Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld weiter bei eintretender Arbeitslosigkeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld weiter bei eintretender Arbeitslosigkeit?

Animata12

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Sehr geehrte Frau Bader, hab mich schon viele Male in Ihrem Forum belesen, aber doch keine klare Antwort auf meine Frage finden können, deshalb hier nun doch zu meinem "Fall": mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 15.10.2012, mein befristeter Vertrag endet am 28.02.2013 und wird auch nicht verlängert. Ich bin seit mehr als 3 Jahren versicherungspflichtig beschäftigt, habe also einen Anspruch auf ALG. Wenn ich mich richtig kundig gemacht habe, erhalte ich das Elterngeld in Höhe von 67% meines jetzigen Monatsgehalts (Berechnung nach Gehalt der letzten 12 Beschäftigungsmonate vor Geburt meines Kindes) auch bei eintretender Arbeitslosigkeit 12 Monate lang und habe dann nach Auslaufen des Elterngeldes auch noch Anspruch auf ALG. Ist das richtig? Ich hab mich etwas verunsichern lassen - in manchen Foren steht nämlich, dass ich bei eintretender Arbeitslosigkeit plötzlich nur noch den Mindestelterngeldsatz von 300€ erhalte und dann auf HartzIV angewiesen sein könnte! Für die Berechnung des Elterngeldes sind aber doch die letzten 12 Beschäftigungsmonate VOR Geburt des Kindes ausschlaggebend, oder? Und eine weitere Frage: während ich Elterngeld beziehe, also in den ersten 12 Lebensmonaten meines Kindes würde ich gerne Zuhause bleiben (ist zumindest solange ich keinen Kitaplatz habe ja auch nicht anders möglich), daher würde ich mich in dieser Zeit für den Bezug von Elterngeld und eben nicht ALG I entscheiden (diese Entscheidung muss soweit ich informiert bin getroffen werden). Ist das so möglich?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, das ist nicht richtig. Wenn man in EZ ist (also de facto dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehet) bekommt man kein ArbGeld 1 Erst danach wieder. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Ist richtig. Und ohne Kinderbetreuung gibt es eh kein ALG1 , weil Du dem Arbeitsmarkt ja gar nicht zur Verfügung stehst. Also im ersten Jahr Elterngeld, Kindergeld und dann gibt es ja in erster Linie den Vater des Kindes, der sowohl fürs Kind, als auch für Dich finanziell zuständig ist.


Animata12

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Hey ;-) Danke für diese erste, turboschnelle Rückmeldung Sternenschnuppe!! Tja, der werdende Papa - mein Mann, ist noch in Ausbildung und daher ich (auch bisher) unsere Finanziererin - aber wir werden es schon packen! :-)


Sternenschnuppe

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Sehr gerne. Alternativ geht dann auch noch Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragen. Schafft ihr schon. Viel Spaß mit dem kleinen Wunder.


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