Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld nach Teilzeitbeschäftigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld nach Teilzeitbeschäftigung

gravida79

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Sehr geehrte Frau Bader, bisher war ich vollbeschäftigt (39 Stunden/Woche) und bin jetzt wegen unserem 1. Kind 2 Jahre in Elternzeit. Ich erhalte auch ganz normal das Elterngeld. Wenn ich die Arbeit wieder aufnehme kann ich höchstens 55 % arbeiten und das wird auch vom AG akzeptiert. Sollte ich in dieser Zeit wieder schwanger werden, reduziert sich dann das Elterngeld? Oder wenn ich an die zwei Jahre noch ein drittes Jahr Elternzeit anhänge, in dieser Zeit schwanger werde, ändert sich etwas an der Höhe des Elterngeldes? Vielen Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Das Elterngeld ergibt sich immer am Lohn der letzten 12 Monate vor Mutterschutzbeginn. Nur Monate mit altem Elterngeld werden durch Monate vor dem ersten Kind ersetzt und Mutterschutzmonate. Wie alt ist denn Dein erstes Kind ? Um das gleiche Elterngeld zu erhalten muss das 2. Kind maximal 15 Monate nach dem ersten geboren werden, wenn man nicht nach 12 Monaten wieder Vollzeit arbeitet.


gravida79

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Mein Kind ist jetzt 10 Monate alt. Ich würde frühestens nächstes Jahr im November die Arbeit wieder aufnehmen können, da es im Sept. 2014 in die Kita kommt. Mit der Eingewöhnung in die Kita möchte ich uns Zeit lassen.


Sternenschnuppe

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Dann wird es auf den Mindestsatz rauslaufen plus Geschwisterbonus von 75€ bis das erste Kind 3 ist. Es sei denn Du wirst nun ganz zügig schwanger, dann hast noch ein paar Monate die ersetzt werden.


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