine Frau und ich werden demnächst Elterngeld beantragen, was isr sinnvoller das wir beide getrennt einen Antrag stellen, damit wir auch unseren Elterngeld passend auf das Konto gezahlt bekommen oder besser zusammen einen Antrag stellen und den Anteil des anderen separat auf das Konto überweisen? Vielen Dank im Voraus
Guten Tag, ich erwarte ein Kind und möchte allein Elterngeld beantragen. Ich verwende den einheitlichen Antrag im Service Portal Berlin für Kinder die nach dem 01.09.2021 geboren werden. Bei 2A steht, der andere Elternteil muss immer beantworten, auch wenn er selbst kein Elterngeld beantragt. Bei Punkt 2E steht jedoch, das ab dort nur beantwor ...
Mein erstes Kind erhält monatlich Unterhalt von ihrem Vater. Nun fülle ich den Elterngeldantrag fr mein 2. Kind aus und weiß nicht, ob die Unterhaltszahlung für mein erstes, als Einkommen zählt und eingetragen werden muss ? Lieben Dank im Vorraus
Guten Tag! Mein Sohn ist am 13.10.2023 geboren. Aufgrund von Umzug und familiären Problemen haben wir noch keinen Elterngeldantrag gestellt! Bis wann müssen wir ihn einreichen? 12.01. oder 12.02? Ich habe 2 Verschiedene Aussagen erhalten! Vielen Dank für die Rückmeldung!
Liebe Frau Bader, mein Ehemann ist US-Soldat und er bezieht sein Einkommen nicht aus Deutschland, sondern aus den USA. Wie ist sein Einkommen zu berücksichtigen/anzugeben bei der Frage "Wie viel Einkommen hatten Sie im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes?" Weitere Hintergrundinformationen: Wir leben beide zusammen in Deutschland, ich habe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bereite gerade den Elterngeldantrag für nach der Geburt meines Kindes vor. Zur Situation: Vor dem Mutterschutz hatte ich Mischeinkünfte aus 20h Angestelltem-Verhältnis und nebenberuflicher Freiberuflichkeit. Ich bin mit dem Vater des Kindes zusammen, alleridngs lebt er in England und wird nur zeitweise zu Be ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit