Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Todorova98

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Hallo! Ich habe bisher 2 Jahre gearbeitet und wurde schwanger! Ich wurde am 27. September 2021 geboren! Ich habe bei meinem Arbeitgeber Elternzeit für 24 Monate beantragt! Er hat meine Antwort zurückgeschickt, dass mein Vertrag am 23. Dezember 2021 ausläuft und wird nicht verlängert! passiert dann mein Urlaub mit diesen 24 Monaten? Ich muss mindestens bis zum 2. Lebensjahr meines Sohnes sitzen, weil mein Mann berufstätig ist und niemand für ihn da ist! ! Vom Jobcenter wurde mir gesagt, dass ich mich nach 14 Monaten arbeitslos melden und einen Antrag auf Entschädigung ausfüllen kann! Und sie sagen mir, dass sie nach diesen 14 Monaten einen Job für mich suchen! Kann ich nicht zu Hause bleiben für weitere 12 Monate Jobcenter, um mich zu bezahlen, nachdem ich meine Versicherungen und Steuern bezahlt habe?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der Vertrag endet, muss der AG den restlichen Urlaub auszahlen, dies wird nicht auf das EG angerechnet, wenn es eine Einmalsumme und entsprechend bezeichnet ist. Arbeitssuchend können Sie sich nur melden, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB


Felica

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Resturlaub muss der AG dann auszahlen. Weise ihn notfalls drauf hin. Deibe EZ endet mit dem Arbeitsvertrag. Ohbe AG auch keine EZ. Solange du EG beziehst, wärst du aber weiter krankenversichert. Läuft das aus, musst du dich selbst versichern oder über den Mann. Sofern möglich. ALG1 bekommst du keines solange du keine Kinderbetreuung hast. Da du einen Anspruch AU einen betreuunhsplatz hast sobald das Kind 1 Jahr alt ist, den du notfalls auch einklagen kannst, würde ich das Kind entsprechend früh bei den Einrichtungen anmelden und drauf hinweisen das du wegen Arbeitslosigkeit einen Platz benötigst. ALG2 bekommt ihr nur wenn bedürftig. Darüber würdest du dann aber auch versichert sein. Müsst ihr prüfen lassen ob das greift. Du bist ab dem 1.01.22 eben Hausfrau. Das solange wie ihr mögt und ihr es euch leisten könnt. Du musst dich also nicht beim Amt melden. Nur wegen der Versicherung solltest du abklären.


Todorova98

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Arbeitslosengeld (auch "Arbeitslosengeld 1" genannt) gibt es normalerweise 12 Monate lang. Wer bei Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 50 Jahre alt ist, hat einen längeren Anspruch: je nach Alter bis zu 24 Monate. Das Arbeitslosengeld beträgt 60 (ohne Kinder) bzw. 67 % vom letzten Nettogehalt. Habe ich keinen Anspruch auf Entschädigung, nachdem ich bereits gearbeitet habe?


Mitglied inaktiv

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Wenn du dein Kind betreuen musst, gibt es kein Arbeitslosengeld.. Du kannst und willst ja nicht arbeiten


KielSprotte

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Habe ich keinen Anspruch auf Entschädigung, nachdem ich bereits gearbeitet habe? Nein, denn du willst ja gar nicht arbeiten und stehst dem Arbeitsmarkt durch die Kinderbetreuung auch nicht zur Verfügung. Dieses ist aber Voraussetzung um ALG 1 zu erhalten. ALG 1 ist für Leute die unverschuldet arbeitslos geworden sind und noch keinen neuen Job gefunden haben, nicht um nach der EZ weiterhin bezahlt sein Kind zu betreuen.


WonderWoman

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entschädigung für was? fürs kinderhaben? glaub mir, die zwei jahre in denen du "eingezahlt" hast reichen steuer- und versicherungstechnisch kaum für muschu und 12 monate eg inkl. kostenlose kkv und rv.


Frau_H.

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Aber wenn ich das richtig verstehe, ändert sich doch durch das Auslaufen des Vertrags im Grunde nichts für dich. Du hattest ohnehin geplant, 2 Jahre zu Hause zu bleiben. Vorausgesetzt du lässt dir das Elterngeld als Elterngeld Plus auszahlen, bist du für die Zeit des Elterngeldbezugs weiter krankenversichert. Mehr Geld als das Elterngeld hättest du doch auch im Angestelltenverhältnis während der Elternzeit nicht bekommen. Arbeitssuchend meldest du dich dann zum Ende deines EG-Bezugs - Kinderbetreuung vorausgesetzt.


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