Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

brini83

Beitrag melden

Hallo, ich bekomme 1 Jahr Elterngeld und bin 3 Jahre zuhause. Meine Tochter ist im Juli geboren. Wenn ich zb im September wieder schwanger werden sollte, wäre es sinnvoll due Elternzeit zu verkürzen und dann in Mutterschutz zu gehen, wenn das 2 Kind kommt Ich mein, würde ich dann wieder mein Gehalt bekommen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB


Ani123

Beitrag melden

Die EZ zum Beginn des Mutterschutzes zu beenden ist sinnvoll, damit du dein altes Gehalt bekommst. Desweiteren wird das auf das EG mit angerechnet und für die Zeit hast du Urlaubsanspruch, welchen du nach der EZ geltend machen kannst. Ggf. steht dir für die Zeit des Mutterschutzes auch anteilig am Ende des Jahres Weihnachtsgeld zu. Das müsstest du beim AG erfragen. Beendest du die EZ vom 1.Kind nicht vorzeitig, so bekommst du Mutterschaftsgeld nur in Höhe der Krankenkasse und nach der Geburt würden 2 EZ zeitgleich laufen. Bei Beendigung könntest du die übrig gebliebene EZ vom 1.Kind noch bis zum 8.Geburtstag des Kindes nehmen. Bedenke bitte, dass jeder Monat ab dem 13.Monat des 1.Kindes bis Beginn Mutterschutz 2.Kindes als 0-Runde gerechnet wird, was das EG kürzen wird. Wenn die Kinder so nah aufeinander sind bekommst du den Geschwisterbonus in Höhe von 10% des EG vom 2.Kind dazu.


Felica

Beitrag melden

Worum geht es dir? Weil deine Frage passt nicht zur Überschrift. Mit dem Elterngeld hat das nämlich alles gar nichts zu tun. Elterngeld setzt sich aus dem zusammen was du in den 12 Monaten vor Geburt des Kindes verdient hast, wobei bis zu 14 Monate EG ausgeklammert werden und auch die Monate wo du Mutterschaftsgeld bekommen hast. Solltet ihr zeitnah ein weiteres Kind planen wäre es also hilfreich für das neue EG wenn du dein EG so splittest das du auf 14 Monate kommst, um mögliche Nullrunden zu verringern. Wird aber knapp sofern dein Kind letztes Jahr geboren wurde da die Ämter auch noch Bearbeitungszeit haben. Falls du noch gar nicht schwanger bist wird das neue EG deutlich niedriger werden sofern du nicht innerhalb der EZ arbeitest. Den die EZ wird beim EG nicht berücksichtigt. Und auch die Antwort von Ani wegen des Mutterschaftsgeld ist da falsch. den auch das wird beim EG nicht berücksichtigt. Du solltest aber um das Mutterschaftsgeld vom AG und von der KK zu bekommen, auf jeden Fall die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...

Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten.   Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024).   Aktuell bin ich im Dezember ...

Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat.  Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer?  Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?

Hallo, mein Kind wurde im Februar 2024 geboren. Das zweite Kind wird vermutlich erst in 2027 kommen (ich bin noch nicht schwanger und gehe daher mal vom worst case aus). Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Ich könnte und möchte diese verlängern bis Ende Februar 2027 (falls es nicht nachteilig ist) ich erhalte bis Ende März 2026 (das maximal ...

Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rah ...

Sehr geehrte Frau Bader, liebe Community! Ich frage für ein befreundetes Paar, ob für sie Anspruch auf Elterngeld bestehen könnte: Vater deutsche Staatsbürgerschaft, Mutter australische Staatsbürgerschaft, verheiratet.  Sie sind vor Kurzem nach Deutschland gezogen, da er hier für einige Jahre arbeiten wird. Sie hat ihre alte Stelle gekünd ...

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld beim zweiten Kind. Mein erstes Kind ist am 04.01.2024 geboren. Ich habe 12 Monate Basiselterngeld bezogen und die letzte Zahlung im Dezember 2024 erhalten. Im Mai 2025 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und gestartet. Nun bin ich erneut schwanger und habe einen Entbindungstermin fü ...

Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle h ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...