Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld nach gewünschter Freistellung

Frage: Elterngeld nach gewünschter Freistellung

Nina_0206

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, mein Mann wird geschäftlich ins Ausland versetzt uns es besteht die Möglichkeit, dass ich mitkommen kann. Nun ist es so dass wir vor haben ein Kind zu bekommen. Da man ja nie recht weiß wie schnell/langsam das geht, können wir ja nicht damit planen, dass das in meine Elternzeit fällt. So würde ich mich nun gerne für ein Jahr von meiner Arbeit freistellen lassen. Habe ich danach aber Anspruch auf Elterngeld? Wenn ja, würde es sich dann auf mein jetziges Gehalt beziehen oder auf die Zeit der Freistellung, in der ich nichts verdiene? Vielen lieben Dank Nina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, grundsätzlich ja, aber nur auf den Grundbetrag. Wenn Sie sich nicht in Deutschland aufhalten, haben Sie auch kein Anspruch auf Elterngeld. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Es zählen die 12 Monate vor Geburt. Jeder Monat ohne Gehalt geht dann auch mit 0€ in die Berechnung ein. Im schlimmsten Fall bekommst Du nur 300€ EG pro Monat.


Dojii

Beitrag melden

Es wäre auch noch zu prüfen, ob du überhaupt Anspruch auf Elterngeld hast, falls du auch nach Geburt des Kindes weiterhin im Ausland bist. Eigentlich muss man seinen gewöhnlichen Aufenthalt für die Dauer des Elterngeldes in Deutschland haben, um es zu bekommen. Hiervon gibt es aber auch Ausnahmen (bspw. dein Mann ist Entsandter im Ausland und weiterhin im deutschen Steuerrecht pflichtig), die dann eben von der zuständigen Elterngeldstelle zu prüfen wären.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, bei dem ersten Arbeitgeber besteht ab November eine unbezahlte Freistellung und zum selben Zeitpunkt bei einem zweiten Arbeitgeber eine Vollzeitbeschäftigung. Gleichzeitig ist eine Elternzeit ab Anfang Februar (Entbindungstermin) geplant und zu diesem Zeitpunkt beim zweiten Arbeitgeber ein 450 € Job möglich. Nach Ende de ...

Liebe Frau Bader, nehmen wir an, Herr X steht in Verhandlungen mit seinem Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag zu beenden. Der aktuelle Entwurf sieht 18 Monate bezahlte Freistellung ab 1.1.2020 vor. Herrn Xs Frau erwartet zum Juni 2020 ein Kind, und er fragt sich, ob er trotz bezahlter Freistellung für die zwei Monate ...

Hallo, ich bin derzeit noch in Elternzeit. Da mein Arbeitgeber aber Mitarbeiter abbauen muss, führe ich bereits Gespräche über meine Zukunft in diesem Unternehmen. Mir wird eine bezahlte Freistellung nach meiner Elternzeit für einen gewissen Zeitraum angeboten, d.h. ich bin so lange weiterhin angestellt, bekomme einen Teil meines letzten Bruttogeha ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria