Sweety71
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine dringende Frage. Vorweg als info, ich bin seit dem 4.3.20 im Krankengeldbezug. Zuvor habe ich Vollzeit gearbeitet, sollte ich jetzt schwanger werden /sein und der Entbindungstermin ca um den 6. März nächsten Jahres sein wird, wie wird das Eltergeld berechnet? Weitere Infornation für Sie, ich möchte demnächst kündigen, auch wegen Mobbing. Ich habe ein Angebot für 60% ab November 20 wieder bei einem anderen Arbeitgeber einzusteigen, solange bin ich krank geschrieben. Da ich schon weit über 40 bin, wäre ich im Fall einer Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot so meine Ärztin. Was habe ich also an Elterngeld zu erwarten? Besten Dank im voraus. MfG
Hallo, das ist alles etwas durcheinander. Woher wissen Sie, dass Sie genau zum beginn des neuen Vertrages wieder arbeitsfähig sind? Wieso wissen Sie, dass Sie ein BV bekommen? Am Alter kann es nicht liegen. Ansonsten ist für die Elterngeldberechnung das Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt entscheidend, Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert. Ebenso der Bezug von Elterngeld für ein vorheriges Kind für dessen ersten 14 Lebensmonate Liebe Grüße NB
cube
Nur weil man über 40 ist, bekommt man nicht automatisch ein BV. Solltest du eins bekommen, dann würdest du an Lohn das bekommen, was du auch ohne BV bekommen würdest. EG berechnet sich dann aus den letzten 12 Monaten sozialversicherungsplflichtigen Einkommens. Jeder Monat mit Arbeit wird in die Berechnung einbezogen, Monate ohne Einkommen mit 0 gewertet. Wenn du ab November 20 wieder arbeitest, bleiben nicht viele Monate mit Einkommen bis zu einer Geburt im März. Das wird dann wohl eher nur sehr geringfügig über den 300 Euro Mindest-EG liegen können.
Mitglied inaktiv
Wenn du weiter AU bist, kannst du kein BV bekommen. Ein BV setzt Arbeitsfähigkeit voraus. Und wenn du kündigst, wovor sollst du dann geschützt werden. Zur Frage.... Elterngeld ist massgeblich das Einkommen von 12 Monaten vor Mutterschutz. Krankengeld zählt dabei mit 0€/Monat.
Felica
Der Reihe nach. Aktuell gilt jeder Monat den du kein einkommen hast wegen AU mit 0 €. Also schlechter Plan jetzt schwanger zu werden, außer du kannst dir das leisten. Maßgeblich für das neue EG wären die 12 Monate vor Geburt, wobei die Zeit deines Mutterschutzes ausgeklammert werden würde. Mit ET um den 6.03.21 herum würde der Mutterschutz am 23.01.21 beginnen, damit würden Januar, Februar und März ausgeklammert werden und dein Einkommen aus 2020 wäre maßgeblich, also Januar-Dezember weil immer 12 Monate. Also wäre Januar und Februar VZ, März würde der teil noch gewertet wo du nicht im Krankengeld warst und April-Oktober wären Nullrunden weil Krankengeld, Bliebe November und Dezember mit TZ-Gehalt. Wenn du nicht sehr, sehr gut verdienst dürfte das unterm schnitt um Mindestsatz liegen. Das mit BV wegen Alter ist falsch. Dieses BV könnte sowohl vom AG wie auch von der KK angezweifelt werden. Du wärst eine Risikopschwangere, das ja, das alleine ist aber kein Grund für ein BV. Damit käme der Arzt auch nicht durch vor Gericht wenn das die alleinige Begründung für ein BV ist. Zumal du erst einmal wieder arbeitsfähig sein müsstest und eine Arbeit haben müsstest bevor ein BV überhaupt greift. Bin selbst mit 43 noch einmal Mutter geworden und nicht nur wegen Alter Risiko. Da war nichts mit BV. Was ich bekommen habe sind deutlich mehr Untersuchungen, das war es aber auch schon.
Ähnliche Fragen
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?