Emma_Lilian
Hallo, Wir planen Im Herbst für drei Jahre in die USA zu ziehen. Dort werde ich für drei Jahre befristet an einer Uni angestellt sein und mein Mann (Amerikaner der seit 15 Jahren in Deutschland lebt) wird weiterhin freiberuflich für seinen Deutschen Arbeitgeber auf 18-Stunden basis tätig sein, während er in Elternzeit ist und auf unser im Juni erwartetes Kind aufpasst. Nun ist meine Frage, ob er in diesem Fall weiterhin Elterngeld(plus) und Kindergeld aus Deutschland beziehen kann, oder nicht? Außerdem würden mich falls ja die Vorraussetzungen hierfür interessieren. Müsste er die freiberufliche Tätigkeit in Deutschland versteuern, oder ginge dies auch in den USA? Alternativ könnte er auch weiterhin bei der jetzigen deutschen Firma nicht-selbständig angestellt bleiben, aber da es eine kleine Firma ist hat dort niemand Erfahrungen mit der Antragstellung für eine solche "Entsendung". Gibt es für eine Entsendung ins Ausland besondere Kosten und Komplikationen für den Arbeitgeber? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, Emma
Hallo, EG: Nein, kein Wohnsitz in D KG: Nur bei Steurpflichtigigkeit in D (wenn er dort arbeitet ohne Bezug zu D wird er dort steuerpflichtig sein) Liebe Grüße NB
Dojii
Zum Kindergeld kann ich nichts sagen, aber Elterngeld wird er keines (mehr) bekommen. Man muss entweder seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland haben oder als Entsandter (Angestellter) im Ausland für einen deutschen Arbeitgeber arbeiten. Den Lebensmittelpunkt in DE hat man, wenn man für maximal 2 Jahre ins Ausland geht, dabei aber eine bezugsfertige Wohnung im DE behält, zu der man von heute auf Morgen spontan zurückkehren kann.
Dojii
Sorry, es sollte maximal 1 Jahr heißen. Kleiner Tippfehler.
mellomania
wir waren für drei jahre im ausland. als eben entsandte. mit A1 Bescheinidung. Doppelsteuerabkommen. hatten zweiwohnsitz in D in der zeit. haben aber kindergeld und elterngeld ganz normal bekommen. war aber EU Ausland. dies nur zur info, ob es hilft weiß ich nciht
desireekk
Hallo, wie will die Firma denn entsenden wenn es keine Niederlassung in den USA gibt? (Was ich jetzt einfach mal annehme...) BTW: macht Dein Mann jedes Jahr seine Steuererklärung in den USA? Mich würde interessieren wie man denn dort das Elterngeld angeben muss? VG D
Dojii
Deswegen hab ich ja "oder" geschrieben. ;) Das mit den maximal 1 Jahr bezieht sich darauf, wenn man kein Entsandter ist. Dann kommt es drauf an, wie lange man weg ist. Eben maximal ein Jahr mit gleichzeitiger Beibehaltung einer bezugsfertigen Wohnung in DE. Aber die Fragestellerin sagt ja, dass sie in den USA angestellt und ihr Mann selbstständig tätig sein wird. Beides spricht im Normalfall nicht für eine Entsendung.
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