mahaca
Hallo Frau Bader, ein Elternteil ist verpflichtet mindestens 2 Monate Elternzeit zu nehmen. Falls man nun zwischen dem ersten und zweiten Monat den Arbeitsplatz wechselt und es nicht möglich ist den zweiten Monat zu nehmen, muss man das Elterngeld für den ersten Monat dann zurückzahlen? Vielen Dank LG
Hallo, ja. Man muss mind. 2 Mo. EZ nehmen, um EG zu erhalten Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Ja, dann muss man es zurückzahlen! Was heißt denn, es ist nicht möglich, den 2. Monat zu nehmen? Wenn man dermaßen unabkömmlich ist, dann könnte man auch Teilzeit in Elternzeit machen. Da gehen bis zu 30 Std/Woche. Gruß Sabine
mirico11
Die ersten beiden Monate ist man doch im Mutterschutz ???? Wie kann man da die Arbeitsstelle wechseln, ich steh aufm Schlauch ?!
Andrea6
Du kannst vom Schlauch runtersteigen: wenn man der Vater ist hat man(n) keinen Mutterschutz.
mirico11
:) :) :) In die Richtung hab ich nicht überlegt ! Aber werden nicht grundsätzlich der Mutter während des Mutterschutz die beiden ersten Monate zugeteilt ??? Naja, ich wart mal die Antwort von Fr. Bader ab, das würde mich schon auch interessieren ?! Danke
Andrea6
Für eine Arbeitnehmerin sind die ersten 8 Wochen nach der Geburt als Mutterschutz unverzichtbar, ja. Aber: Eltern können durchaus parallel Elternzeit nehmen.
Mitglied inaktiv
Auch Papa muß mind. 2 Monate nehmen um Elterngeldanspruch zu haben. Einige machend as so, das sie diese nicht zusammenhängend nehmen sondren zB den ersten Monat direkt nach der Geburt, und den zweiten Monat dann im 13ten Lebensmonat. Damit sind dann auch alle 14 Monate ausgeschöpft, 2 Monate davon haben beide Eltern halt paralell genommen. Blöde halt, wenn man, warum auch immer, dann den 2ten Monat nicht nehmen kann/will. Dann verliert man im nachhinein den Anspruch auch auf den Monat welchen man bereits genommen hat - und muß dann selbstverständlcih zurückzahlen. Ich denke mal genau das ist hier passiert. Einzigste Option wäre halt, wenn man nicht zurückzahlen will, mit dem neuen AG sprechen, im die Siuation schildern und ihn fragen, ob er bereit wäre einen Monat Teilzeit bis zu 30 Std/Woche zu genehmigen - notfalls auch kurzfristig. Sowas hätte man aber besser schon bei der Bewerbung gemacht - OK, ist halt blöde gelaufen. Jetzt kann man nur auf Gutwill des neuen hoffen, zumal wenn die 7 Wochen-Frist nicht eingehalten werden kann.
SumSum076
Ja, die ersten 2 Monate sind bei der Mutter gleichzeitig Mutterschutz und Elternzeit. Allerdings kann der Papa in dieser Zeit auch Elternzeit nehmen! Dann sind Vater und Mutter gleichzeitig zuhause. Gruß Sabine
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