Nina_0206
Hallo Frau Bader, mein Mann wird geschäftlich ins Ausland versetzt uns es besteht die Möglichkeit, dass ich mitkommen kann. Nun ist es so dass wir vor haben ein Kind zu bekommen. Da man ja nie recht weiß wie schnell/langsam das geht, können wir ja nicht damit planen, dass das in meine Elternzeit fällt. So würde ich mich nun gerne für ein Jahr von meiner Arbeit freistellen lassen. Habe ich danach aber Anspruch auf Elterngeld? Wenn ja, würde es sich dann auf mein jetziges Gehalt beziehen oder auf die Zeit der Freistellung, in der ich nichts verdiene? Vielen lieben Dank Nina
Hallo, grundsätzlich ja, aber nur auf den Grundbetrag. Wenn Sie sich nicht in Deutschland aufhalten, haben Sie auch kein Anspruch auf Elterngeld. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Es zählen die 12 Monate vor Geburt. Jeder Monat ohne Gehalt geht dann auch mit 0€ in die Berechnung ein. Im schlimmsten Fall bekommst Du nur 300€ EG pro Monat.
Dojii
Es wäre auch noch zu prüfen, ob du überhaupt Anspruch auf Elterngeld hast, falls du auch nach Geburt des Kindes weiterhin im Ausland bist. Eigentlich muss man seinen gewöhnlichen Aufenthalt für die Dauer des Elterngeldes in Deutschland haben, um es zu bekommen. Hiervon gibt es aber auch Ausnahmen (bspw. dein Mann ist Entsandter im Ausland und weiterhin im deutschen Steuerrecht pflichtig), die dann eben von der zuständigen Elterngeldstelle zu prüfen wären.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, bei dem ersten Arbeitgeber besteht ab November eine unbezahlte Freistellung und zum selben Zeitpunkt bei einem zweiten Arbeitgeber eine Vollzeitbeschäftigung. Gleichzeitig ist eine Elternzeit ab Anfang Februar (Entbindungstermin) geplant und zu diesem Zeitpunkt beim zweiten Arbeitgeber ein 450 € Job möglich. Nach Ende de ...
Liebe Frau Bader, nehmen wir an, Herr X steht in Verhandlungen mit seinem Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag zu beenden. Der aktuelle Entwurf sieht 18 Monate bezahlte Freistellung ab 1.1.2020 vor. Herrn Xs Frau erwartet zum Juni 2020 ein Kind, und er fragt sich, ob er trotz bezahlter Freistellung für die zwei Monate ...
Hallo, ich bin derzeit noch in Elternzeit. Da mein Arbeitgeber aber Mitarbeiter abbauen muss, führe ich bereits Gespräche über meine Zukunft in diesem Unternehmen. Mir wird eine bezahlte Freistellung nach meiner Elternzeit für einen gewissen Zeitraum angeboten, d.h. ich bin so lange weiterhin angestellt, bekomme einen Teil meines letzten Bruttogeha ...
Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen