Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, da ich nun das dritte mal in diesem Jahr krank bin (derzeit 15. SSW), rief mich nun mein Chef an und möchte, dass ich mir ein Beschäftigungsverbot hole. Ich habe mich schon ein wenig informiert, verstehe aber noch nicht ganz "wo der Haken ist". Warum ruft er mich deshalb an und schließlich ist es ja Entscheidung eines Arztes... Jedenfalls wird er bestimmt nicht locker lassen, bis er bekommt was er will und nun interessiert mich ob ich dadurch Nachteile bezüglich Einkommen, Elterngeld und Mutterschaftsgeld habe (evtl. Kürzungen...). Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen, da ich von Hebamme und Schwangerschaftsberatung zwei unterschiedliche Aussagen habe. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Bei Ihnen wäre doch kein BV, sondern eine Krankschreibung das richtige. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nein, hast Du nicht. Während des Beschäftigungsverbotes bekommst Du Dein durchschnittliches Gehalt weiter gezahlt (der Arbeitgeber kann sich das aber von der KK wieder holen). Für die Berechnung des Elterngeldes wird daher auch nichts gekürzt, da Du ja das volle Gehalt bekommst. Frag Deinen Arzt danach. Der Arbeitgeber kann aber auch ein BV aussprechen. Allerdings müssen für ein BV auch Gründe vorliegen. Also einfach so darf es weder der Arzt noch der Arbeitgeber. Wenn Du aber nun schon das dritte mal wegen Deiner SS krank bist, dann sollte das für den Arzt nicht weiter schwer zu begründen sein. LG Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Sabine, Danke für deine Antwort! Die hilft mir schon mal beruhigend weiter, d.h. wenn ich überhaupt keine finanziellen Einbusen "möchte", dann bleibt mir in dierser ohnehin schon zu verzweifelden (rumliege ;)Situation, nur zu hoffen, dass ich keine weitere Krankmeldung sondern ein BV bekomme, wenn ich das alles richtig verstehe!? Ich werds ohnehin nochmal versuchen, aber wenns halt nicht besser wird... Nur noch mal kurz zusammengefasst: Lohn bleibt dann (bei BV) gleich bis zur Schwangerschaft, dann kommt Mutterschaftsgeld und dann ganz "normal" Elterngeld, so als ob ich bis zu Beginn des Mutterschutzes gearbeitet hätte, richtig!? Mein AG wird mir dies nicht austellen können, da ich "nur" einen Abteilungsleiterposten in einem Büro habe.... D.h. ich muss darauf achten, was mir der Artz ausstellt (individuelles BV?). Vielleicht kannst mir dazu ja auch noch mal kurz helfen. Danke schön. In der Elterngeldstelle bekommt man nämlich nur Beamtendeutsch Antworten... Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, die Frage ist warum bist Du krank geschrieben. Läßt sich das eventuell auf Stress bei der Arbeit zurückführen? Das wäre dann sicherlich ein Grund für ein BV. Mein FA wollte mir in der Schwangerschaft ein BV geben weil ich mehr als 50% meiner Arbeitszeit im Auto unterwegs bin. Ich habe ihm allerdings gesagt dass ich gerne darauf zurückkomme wenn es für mich nicht mehr geht, es aber nicht direkt wollte. Mein Arbeitgeber ist mir sehr entgegen gekommen und auch meine Kollegen waren sehr bemüht. Ich habe daher gar kein BV 'genommen'. Einfach so kann der Arzt es aber eben auch nicht ausstellen, sprich offen mit ihm darüber. LG Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...