Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Bei mir ergibt sich nun folgende Situation, vllt können Sie mir weiterhelfen und etwas Licht ins Dunkel bringen. Seit einiger Zeit passe ich immer mal wieder auf den Sohn einer Bekannten auf - unentgeltlich, es hat sich immer mal wieder so ergeben und seitdem ich in Elternzeit bin, habe ich auch Zeit dafür. Nun hat mich bzw. uns die Familienhilfe der Bekannten darauf aufmerksam gemacht, dass der Junge seit März diesen Jahres den Pflegegrad 2 hat und ihm bzw. Seiner Mutter Mittel zur Verhinderungspflege zustehen und ich ihren Sohn nicht umsonst betreuen müsste. Da ich aus dem Pflegebereich komme, bin ich sicherlich nicht nur Laie, und weiß um diese Möglichkeit. Nun haben wir bei der Pflegekassen den Antrag gestellt und ich werde voraussichtlich für den Monat November und Dezember noch etwas Geld bekommen. Im November sind es 150€ und im Dezember wahrscheinlich auch. Seit dem 16.06.2019 beziehe ich Elterngeld - wie muss ich mich jetzt verhalten, bzgl. dieser Zahlungen? Muss ich es der Elterngeldstelle mitteilen und wenn ja - wie? Es handelt sich übrigens um etwa 10-15 Stunden Arbeitszeit im Monat. Wir werden im nächsten Jahr auch nach Bedarf gehen, bzgl der Betreuung. Das heißt, ich weiß immer erst am Ende des Monats wie viel ich dazuverdiene. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! Viele Grüße
Hallo, ja, müssen Sie mitteilen, es wird dann angerechnet Liebe Grüße NB
avyan
Bei mir war es damals so, dass ich einfach einen kurzen Brief geschrieben hab, in dennoch mitgeteilt hab, dass ich nebenbei arbeite und was ich vermutlich verdiene. Die Bescheide von der Elterngeldstelle sind eh immer erst vorläufig. Normalerweise bekommst du dann am Ende der Zeit ein Schreiben, in dem du angeben sollst, ob, wie lange und für wieviel Geld du gearbeitet hast. Dann wird das neu berechnet und du musst ggf. etwas zurückzahlen, hatte ich damals auch.
Dojii
Da es sich dabei eigentlich um steuerfreie Zahlungen handeln müsste, dürfen sie nicht auf das Elterngeld angerechnet werden. Elterngeld berücksichtigt nur steuerpflichtiges Einkommen und Einkommensersatzleistungen. Beides ist hier nicht gegeben. Melden würde ich sie trotzdem, alleine schon, damit du deiner Meldepflicht nachgekommen bist.
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