TheresaSim25
Hallo Frau Bader . Kurz zu meiner Geschichte. Ich erwarte am 28.08.2020 mein erstes Kind . Seid 31.01.2020 bin ich im Berufsverbot. Habe davor 100% Vollzeit gearbeitet. Ich möchte gerne 16 Monate Elternzeit beantragen. Mein Mann nimmt keine Elternzeit . Wie wird das Elterngeld berechnet? Kann ich 12 Monate Basis Elterngeld beziehen und 4 Monate Elterngeld Plus oder kann ich nur 16 Monate Basis Elterngeld Plus beziehen? Und wie wird es berechnet wenn ich 16 Monate Basis Elterngeld Plus beziehe ? Ich hoffe sie verstehen wie ich das alles meine, bin selbst schon ganz verwirrt.. Vielen Dank schon mal für die Antwort und ein schönes Wochenende
Hallo, für das EG zählen die letzten 12 MO vor der Geburt. Monate mit MG und Eg (bis zum 14. LM des 1. Kindes) werden rausgerechnet. Sie können bis zu 12 Mo. nehmen. Die Monate mit MG werden als Basismonate gerechnet. Die restlichen 10 oder 9 Monate können Sie jeweils als Basisi oder als Plus-Monat nehmen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Elterngeld kannst du max 12 Monate beziehen insgesamt Die Monate mit Mutterschaftsgeld musst du Basis EG beziehen . die anderen kannst du frei aufteilen EG plus bedeutet nicht mehr Geld, sondern nur jeden Monat halbes Basis EG
Felica
Mein Rat, m Lese dich mal durch den Ratgeber vom Bund. Elternzeit, elterngeld und Elterngeld Plus. Du hast da recht grosse Lücken. Zweiter Rat, willst du nach den 16 Monate zu 100% wieder in VZ ei steigen bzw kannst du das dann auch? Falls nein, dann nimm besser 2 Jahre EZ. Teile dem AG mit das du dann innerhalb der EZ planst in TZ zu arbeiten. Nimmst du weniger als 2 Jahre EZ dann muss der AG einer Verlängerung nicht zustimmen. Da man in der EZ, such dann wenn man arbeitet, kündigungsschutz hat und du nicht jetzt schon wissen kannst ob Betreuung usw klappt, solltest du dir alle Optionen freihalten.
TheresaSim25
Ich kann nach den 16 Monaten nicht 100% arbeiten gehen. Bin krankenschwester und arbeite im 3 Schichtsystem allerdings mit 8 verschiedenen Anfangs und Feierabendzeiten . Würde so auf 60 % Anfangen und dann schauen wie es läuft. Mir ist es einfach zu früh meine kleine wenn sie erst ein Jahr alt ist im Kindi oder zu einer Tagesmutter zu geben deswegen haben wir uns (mein Mann und ich ) auf 16 Monate geeinigt . Da mein Mann ab 01.07 eine neue Arbeitsstelle antritt (6 Monate Probezeit) usw. Ist es noch nicht klar ob er irgendwann in EZ geht. Ich hab absolut keinen Plan von dem Thema, musste mich ja auch noch nie damit beschäftigen . Vilt wäre es das beste Mal zu einer Beratungsstelle zu gehen .. Vielen Dank schonmal für eure Antworten :)
Felica
Dann nimm wie gesagt 2 Jahre EZ. Wähle Basis-EG, wenn Plus dann nur die letzten Monate. Teile dem AG mit das du planst nach dem 16ten Lebensmonat in TZ innerhalb der EZ zu arbeiten. Mache das direkt in der Mitteilung zur EZ. EZ darf er nicht verweigern, die TZ in der EZ könnte er ablehnen. Tut er das aber nicht gilt sie als genehmigt. Entsprechend würde ich da auch dann Wunscharbeitszeiten angeben. Die sind dann auch safe. Solltest du dann doch nicht in TZ arbeiten wollen oder können, dann kannst du die TZ-Bedingungen kündigen. Beachte aber nur diese zu kündigen. Wegen EG, die ersten 8 Wochen gibt es Mutterschaftsgeld, das wird mit dem EG verrechnet. Wenn das Kind pünktlich kommt. Fahrplan wäre 8 Wochen Mutterschaftsgeld, dann restlichen Tage bis zum 3ten Lebensmonat EG. Ab dem 3ten bis 12ten dann EG, danach keines mehr wenn Basis. Nimmt man EG Plus gibt es nur halb soviel EG, dafür doppelt solange. Mutterschaftsmonate können nicht geteilt werden. Aber, sobald du bei gleichzeitigem EG-Bezug arbeitest wird Einkommen beim EG angerechnet. Bei basis alles, bei EG Plus je nach persönlicher freigrenze. Ist dein EG durch, spielt einkomnen keine Rolle mehr, auch in der EZ nicvt. Deshalb mein Rat Basis-EG zu wählen oder wenn höchstens die letzten 3 Monate Basis in 6 EG Plus zu wählen. Das kannst du mischen. Dann bist du mit dem EG durch den du mit TZ startest. Zurücklegen hat einen weiteren Vorteil, das Mutterschaftsgeld ist höher, das EG wird im voraus bezahlt, das Gehalt bekommt man aber meist erst nachdem man wieder gearbeitet hat. Wenn zum beispiel dein EG zum ersten Geburtstag endet, dann kommt das 1 Monat vor dem ersten Geburtstag zum letzten Mal. Ab dem ersten Geburtstag gehst du dann zum Beispiel wieder arbeiten, dein Gehalt kommt dann aber erst zum nächsten monatsanfang. Im übelsten Falle hast du da 10 Wochen zwischen den Zahlungen. Deshalb sollte man da vorsorgen.
TheresaSim25
Oh vielen Dank für deine super verständliche Erklärung. Du hast mir sehr weiter geholfen :)
Ähnliche Fragen
Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet. Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt. Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern
- EZ und Arbeitslosenversicherung
- Umgangsrecht
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz