Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, da ich nun das dritte mal in diesem Jahr krank bin (derzeit 15. SSW), rief mich nun mein Chef an und möchte, dass ich mir ein Beschäftigungsverbot hole. Ich habe mich schon ein wenig informiert, verstehe aber noch nicht ganz "wo der Haken ist". Warum ruft er mich deshalb an und schließlich ist es ja Entscheidung eines Arztes... Jedenfalls wird er bestimmt nicht locker lassen, bis er bekommt was er will und nun interessiert mich ob ich dadurch Nachteile bezüglich Einkommen, Elterngeld und Mutterschaftsgeld habe (evtl. Kürzungen...). Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen, da ich von Hebamme und Schwangerschaftsberatung zwei unterschiedliche Aussagen habe. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Bei Ihnen wäre doch kein BV, sondern eine Krankschreibung das richtige. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Nein, hast Du nicht. Während des Beschäftigungsverbotes bekommst Du Dein durchschnittliches Gehalt weiter gezahlt (der Arbeitgeber kann sich das aber von der KK wieder holen). Für die Berechnung des Elterngeldes wird daher auch nichts gekürzt, da Du ja das volle Gehalt bekommst. Frag Deinen Arzt danach. Der Arbeitgeber kann aber auch ein BV aussprechen. Allerdings müssen für ein BV auch Gründe vorliegen. Also einfach so darf es weder der Arzt noch der Arbeitgeber. Wenn Du aber nun schon das dritte mal wegen Deiner SS krank bist, dann sollte das für den Arzt nicht weiter schwer zu begründen sein. LG Sabine


Mitglied inaktiv

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Liebe Sabine, Danke für deine Antwort! Die hilft mir schon mal beruhigend weiter, d.h. wenn ich überhaupt keine finanziellen Einbusen "möchte", dann bleibt mir in dierser ohnehin schon zu verzweifelden (rumliege ;)Situation, nur zu hoffen, dass ich keine weitere Krankmeldung sondern ein BV bekomme, wenn ich das alles richtig verstehe!? Ich werds ohnehin nochmal versuchen, aber wenns halt nicht besser wird... Nur noch mal kurz zusammengefasst: Lohn bleibt dann (bei BV) gleich bis zur Schwangerschaft, dann kommt Mutterschaftsgeld und dann ganz "normal" Elterngeld, so als ob ich bis zu Beginn des Mutterschutzes gearbeitet hätte, richtig!? Mein AG wird mir dies nicht austellen können, da ich "nur" einen Abteilungsleiterposten in einem Büro habe.... D.h. ich muss darauf achten, was mir der Artz ausstellt (individuelles BV?). Vielleicht kannst mir dazu ja auch noch mal kurz helfen. Danke schön. In der Elterngeldstelle bekommt man nämlich nur Beamtendeutsch Antworten... Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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Hallo, die Frage ist warum bist Du krank geschrieben. Läßt sich das eventuell auf Stress bei der Arbeit zurückführen? Das wäre dann sicherlich ein Grund für ein BV. Mein FA wollte mir in der Schwangerschaft ein BV geben weil ich mehr als 50% meiner Arbeitszeit im Auto unterwegs bin. Ich habe ihm allerdings gesagt dass ich gerne darauf zurückkomme wenn es für mich nicht mehr geht, es aber nicht direkt wollte. Mein Arbeitgeber ist mir sehr entgegen gekommen und auch meine Kollegen waren sehr bemüht. Ich habe daher gar kein BV 'genommen'. Einfach so kann der Arzt es aber eben auch nicht ausstellen, sprich offen mit ihm darüber. LG Sabine


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