Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld, spätestens im 15. Lebensmonat Ihres Kindes?

Frage: Elterngeld, spätestens im 15. Lebensmonat Ihres Kindes?

jennifer_lisisi

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Mein Mann und ich sind im November 2020 nach Mainz gezogen und arbeiten beide Vollzeit. Davor lebten und arbeiteten wir Vollzeit in Paris. Wir haben ein Baby, das im Dezember 2019 geboren wurde. Jetzt sind wir sehr müde und ich möchte nur 30 Stunden pro Woche arbeiten, wenn wir Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehmen können. Ich habe mich im Juni an die Landeshauptstadt Mainz gewandt, um es zu beantragen, und mir wurde gesagt, dass mir für die Zeit der Elternzeit kein Elterngeld mehr gewährt werden kann. Denn die Elternzeit hätte spätestens ab dem 15. Lebensmonat meines Kindes beginnen sollen, das heißt, ich hätte vor Februar 2021 beantragen müssen. Wir sind im November 2020 von Frankreich nach Deutschland gezogen, all diese Regeln kannten wir nicht. Das hat mir mein Arbeitgeber nicht gesagt. Mein Arbeitsvertrag begann im November 2020 und ich habe eine 6-monatige Probezeit bis April 2021. Gibt es Hilfe, die ich bekommen kann?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo Das steht so in $ 4 BEEG. Der AG muss hierüber nicht informieren. Liebe Grüße NB


Suomi

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Es steht Dir doch frei die Wochenstunden auf 30 zu reduzieren, wenn Dir der aktuelle Umfang zu viel ist. Warum Dein Arbeitsgeber Dich hätte informieren sollen zum Thema Elterngeld und Elternzeit verstehe ich ehrlich gesagt nicht!? Es war doch nicht seine Aufgabe sondern eure Aufgabe sich vorab zu informieren.


jennifer_lisisi

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vielen Dank für deine Antwort, du denkst also auch, dass ich keine Chance auf Eltergeld habe, oder?


Mitglied inaktiv

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Es ist nicht die Aufgabe des AG dich darauf hinzuweisen, dass du noch Elterngeld beantragen kannst ... Elternzeit kannst du doch trotzdem beantragen und die Arbeitszeit reduzieren.


jennifer_lisisi

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Vielen Dank, aber ich verstehe nicht gut. Ich habe mich im Juni an die Landeshauptstadt Mainz gewandt, um es zu beantragen, und mir wurde mitgeteilt, dass mir kein Elterngeld mehr gewährt werden kann, ich aber weiterhin Elternzeit ohne Elterngeld beantragen kann. Denn die Elternzeit hätte spätestens im 15. Lebensmonat meines Kindes beginnen sollen, das heißt, ich hätte vor Februar 2021 beantragen sollen. Auch wenn ich bisher kein Gesetz gefunden habe, das vorsieht, dass ich die Elternzeit beantragen muss 15 Monate des Kindes. Kennen Sie dieses Gesetz?


Mitglied inaktiv

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Das Elterngeld hätte im 14. Lebensmonat beginnen müssen, dann hättest du Anspruch drauf. Elternzeit ist davon unabhängig


ZoeSophia

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http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html


mellomania

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wie kommst du drauf, dass der AG dich beraten muss? es ist deine Aufgabe. Du musst dich informieren, Fristen erfragen, einhalten etc.


Feuerschweifin

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Was würde dir das Elterngeld bringen? Wenn man von einer 40h Woche ausgeht und du 30h arbeiten möchtest, bekommst du brutto 75% von deinem jetzigen Gehalt, netto sogar noch mehr. Elterngeld wäre weniger und würde somit eh komplett wegfallen, da dein Gehalt zu 100% angerechnet werden würde. Du würdest also so oder so nichts bekommen.


Feuerschweifin

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Sorry, ich habe mich verrechnet, du würdest 0,25x0,65 deines Gehaltes im Berechnungszeitraum als Elterngeld bekommen, das wären 16,25%. Ist nicht viel, und letztlich ist es ja auch müßig, da es eh zu spät ist. Der Arbeitgeber hat aber nichts damit zu tun, ob/wann du Elterngeld beantragst und hat auch keine Pflicht zur Aufklärung darüber.


Dojii

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Dass das Elterngeld spätestens im 15. Lebensmonat beginnen muss steht in § 4 Abs. 1 BEEG: "Abweichend von Satz 1 kann Elterngeld Plus nach Absatz 3 auch nach dem 14. Lebensmonat bezogen werden, solange es ab dem 15. Lebensmonat in aufeinander folgenden Lebensmonaten von zumindest einem Elternteil in Anspruch genommen wird."


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