Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld, spätestens im 15. Lebensmonat Ihres Kindes?

Frage: Elterngeld, spätestens im 15. Lebensmonat Ihres Kindes?

jennifer_lisisi

Beitrag melden

Mein Mann und ich sind im November 2020 nach Mainz gezogen und arbeiten beide Vollzeit. Davor lebten und arbeiteten wir Vollzeit in Paris. Wir haben ein Baby, das im Dezember 2019 geboren wurde. Jetzt sind wir sehr müde und ich möchte nur 30 Stunden pro Woche arbeiten, wenn wir Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehmen können. Ich habe mich im Juni an die Landeshauptstadt Mainz gewandt, um es zu beantragen, und mir wurde gesagt, dass mir für die Zeit der Elternzeit kein Elterngeld mehr gewährt werden kann. Denn die Elternzeit hätte spätestens ab dem 15. Lebensmonat meines Kindes beginnen sollen, das heißt, ich hätte vor Februar 2021 beantragen müssen. Wir sind im November 2020 von Frankreich nach Deutschland gezogen, all diese Regeln kannten wir nicht. Das hat mir mein Arbeitgeber nicht gesagt. Mein Arbeitsvertrag begann im November 2020 und ich habe eine 6-monatige Probezeit bis April 2021. Gibt es Hilfe, die ich bekommen kann?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo Das steht so in $ 4 BEEG. Der AG muss hierüber nicht informieren. Liebe Grüße NB


Suomi

Beitrag melden

Es steht Dir doch frei die Wochenstunden auf 30 zu reduzieren, wenn Dir der aktuelle Umfang zu viel ist. Warum Dein Arbeitsgeber Dich hätte informieren sollen zum Thema Elterngeld und Elternzeit verstehe ich ehrlich gesagt nicht!? Es war doch nicht seine Aufgabe sondern eure Aufgabe sich vorab zu informieren.


jennifer_lisisi

Beitrag melden

vielen Dank für deine Antwort, du denkst also auch, dass ich keine Chance auf Eltergeld habe, oder?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Es ist nicht die Aufgabe des AG dich darauf hinzuweisen, dass du noch Elterngeld beantragen kannst ... Elternzeit kannst du doch trotzdem beantragen und die Arbeitszeit reduzieren.


jennifer_lisisi

Beitrag melden

Vielen Dank, aber ich verstehe nicht gut. Ich habe mich im Juni an die Landeshauptstadt Mainz gewandt, um es zu beantragen, und mir wurde mitgeteilt, dass mir kein Elterngeld mehr gewährt werden kann, ich aber weiterhin Elternzeit ohne Elterngeld beantragen kann. Denn die Elternzeit hätte spätestens im 15. Lebensmonat meines Kindes beginnen sollen, das heißt, ich hätte vor Februar 2021 beantragen sollen. Auch wenn ich bisher kein Gesetz gefunden habe, das vorsieht, dass ich die Elternzeit beantragen muss 15 Monate des Kindes. Kennen Sie dieses Gesetz?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das Elterngeld hätte im 14. Lebensmonat beginnen müssen, dann hättest du Anspruch drauf. Elternzeit ist davon unabhängig


ZoeSophia

Beitrag melden

http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html


mellomania

Beitrag melden

wie kommst du drauf, dass der AG dich beraten muss? es ist deine Aufgabe. Du musst dich informieren, Fristen erfragen, einhalten etc.


Feuerschweifin

Beitrag melden

Was würde dir das Elterngeld bringen? Wenn man von einer 40h Woche ausgeht und du 30h arbeiten möchtest, bekommst du brutto 75% von deinem jetzigen Gehalt, netto sogar noch mehr. Elterngeld wäre weniger und würde somit eh komplett wegfallen, da dein Gehalt zu 100% angerechnet werden würde. Du würdest also so oder so nichts bekommen.


Feuerschweifin

Beitrag melden

Sorry, ich habe mich verrechnet, du würdest 0,25x0,65 deines Gehaltes im Berechnungszeitraum als Elterngeld bekommen, das wären 16,25%. Ist nicht viel, und letztlich ist es ja auch müßig, da es eh zu spät ist. Der Arbeitgeber hat aber nichts damit zu tun, ob/wann du Elterngeld beantragst und hat auch keine Pflicht zur Aufklärung darüber.


Dojii

Beitrag melden

Dass das Elterngeld spätestens im 15. Lebensmonat beginnen muss steht in § 4 Abs. 1 BEEG: "Abweichend von Satz 1 kann Elterngeld Plus nach Absatz 3 auch nach dem 14. Lebensmonat bezogen werden, solange es ab dem 15. Lebensmonat in aufeinander folgenden Lebensmonaten von zumindest einem Elternteil in Anspruch genommen wird."


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...

Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...