MathiasBob
Liebe Frau Bader, nehmen wir an, Herr X steht in Verhandlungen mit seinem Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag zu beenden. Der aktuelle Entwurf sieht 18 Monate bezahlte Freistellung ab 1.1.2020 vor. Herrn Xs Frau erwartet zum Juni 2020 ein Kind, und er fragt sich, ob er trotz bezahlter Freistellung für die zwei Monate nach der Geburt Elterngeld beziehen kann. Ein BSG-Urteil vom 29.8.2012 (B 10 EG 15/11 R) legt nahe, dass man in diesem Fall lediglich den Basisbetrag von 300 Euro pro Monat an Elterngeld beziehen kann. Hintergrund: Wenn Herr X Elterngeld in attraktiver Höhe beziehen könnte, könnte er diese Möglichkeit dem Arbeitgeber in der Verhandlung anbieten. So würde er unterm Strich mehr Geld bekommen (weil die Freistellung auf Kosten der Staatskasse noch etwas verlängert werden kann), ohne dass es den Arbeitgeber etwas kostet. Somit bekäme er dann 18 Monate durch den Arbeitgeber plus zwei Monate durch das Elterngeld. Was sagen Sie: Besteht Anspruch nur auf das Basis-Elterngeld von 300 Euro oder sind auch die 67% möglich? Vielen Dank!
Hallo, das geht, wenn er im Bezug des EGs nur den Lohn für eine 30 Std-Tätigkeit bekommt. Und dann eben ergänzendes EG. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn der "Lohn" in der bezahlte Freistellung als laufend steuerpflichtig versteuert wird (also wie regulärer Arbeitslohn), dann wird er mit dem Elterngeld verrechnet und es stehen nur die 300 EUR Mindestsatz zu.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, mein Mann wird geschäftlich ins Ausland versetzt uns es besteht die Möglichkeit, dass ich mitkommen kann. Nun ist es so dass wir vor haben ein Kind zu bekommen. Da man ja nie recht weiß wie schnell/langsam das geht, können wir ja nicht damit planen, dass das in meine Elternzeit fällt. So würde ich mich nun gerne für ein Jahr ...
Sehr geehrte Frau Bader, bei dem ersten Arbeitgeber besteht ab November eine unbezahlte Freistellung und zum selben Zeitpunkt bei einem zweiten Arbeitgeber eine Vollzeitbeschäftigung. Gleichzeitig ist eine Elternzeit ab Anfang Februar (Entbindungstermin) geplant und zu diesem Zeitpunkt beim zweiten Arbeitgeber ein 450 € Job möglich. Nach Ende de ...
Hallo, ich bin derzeit noch in Elternzeit. Da mein Arbeitgeber aber Mitarbeiter abbauen muss, führe ich bereits Gespräche über meine Zukunft in diesem Unternehmen. Mir wird eine bezahlte Freistellung nach meiner Elternzeit für einen gewissen Zeitraum angeboten, d.h. ich bin so lange weiterhin angestellt, bekomme einen Teil meines letzten Bruttogeha ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
Die letzten 10 Beiträge
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation
- Partner 2 Monate Elternzeit - 520€ Job
- Elterngeld 2. Kind und abgemeldetes Kleingewerbe
- Fragen zum Kita Finder und Platzvergabe
- Inklusionskita/Verkürzung der Stunden
- Aufsichtspflicht
- Kündigung später Erfahren das ich Schwanger bin