89Carina
Guten Morgen, ich möchte gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen. Davon möchte ich die Monate 1. - 8. Basiselterngeld beziehen. Ab dem 9. - 16. Monat Elterngeld-Plus. Ab dem 17. Monat würde ich dann kein Elterngeld mehr beziehen. Und ab dem 18. Monat möchte ich wieder 30 Stunden die Woche Teilzeit arbeiten gehen. Ist das so möglich wie ich mir das vorstelle? Und gibt es für mich dann noch Abzüge oder eine Grenze wieviel ich Teilzeit in meiner restlichen Elternzeit pro Monat verdienen darf? Mein Ehemann nimmt keine Elternzeit. Er geht die ganze Zeit über Vollzeit arbeiten.
Hallo, ja, das geht. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das kannst du so machen. Wieviel du nach EG bezug Verdienst, ist unrelevant.
Ani123
Die Berechnung ist so möglich. Allerdings würden sie im 17.Monat kein Geld bekommen, weil EGplus bis 16.Monat und Gehalt ab 18.Monat.
Mitglied inaktiv
Sind sogar 2 Monate lücke 17. Monat 18. Monat weil ja rückwirkend erst vom AG gezahlt wird
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, bisher war ich vollbeschäftigt (39 Stunden/Woche) und bin jetzt wegen unserem 1. Kind 2 Jahre in Elternzeit. Ich erhalte auch ganz normal das Elterngeld. Wenn ich die Arbeit wieder aufnehme kann ich höchstens 55 % arbeiten und das wird auch vom AG akzeptiert. Sollte ich in dieser Zeit wieder schwanger werden, reduziert ...
Sehr geehrte Frau Bader, soweit ich verstanden habe, wird der Bemessungszeitraum ab 2015 auf Wunsch um 12 Monate verschoben, wenn vor der Geburt des jüngeren Kindes Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind bezogen wurde. Bezieht man als Beamtin bspw. für Kind 1 1800 Euro Elterngeld, täte man dies auch für Kind 2 - oder? Wie ist es nun, wenn m ...
Hallo Frau Bader, nachdem sich die Geister scheiden, nun eine direkte Frage an Sie, in der Hoffnung, endlich klarheit zu gewinnen... Ich befinde mich bis September das 1. Jahr in Elternzeit und habe hier das Elterngeld komplett ausgereizt. Nun habe ich meine Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängert und arbeite hier dann 30 Stunden Teilzeit. ...
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit geht noch bis Ende August. Aus organisatorischen Gründen startet die Eingewöhnung von meinem Sohn (15 Monate alt) aber bereits im März, sodass ich genug Zeit für eine berufliche Neuorientierung habe. Denn ich möchte meinen Arbeitsplatz wechseln und aus persönlichen Gründen / Differenzen nicht zum alten Arbeit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit
- Resturlaub und Rückkehr Elternzeit
- Elterngeld Jahre verschieben
- Schließfach
- Nacharbeit Arzttermin kind
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand