Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, habe eine Frage. Ich habe Vollzeit garbeitet bis Oktober 2002. Im Dez. 2002 bekam ich unsere erste Tochter. Im Juni 2004 meinen Sohn, bin aber immer noch bei der Firma angestellt, halt nur in Elternzeit. Nun bin ich wieder schwanger und das Baby wird vorraussichtlich im September zur Welt kommen. Nun möchte ich meinen Job kündigen, da ich auch keine Fahrmöglichkeiten habe (40km weiter entfernt) und umziehen könne wir auch nicht, da wir uns ein Haus gekauft haben. Außerdem gibt es weit und breit keine Krippenplatz bei uns. Ich habe leider keinerlei Möglichkeiten dort zurück zu gehen, wenn dann muß ich mir hier in unserer Ortschaft später einen Minijob suchen, wenn die Kinder älter sind. Nun zu meiner Frage, mein Mann verdient montalich ca. 1800 Euro, wobei 200 Euro Fahrtkosten sind. Sonst haben wir keinerlei Einnahmen. Wir zahlen monatlich 500 Euro Kredit an Bank fürs Haus und Auto zahlen wir auch noch 300 Euro monatlich ab. Wir werden nach dem neuen Elterngeld wohl nur ein Jahr 300 euro bekommen. Steht mir dann eigendlich noch Arbeitslosengeld zu? Wenn ja wie lange?? Und wie wird das gerechnet? Vielen Dank für Ihre Antwort. Karin
Hallo, 1. Wenn Sie kündigen (3 Mo. schriftlich vor Ende) sind Sie nicht mehr beitragsfrei KK-Versichert 2. ArbGeld bekommen Sie nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das ist bei Ihnen nicht der Fall. Sie "schieben" es aber auf, bis das letzte Kind im KiGa ist. 3. Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in den aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt. In diesen Monaten ist das für die Höhe des Elterngelds maßgebliche Einkommen aus Gründen, die unmittelbar mit der Geburt und Betreuung von Kindern zusammenhängen, geringer. Würden sie berücksichtigt, würde das Elterngeld sinken Liebe GRüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallöle... mal eine ganz dumme Frage... wieso kündigen? Kind Nr. 3 kommt doch schon bald... ich würde versuchen diese Zeit irgendwie zu überbrücken... weil dann wäre man noch Versichert (was allerdings bestimmt auch bei dem Ehemann möglich wäre)... Hm nur mal so ein Gedanke von mir LG Peeka
Mitglied inaktiv
bliebe ja auch noch die Frage, ob Du Dich wirklich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen kannst/ willst? Es müssen ja mindestens 15 Wochenstunden mit nachgewiesener Kinderbetreuung sein. LG
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