Sehr geehrte Frau Bader, wir haben im Oktober unser zweites Kind geboren. Der Plan war bisher dass ich bis Ende des Jahres 2018 in Elternzeit gehe und Elterngeld/ElterngeldPlus Monate in Anspruch nehme (Antrag ist bereits gestellt) Mein Mann plante bisher die zwei Partnermonate Elternzeit zu nehmen und Elterngeld zu beanspruchen, vrslt. für Juni/Juli oder Juli/August (entsprechend der LEbensmonate unseres Sohnes). Der Antrag ist aber noch nicht gestellt, sondern wollten wir erst die entsprechenden 7 Wochen vorher einreichen. Nun ist es so, dass entgegen der Erwartungen der Vertrag meines Mannes Ende Juni ausläuft. 1. Wie ist es mit der Beantragung von Elternzeit? Was gibt es zu berücksichtigen? 2. Wie ist es dann mit dem Bezug des Elterngeldes? Kann Elterngeld auch beantragt werden, obwohl für einen/beide Partnerschaftsmonate eine Erwerbslosigkeit vorliegt? Und wird in diesem Zeitraum für das Elterngeld dennoch das Gehalt der Monate vor Geburt des Kindes berücksichtigt? Vielen Dank für Ihre Antwort
von Loewenzahn am 10.01.2018, 13:48