Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Michella

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Guten Tag, ich habe eine Frage zum Elterngeld! Seit dem 6.09.2021 arbeite ich bei meinem neuen Arbeitgeber. Seit 2019 erhielt ich aufgrund meiner schweren psychischen Erkrankung nur Krankengeld bzw. Übergangsgeld. Jetzt wünschen wir uns ein Kind und wollten im Januar 2022 „üben“. Wenn es sofort klappen sollte, wie sähe es dann mit dem Elterngeld für uns aus?!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, können der Bestimmung der zwölf Kalendermonate Ausgeklammert werden. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Ist die Erkrankung nicht schwangerschaftsbedingt, zählen volle Monate mit Krankengeld mit 0 € rein. Liebe Grüße, NB


mellomania

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maßgeblich für das elterngeld sind die 12 monate vor der geburt des kindes.


WonderWoman

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massgeblich sind die 12 monate vor dem mutterschutz. der sollte also im vorliegenden fall nicht vor 10/22 beginnen. januar ist daher fast ein wenig früh. ich würde bis märz warten.


mellomania

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ich arbeite teilzeit in elternzeit und beende die elternzeit vorzeitig zum beginn des mutterschutzes. in diesem erhalte ich vollgehalt, dies wird dann aber NICHT zur berechnung des elterngeldes herangezogen? das ist ja ein nachteil...das elterngeld wäre ja höher wenn diese monate mit drin wären...danke wonderwoman


Felica

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Das stimmt nicht. Laut Gesetzeslage sind es die 12 Monate vor Geburt. Den auf den vorgeburtlichen Mutterschutz darf Frau verzichten, sofern sie überhaupt einen Anspruch hat. Nimmt sie dem Mutterschutz in Anspruch, werden Monate in denen Mutterschaftsgeld bezogen wurden, ausgeklammert.


Dojii

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Im Mutterschutz erhältst du dein Geld steuerfrei - deswegen kann es beim Elterngeld nicht berücksichtigt werden. Das Elterngeld berücksichtigt nur steuerpflichtige Einnahmen. Das wäre tatsächlich eine Schlechterstellung, deswegen kann man den Mutterschutz ausklammern lassen.


Michella

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Danke für die zeitnahen Antworten :-) Das war sehr hilfreich!


WonderWoman

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@ mellomania: das ist kein nachteil. die werden ja ausgeklammert egal was du vorher gemacht hast. gilt für alle, benachteiligt keinen. zumindest keinen an. @ felica: gar nichts ist falsch. genau das habe ich doch geschrieben: monate bis zum muschu. deine zusatzinformation war dass man auf den muschu verzichten kann. aber das muss man können. ich bin wirklich ein arbeitstier und habe gar keinen muschu wegen meiner selbstständigkeit. aber selbst ich schaffe es nicht bis zur geburt vz zu arbeiten. wenn ich an wäre und ein kind planen würde so wie die ap würde ich auf keinen fall so planen dass ich für das maximale eg auf den muschu verzichten muss.


Felica

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Es geht doch um die rechtliche Frage. Nicht was Du oder ich machen würden.


WonderWoman

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ja genau. und rechtlich zählen die monate bis zum muschu. egal wann dieser beginnt. was ist daran falsch?


WonderWoman

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sag mir was an dem satz falsch ist: "massgeblich sind die 12 monate vor dem mutterschutz."


Felica

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Muss ich dir, wo du doch vom Fach bist, nun wirklich erklären warum deine Antwort, auch wenn sie in den meisten Fällen keinen Unterschied macht, so beantwortet fachlich falsch ist? Noch einmal, nicht jeder bekommt Mutterschaftsgeld. Nicht jede Mutter, und Väter schon mal gar nicht. Deshalb gibt es vom Gesetzgeber eben die Aussage, und genau diese hatte ich geschrieben, das die 12 Monate vor Geburt maßgeblich sind, In dem Falle das aber Mutterschaftsgeld bezogen wurde, diese Monate ausgeklammert werden. Wie in übrigen auch die Zeiten in denen schwangerschaftsbedingt Krankengeld bezogen wurde oder bis zu 14 Monate EG bei einem älteren Geschwisterkind. Oder wenn derjenige der EG beantragt Einkommen aus selbstständigen Tätigkeiten hat. Was wäre zB wenn die Userin nun sich auf deine Antwort 12 Monate vor Mutterschutz bezieht und sie aber schwangerschaftsbedingt Krankengeld bezieht und deshalb noch viel frühere Monate berücksichtigt werden? Was wenn sie dadurch in Zeiten rutscht wo sie gar kein Einkommen hatte? Einfach mal vorstellen das man positiv testet und der Arzt eine AU bis zum Mutterschutz ausstellt und schon ist die Userin ziemlich gearscht. Was in manchen Fällen durchaus positiv sein kann, kann da richtig böse sein. Für dich mag das kein Unterschied sein, für den Gesetzgeber aber eben sehr wohl. Und da es hier wie gesagt um rechtliche Fragern geht, finde ich sollte man bei solchen Dingen auch die korrekte rechtliche Grundlage nennen. Und nicht das was umgansgsprachlich oft genannt wird. Auch wenn in vielen Fällen das gleiche Ergebnis herauskommt. Es ist und bleibt halt einfach falsch.


Dojii

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Seit der Gesetzesänderung zum 01.09.2021 müssen die Monate mit Mutterschaftsgeld übrigens nicht mehr ausgeklammert werden, wenn die Mutter das nicht will. Seitdem sind alle Ausklammerungen nur noch optional. Von daher ist die Aussage, dass bei einem aktuell geborenen Kind (ab 01.09.2021) die Mutterschutzmonate ausgeklammert werden 'müssen', ohnehin falsch. ;)


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