Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld nach gewünschter Freistellung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld nach gewünschter Freistellung

Nina_0206

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Hallo Frau Bader, mein Mann wird geschäftlich ins Ausland versetzt uns es besteht die Möglichkeit, dass ich mitkommen kann. Nun ist es so dass wir vor haben ein Kind zu bekommen. Da man ja nie recht weiß wie schnell/langsam das geht, können wir ja nicht damit planen, dass das in meine Elternzeit fällt. So würde ich mich nun gerne für ein Jahr von meiner Arbeit freistellen lassen. Habe ich danach aber Anspruch auf Elterngeld? Wenn ja, würde es sich dann auf mein jetziges Gehalt beziehen oder auf die Zeit der Freistellung, in der ich nichts verdiene? Vielen lieben Dank Nina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich ja, aber nur auf den Grundbetrag. Wenn Sie sich nicht in Deutschland aufhalten, haben Sie auch kein Anspruch auf Elterngeld. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Es zählen die 12 Monate vor Geburt. Jeder Monat ohne Gehalt geht dann auch mit 0€ in die Berechnung ein. Im schlimmsten Fall bekommst Du nur 300€ EG pro Monat.


Dojii

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Es wäre auch noch zu prüfen, ob du überhaupt Anspruch auf Elterngeld hast, falls du auch nach Geburt des Kindes weiterhin im Ausland bist. Eigentlich muss man seinen gewöhnlichen Aufenthalt für die Dauer des Elterngeldes in Deutschland haben, um es zu bekommen. Hiervon gibt es aber auch Ausnahmen (bspw. dein Mann ist Entsandter im Ausland und weiterhin im deutschen Steuerrecht pflichtig), die dann eben von der zuständigen Elterngeldstelle zu prüfen wären.


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