Biene45678
Sehr geehrte Frau Bader, mein Partner möchte gerne nach dem vor. ET 26.09. für einen Monat in Elternzeit gehen der 2. Monat im kommenden Jahr. Meine Frage, kann er die Elternzeit ab 1.10 nehmen oder muss er bereis am nächsten Tag nach der Entbindung Zuhause bleiben? Müssen wir auf Grund dessen mit Einbußen im Elterngeld rechnen? Vielen Dank
Hallo, wenn er nur zwei Monate nehmen möchte, muss er dies in Lebensmonaten tun. Also ab dem ET oder eben einen Monat später. Liebe Grüße NB
mellomania
Er muss in lebensmonaten nehmen. . Heißt wenn Kind am 26. Geboren, Beginn 26. Bis 25. Des folgemonats. Genau so dann Ben nächsten Monat den er nehmen möchte Er muss beide Monate direkt beim ersten bekanntgeben mitteilen. Und beide Monate müssen in den ersten 14 lebensmonaten des Kindes liegen. Und er muss beide Monate so wie beantragt nehmen
Biene45678
Vielen Dank für die Antwort, also sollte er beim beantragen den voraussichtlichen ET abgeben und mitteilen dass er ab da in Elternzeit geht? Meistens wird ja der ET nicht eingehalten, kann es da Probleme geben?
Biene45678
Vielen Dank für die Antwort, also sollte er beim beantragen den voraussichtlichen ET angeben und mitteilen dass er ab da in Elternzeit geht? Meistens wird ja der ET nicht eingehalten, kann es da Probleme geben?
Sternenschnuppe
Er muss schreiben. Ab Geburt, voraussichtlich am xyz.....
Mitglied inaktiv
Wenn ihr Elterngeld bekommen wollt, muss er die Elternzeit so legen wie Lebensmonate. Wenn er gleich nach der Geburt daheim sein will, muss er am nächsten Tag zuhause bleiben. Bsp. Geburt am 26.09 1. Ez Monat 26.09-25.10 und den 2. ez Monat 26.12-25.01. - alles nur Beispiele Für die Elternzeit muss man sich zwingend für die ersten 24 Monate festlegen. Lies mal etwas zurück, was einem papa durch falsche Beantragung passiert ist. https://m.rund-ums-baby.de/recht/Elternzeit-Falsch-beantragt-Vaterschaftsurlaub_198964.htm
Biene45678
Vielen Dank für die Antworten.
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