Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld, wenn im Ausland vorher gewesen

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld, wenn im Ausland vorher gewesen

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Ich bin schwanger in der 12. Woche, und wohnte und arbeitete bis vor 1 Monat im Ausland (Afrika). Wir sind jetzt in Berlin und haben hier unsere Wohnsitz. Mein Mann ist deutsche Diplomat, und er hat an der Deutschen Botschaft dort gearbeitet, und ist jetzt in der Zentrale zurueckgekehrt (Auswaertiges Amt in Berlin). Ich bin wegen dem Job meines Mannes ins Ausland gezogen (als mitausreisende Partnerin), habe aber dort bei einer Amerikanischen Organization auch gearbeitet - vollzeit vom Oktober 2004 bis mitte Oktober 2008. Ich bin danische Statsbuergerin, aber mein Mann ist natuerlich deutsch. Ich habe jetzt eine neue Arbeit gefunden (deutsche Firma), und werde 1. Januar 2009 bei diesen neuen Arbeitgeber anfangen.Mein neuer Arbeitsgeber weisst noch nicht, dass ich schwanger bin (Vertrag ist schon unterschrieben); ich werde ihm dass in etwa 2 Wochen mitteilen (ende 14. Woche). Also bin ich vom 17. Oktober 2008 bis 1. Januar 2009 "arbeitslos" (kriege aber kein Arbeitslosengeld, da ich nicht in Deutschland sozialversichert war). Meine 2 Fragen sind: - Kriege ich ganz normal Elterngeld, wenn ich mein Kind bekomme, und werde die Gehalt, die ich im Ausland verdient habe auch mitberechnet (ich habe in Deutchland kein steuer bezahlt, weil dass eine Amerikanische Firma war)? - Habe ich Kuendigungsschuetz wegen meiner Schwangerschaft - wenn ja, wie lange und was bedeutet das? Mein Mann meinte, dass es "Sonderregelungen" fuer uns gibt, weil er Diplomat ist, und fuer die Deutsche Staat im Ausland gearbeitet hat. Mit besten Gruessen, Camilla


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