Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, da ich nun das dritte mal in diesem Jahr krank bin (derzeit 15. SSW), rief mich nun mein Chef an und möchte, dass ich mir ein Beschäftigungsverbot hole. Ich habe mich schon ein wenig informiert, verstehe aber noch nicht ganz "wo der Haken ist". Warum ruft er mich deshalb an und schließlich ist es ja Entscheidung eines Arztes... Jedenfalls wird er bestimmt nicht locker lassen, bis er bekommt was er will und nun interessiert mich ob ich dadurch Nachteile bezüglich Einkommen, Elterngeld und Mutterschaftsgeld habe (evtl. Kürzungen...). Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen, da ich von Hebamme und Schwangerschaftsberatung zwei unterschiedliche Aussagen habe. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Bei Ihnen wäre doch kein BV, sondern eine Krankschreibung das richtige. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nein, hast Du nicht. Während des Beschäftigungsverbotes bekommst Du Dein durchschnittliches Gehalt weiter gezahlt (der Arbeitgeber kann sich das aber von der KK wieder holen). Für die Berechnung des Elterngeldes wird daher auch nichts gekürzt, da Du ja das volle Gehalt bekommst. Frag Deinen Arzt danach. Der Arbeitgeber kann aber auch ein BV aussprechen. Allerdings müssen für ein BV auch Gründe vorliegen. Also einfach so darf es weder der Arzt noch der Arbeitgeber. Wenn Du aber nun schon das dritte mal wegen Deiner SS krank bist, dann sollte das für den Arzt nicht weiter schwer zu begründen sein. LG Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Sabine, Danke für deine Antwort! Die hilft mir schon mal beruhigend weiter, d.h. wenn ich überhaupt keine finanziellen Einbusen "möchte", dann bleibt mir in dierser ohnehin schon zu verzweifelden (rumliege ;)Situation, nur zu hoffen, dass ich keine weitere Krankmeldung sondern ein BV bekomme, wenn ich das alles richtig verstehe!? Ich werds ohnehin nochmal versuchen, aber wenns halt nicht besser wird... Nur noch mal kurz zusammengefasst: Lohn bleibt dann (bei BV) gleich bis zur Schwangerschaft, dann kommt Mutterschaftsgeld und dann ganz "normal" Elterngeld, so als ob ich bis zu Beginn des Mutterschutzes gearbeitet hätte, richtig!? Mein AG wird mir dies nicht austellen können, da ich "nur" einen Abteilungsleiterposten in einem Büro habe.... D.h. ich muss darauf achten, was mir der Artz ausstellt (individuelles BV?). Vielleicht kannst mir dazu ja auch noch mal kurz helfen. Danke schön. In der Elterngeldstelle bekommt man nämlich nur Beamtendeutsch Antworten... Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, die Frage ist warum bist Du krank geschrieben. Läßt sich das eventuell auf Stress bei der Arbeit zurückführen? Das wäre dann sicherlich ein Grund für ein BV. Mein FA wollte mir in der Schwangerschaft ein BV geben weil ich mehr als 50% meiner Arbeitszeit im Auto unterwegs bin. Ich habe ihm allerdings gesagt dass ich gerne darauf zurückkomme wenn es für mich nicht mehr geht, es aber nicht direkt wollte. Mein Arbeitgeber ist mir sehr entgegen gekommen und auch meine Kollegen waren sehr bemüht. Ich habe daher gar kein BV 'genommen'. Einfach so kann der Arzt es aber eben auch nicht ausstellen, sprich offen mit ihm darüber. LG Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld.  Kind 1 kam ende Oktober 25.  Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...

Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...