Flix14
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bereits 2x geschrieben. Ich bin (2016) selbständig und habe 12 Wochen etwa auch angestellt gearbeitet. Meine Zwillinge sind am 02.10.17 geboren. Ich war 2016 bereits schwanger und habe dieses Kind verloren. Diesbezüglich habe ich ein Attest vom Arzt in dem steht, dass ich im Jahr 2016 ab 15.08. schwangerschafts- und fehlgeburtsbedingt nur eingeschränkt arbeitsfähig war. Ich habe im Elterngeldantrag angegeben "Verschiebung des Bemessungszeitraums wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit". Die Eltergeldstelle hat mir nun einen Bescheid über Basisgeld und Bemessungszeitraum 2016 geschickt. Zuvor hatte sie mich um eine Krankengeldbescheinigung meiner Krankenkasse gebeten, welche ich nicht liefern konnte, da ich mich dort nicht krank gemeldet habe. Krankengeld steht mir erst nach 6 Wochen zu und das wusste ich nicht einmal. Ich bin über die Künstlersozialkasse gesetzlich krankenversichert. Ich habe nun die Kommentare zum BEEG bezüglich BEEG §2b von Böttcher/Graue und von Haufe/Schnell gelesen. Aus diesen Kommentaren geht für mich hervor ich brauche ein ärztliches Attest (welches ich habe) und das wars. Ich muss - so habe ich es verstanden - weder eine Krankengeldbescheinigung vorlegen, noch muss ich die tatsächlichen Einkommenseinbußen nachweisen. Habe ich da irgendetwas überlesen? Für mich sieht das einfach danach aus als würde die Elterngeldbehörde es einfach mal versuchen. Nach dem was ich gelesen habe, ist die Verschiebung des Bemessungszeitraumes keine Frage in meinem Fall. Bei meinen Infogesprächen im Vorfeld hieß es auch immer, wenn ein Attest vorliegt wird verschoben und das wars. Wie sehen Sie die Lage...
Hallo, ich sehe das Problem nicht. Legen Sie doch einfach die KG-Bescheinigung vor. Liebe Grüße NB
Dojii
Bei Angestellten muss über das Krankengeld ein Einkommensverlust nachgewiesen werden, da man in den ersten 6 Wochen ja noch Entgeltfortzahlung erhält. Bei Selbstständigen ist das nicht nötig, da es keine Entgeltfortzahlung gibt und man quasi mit Eintritt der schwangerschaftsbedingen Krankschreibung (wahrscheinlich) einen Einkommensverlust hat. Das einzige was nicht passieren darf ist, dass du in den Monaten, in denen du krankgeschrieben warst, mehr verdient hast, als in den Monaten, in denen du normal gearbeitet hast. Du musst schlicht weg einen Einkommensverlust vorweisen können - das muss nicht zwanghaft durch Krankengeld passieren, das geht auch über eine Gewinn- und Verlustrechnung, die zeigt, dass du in den betroffenen Monaten weniger verdient hast, als in den "gesunden" Monaten.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Am 17.11.2014 kam unser Sohn auf die Welt. Ich war bis zum 28.04.2014 freiberuflich tätig, danach in einem Angestelltenverhältnis. Außerdem habe ich seit dem 01.01.2011 ein Kleingewerbe angemeldet. Wie berechnet sich hieraus das Elterngeld? Muss ich die letzten 12 Monate vor der Geburt angeben oder das Kalenderjahr 2013? ...
Hallo, ich bin ein wenig überfordert. Ich habe von 6/21-6/22 Elterngeld erhalten. Ich bin zur Hälfte selbstständig und zur Hälfte angestellt. Im Elterngeld-Zeitraum selbst habe ich nicht gearbeitet, wieder angestellt noch selbstständig. Jedoch bin ich Psychotherapeuten mit Kassensitz und habe zur Aufrechterhaltung meiner Praxis eine Kollegin als ...
Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...
Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet. Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt. Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Die letzten 10 Beiträge
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang
- Provisionskürzung Elternzeit
- Alleine Reisen
- Handy Vertrag