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Sehr geehrte Fr.Bader. Ich hab eine Frage bezüglich des Elterngeldantrags. Ich erwarte im Mai mein 2.Kind.Meine Tochter ist inzwischen fast 5 Jahre alt.Sie leidet an einer mentalen Entwicklungsverzögerung/Sprachentwicklungsverzögerung. Sind mit ihr in ärztlicher Behandlung. Meine Frage ist wie muß ich bei dem Elterngeldantrag für den Zuschlag die Behínderung meiner Tochter nachweisen? Ich hab ausser den ärztlichen Unterlagen nichts. Den Schwerbehindertenausweis der von ärztlicher Seite empfohlen wird,ist leider momentan in der Schwebe,da sich der Vater meiner Tochter weigert den Antrag zu unterschreiben.Bin von ihm getrennt,aber gemeinsames Sorgerecht besteht. Danke für ihre Antwort Gruß Assunta
Hallo, man wird die Behinderung schon nachweisen müssen. Ob die Unterlagen des Arztes ausreichen, kommt auf den Sachbearbeiter an - wahrscheinlich wird es nur mit Ausweis klappen Lieb Grüsse, NB
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