Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Eileen91

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Hallo jetzt frage ich nochmals um ganz sicher zu sein habe nämlich den errechneten Geburtstermin für Kind 2. Mein erstes Kind geboren 08.02.2021, 10 Monate Basiselterngeld und die letzten 4 Monate Elterngeld Plus. Errechneter Geburtstermin Kind 2 ist der 28.02.2022 bekomme ich wieder volles Elterngeld für Kind 2?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da muss man ja gar nicht gross rechnen. Ja, bekommen Sie. Die Kinder sind rund 12 Mo. auseinander. Alleine die Moante mit EG bis zum 14 Lebensmonat werden ausgeklammert. Problem ist, dass das MG auf das EG angerechnet wird. Sie müssen bei dem Rechner unter www.bmfsfj.de rechnen, ob es Sinn macht, dass Sie sich am 1. Geburtstag des ersten Kindes das restliche MG auszahlen lassen oder es weiter auf EG Plus laufen lassen. Beenden Sie die EZ von Kind 1 am Tag vor Beginn des Mutterschutzes, um das volle MG zu erhalten. Liebe Grüße NB


MamaausM

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Ja. Gibt das gleiche EG. Du musst aber mit dem Elterngeld vom ersten Kind durch sein, wenn Mutterschutz vom 2. beginnt. Die Gelder werden sonst verrechnet. Und ausserdem musst du die aktuelle Elternzeit auf einen Tag vor neuen Mutterschutz beenden. Nur dann gibt es Mutterschaftsgeld nach altem Vertrag


Felica

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Ja, bekommst du. Aber ein Rat an dich und den Vater, der soll schauen ob er EZ ab dem 08.01.2022 für das erste Kind nimmt, Falls er noch keine für das erste Kind hatte, kann er diese 7 Wochen vorher den AG mitteilen. Dann soll er deinen letzten EG-Monat übernehmen. Sollte er noch kein EG für das erste Kind genommen haben, nimmt er im Idealfall auch den 13ten und 14ten Lebensmonat vom ersten Kind. Nimmt er weniger als 2 Monate EG, müsste er es nämlich komplett zurückzahlen. So ist er zur Geburt definitiv daheim und ihr habt ein Problem weniger mit dem älteren Kind und ihr verschenkt kein EG. Du beendest deine laufende EZ dann zum Tag vor dem neuen Mutterschutz. Wenn der Rechner richtig liegt beginnt der ja am 17.01.22. Du bekommst dann zwar für den Zeitraum 08.01.22 - 16.01,22 kein Geld, aber das dürfte sich dann durch das höhere Mutterschaftsgeld ausgleichen. Da du auch in den Tagen in EZ bist, wärst du weiterhin so versichert wie vorher. Sollte der Vater warum auch immer keine EZ nehmen und kein EG, dann lass dir wenigstens die 4 EG-Plusmonate in Basis ändern. Der Teil im 12ten Lebensmonat wird dann zwar anteilig mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet, aber immer noch besser als die Verluste wenn du gar nichts machst.


Eileen91

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Ich habe die letzten 2 Monate extra auf elterngeldplus ändern lassen auf rat von Frau Bader damit ich wieder volles Elterngeld bekomme. Wäre das also doch gar nicht nötig gewesen und ich hätte es bei basiselterngeld lassen können? Ich glaube nochmal ändern geht bestimmt nicht. Und mein Freund kann es leider nicht auf sich laufen lassen, da er keinen festen Aufenthalt hat


MamaausM

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Deine Kinder liegen zu nah. Du hattest mal früher gefragt wann Kind 2 geboren sein muss für gleiches EG Dann wären 14 Monate EG halt gut gewesen


MamaausM

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Deine Kinder liegen zu nah. Du hattest mal früher gefragt wann Kind 2 geboren sein muss für gleiches EG Dann wären 14 Monate EG halt gut gewesen


Eileen91

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Das heißt 12 Monate Basiselterngeld würden ausreichen um trotzdem das volle Elterngeld zu bekommen?


MamaausM

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Ja genau und wie felica schrieb wird was verrechnet


luvi

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Hallo, Stimmt tatsächlich das Geburtsdatum von Kind 1? Wenn deine Kinder tatsächlich so geringen Abstand haben, soll der Papa unbedingt Elternzeit nehmen und deine vorgeburtlichen Mutterschutz Monate abdecken. Sonst verschenkt ihr Elterngeld. LG luvi


Eileen91

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Ja mein erstes Kind ist am 08.02.2021 geboren das zweite vorraussichtlich am 28.02.2022. Mein Freund kann nichts über sich laufen lassen da er keinen Aufenthalt hat. Also würden 12 Monate Basiselterngeld ausreichen. Und wie ist das gemeint wird mit verrechnet und was wird da an Elterngeld verschenkt? Ich dachte monate in denen man Elterngeld bekommen hat werden ausgeklammert. Wenn man einmal den Bezugszeitraum bei der L bank geändert hat kann man das später nochmal ändern also rückgängig machen?


MamaausM

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Du bekommst doch Mutterschaftsgeld, da kannst du KEIN Elterngeld beziehen. Das meint man mit verrechnen.


Eileen91

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Macht es überhaupt Sinn es nochmal umzuändern da ich ja dann sowieso in mutterschutz bin und da ja nur ich elterngeld und Elternzeit beantragen kann


MamaausM

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Meiner Meinung nach verschenkt du so oder so Elterngeld. Nämlich den 12. Lebensmonat vom 1. Kind. Dann gibt es schon Sinn Monat 11+12 in Basis zu ändern. 11. Monat wäre ja im Moment nur die Hälfte. Den kannst dir noch auszahlen lassen vor Mutterschutz


Eileen91

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Also doch 13 und 14 auf Basiselterngeld ändern lassen um wieder 12 Monate elterngeld zu erhalten also quasi den letzten Monat leider geschenkt. Wie oft kann der Bezugszeitraum den geändert werden?


MamaausM

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Ja andere 11+12 in Basis.... Das kann ich dir nicht sagen, leider


luvi

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Hallo, Darf ich dich fragen, warum der Vater keinen Aufenthalt hat? Du bist Deutsche? Dann sind die Kinder auch deutsch und der Vater könnte einen legalen Aufenthalt über die Kinder bekommen. Oder ist er gar nicht in Deutschland? LG luvi


luvi

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Jetzt habe ich in deinem alten Thread nachgelesen. Auch wenn der Vater eines deutschen Kindes eine Straftat begangen hat, müsste er doch trotzdem einen Aufenthalt bekommen. Lies mal oder frag im Forum info4alien.de nach? Das ist ein wirklich gutes Forum, das sich mit ausländerrechtlichen Themen beschäftigt. LG luvi


Eileen91

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Hallo nochmal Frau Bader und zwar das mit dem Rechner habe ich nicht richtig verstanden klappt irgendwie nicht. Ich habe vor dem Mutterschutz 14 Euro die Stunde verdient also stand mir der Zuschuss vom Arbeitgeber zu. Würde es dann doch Sinn machen es lieber über das Mutterschaftsgeld laufen zu lassen und sollte ich bei der Elterngeldstelle nochmals anrufen um die Monate 13 und 14 wieder auf Basiselterngeld ändern zu lassen?


MamaausM

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Du musst 13+14 andern lassen auf Basis für 11+12 Und Mutterschutzgeld beanspruchen, dass ist doch höher.


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