Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Sweety71

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine dringende Frage. Vorweg als info, ich bin seit dem 4.3.20 im Krankengeldbezug. Zuvor habe ich Vollzeit gearbeitet, sollte ich jetzt schwanger werden /sein und der Entbindungstermin ca um den 6. März nächsten Jahres sein wird, wie wird das Eltergeld berechnet? Weitere Infornation für Sie, ich möchte demnächst kündigen, auch wegen Mobbing. Ich habe ein Angebot für 60% ab November 20 wieder bei einem anderen Arbeitgeber einzusteigen, solange bin ich krank geschrieben. Da ich schon weit über 40 bin, wäre ich im Fall einer Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot so meine Ärztin. Was habe ich also an Elterngeld zu erwarten? Besten Dank im voraus. MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist alles etwas durcheinander. Woher wissen Sie, dass Sie genau zum beginn des neuen Vertrages wieder arbeitsfähig sind? Wieso wissen Sie, dass Sie ein BV bekommen? Am Alter kann es nicht liegen. Ansonsten ist für die Elterngeldberechnung das Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt entscheidend, Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert. Ebenso der Bezug von Elterngeld für ein vorheriges Kind für dessen ersten 14 Lebensmonate Liebe Grüße NB


cube

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Nur weil man über 40 ist, bekommt man nicht automatisch ein BV. Solltest du eins bekommen, dann würdest du an Lohn das bekommen, was du auch ohne BV bekommen würdest. EG berechnet sich dann aus den letzten 12 Monaten sozialversicherungsplflichtigen Einkommens. Jeder Monat mit Arbeit wird in die Berechnung einbezogen, Monate ohne Einkommen mit 0 gewertet. Wenn du ab November 20 wieder arbeitest, bleiben nicht viele Monate mit Einkommen bis zu einer Geburt im März. Das wird dann wohl eher nur sehr geringfügig über den 300 Euro Mindest-EG liegen können.


Mitglied inaktiv

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Wenn du weiter AU bist, kannst du kein BV bekommen. Ein BV setzt Arbeitsfähigkeit voraus. Und wenn du kündigst, wovor sollst du dann geschützt werden. Zur Frage.... Elterngeld ist massgeblich das Einkommen von 12 Monaten vor Mutterschutz. Krankengeld zählt dabei mit 0€/Monat.


Felica

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Der Reihe nach. Aktuell gilt jeder Monat den du kein einkommen hast wegen AU mit 0 €. Also schlechter Plan jetzt schwanger zu werden, außer du kannst dir das leisten. Maßgeblich für das neue EG wären die 12 Monate vor Geburt, wobei die Zeit deines Mutterschutzes ausgeklammert werden würde. Mit ET um den 6.03.21 herum würde der Mutterschutz am 23.01.21 beginnen, damit würden Januar, Februar und März ausgeklammert werden und dein Einkommen aus 2020 wäre maßgeblich, also Januar-Dezember weil immer 12 Monate. Also wäre Januar und Februar VZ, März würde der teil noch gewertet wo du nicht im Krankengeld warst und April-Oktober wären Nullrunden weil Krankengeld, Bliebe November und Dezember mit TZ-Gehalt. Wenn du nicht sehr, sehr gut verdienst dürfte das unterm schnitt um Mindestsatz liegen. Das mit BV wegen Alter ist falsch. Dieses BV könnte sowohl vom AG wie auch von der KK angezweifelt werden. Du wärst eine Risikopschwangere, das ja, das alleine ist aber kein Grund für ein BV. Damit käme der Arzt auch nicht durch vor Gericht wenn das die alleinige Begründung für ein BV ist. Zumal du erst einmal wieder arbeitsfähig sein müsstest und eine Arbeit haben müsstest bevor ein BV überhaupt greift. Bin selbst mit 43 noch einmal Mutter geworden und nicht nur wegen Alter Risiko. Da war nichts mit BV. Was ich bekommen habe sind deutlich mehr Untersuchungen, das war es aber auch schon.


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