Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld trotz bezahlter Freistellung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags

Frage: Elterngeld trotz bezahlter Freistellung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags

MathiasBob

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, nehmen wir an, Herr X steht in Verhandlungen mit seinem Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag zu beenden. Der aktuelle Entwurf sieht 18 Monate bezahlte Freistellung ab 1.1.2020 vor. Herrn Xs Frau erwartet zum Juni 2020 ein Kind, und er fragt sich, ob er trotz bezahlter Freistellung für die zwei Monate nach der Geburt Elterngeld beziehen kann. Ein BSG-Urteil vom 29.8.2012 (B 10 EG 15/11 R) legt nahe, dass man in diesem Fall lediglich den Basisbetrag von 300 Euro pro Monat an Elterngeld beziehen kann. Hintergrund: Wenn Herr X Elterngeld in attraktiver Höhe beziehen könnte, könnte er diese Möglichkeit dem Arbeitgeber in der Verhandlung anbieten. So würde er unterm Strich mehr Geld bekommen (weil die Freistellung auf Kosten der Staatskasse noch etwas verlängert werden kann), ohne dass es den Arbeitgeber etwas kostet. Somit bekäme er dann 18 Monate durch den Arbeitgeber plus zwei Monate durch das Elterngeld. Was sagen Sie: Besteht Anspruch nur auf das Basis-Elterngeld von 300 Euro oder sind auch die 67% möglich? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das geht, wenn er im Bezug des EGs nur den Lohn für eine 30 Std-Tätigkeit bekommt. Und dann eben ergänzendes EG. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Wenn der "Lohn" in der bezahlte Freistellung als laufend steuerpflichtig versteuert wird (also wie regulärer Arbeitslohn), dann wird er mit dem Elterngeld verrechnet und es stehen nur die 300 EUR Mindestsatz zu.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, mein Mann wird geschäftlich ins Ausland versetzt uns es besteht die Möglichkeit, dass ich mitkommen kann. Nun ist es so dass wir vor haben ein Kind zu bekommen. Da man ja nie recht weiß wie schnell/langsam das geht, können wir ja nicht damit planen, dass das in meine Elternzeit fällt. So würde ich mich nun gerne für ein Jahr ...

Sehr geehrte Frau Bader, bei dem ersten Arbeitgeber besteht ab November eine unbezahlte Freistellung und zum selben Zeitpunkt bei einem zweiten Arbeitgeber eine Vollzeitbeschäftigung. Gleichzeitig ist eine Elternzeit ab Anfang Februar (Entbindungstermin) geplant und zu diesem Zeitpunkt beim zweiten Arbeitgeber ein 450 € Job möglich. Nach Ende de ...

Hallo, ich bin derzeit noch in Elternzeit. Da mein Arbeitgeber aber Mitarbeiter abbauen muss, führe ich bereits Gespräche über meine Zukunft in diesem Unternehmen. Mir wird eine bezahlte Freistellung nach meiner Elternzeit für einen gewissen Zeitraum angeboten, d.h. ich bin so lange weiterhin angestellt, bekomme einen Teil meines letzten Bruttogeha ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld.  Kind 1 kam ende Oktober 25.  Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...

Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...