Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld - Nachzahlung

Frage: Elterngeld - Nachzahlung

Minnixox

Beitrag melden

Hallo, wir sind ein unverheiratetes Paar und bekommen im Dezember unser 1. gemeinsames Kind. Ich möchte danach 1 Jahr lang komplett in Elternzeit gehen. Ich werde ca. 700€ Elterngeld (laut dem Elterngeld-Rechner) bekommen + Kindergeld. Mein Freund kann mich finanziell in keinster Weise unterstützen, da seine Einkünfte durch das Wohnhaus komplett drauf gehen. Deshalb ist das Elterngeld schon extrem knapp, da ich alle Einkäufe sowie Auto usw. auch noch bezahlen muss. Zur Krönung habe ich gerade noch gelesen, dass man deftig viele Steuern nach der Elternzeit nachzahlen muss. Das Geld werden wir zu 10000% nicht aufbringen können!!! Stimmt das, dass man nach 1 Jahr Elternzeit Steuern nachzahlen muss? MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, dass sie nicht verheiratet sind, werden sie auch nicht zusammen veranlagt. Das Elterngeld fällt unter den so genannten Progressionsvorbehalt. D.h., dass man für das Gehalt, welches man bekommen hat, einen höheren Steuersatz zahlen muss. Für 2014 bekommen sie nur einen Monat Elterngeld, da wird das nicht viel ausmachen. In 2015 werden sicher kein Gehalt haben, welches erhöht werden kann. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ich nicht. Kommt eben auf den anderen Verdienst an in dem Jahr den man hat. Was machst denn nach dem einen Jahr Elterngeld ?


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

Wenn das Kind im Dezember kommt, bekommst Du ja erst ab Februar 2015 Elterngeld, vorher Mutterschaftsgeld. Das Elterngeld dann für 10 Monate - also bis Dezember 2015. Danach wirst Du maximal noch ein paar Wochen im Kalenderjahr 2015 arbeiten (wenn ich mal davon ausgehe, daß Du nach dem Elterngeldbezug gleich wieder arbeiten wirst - geht ja nicht anders, wenn das Geld sonst nicht reicht). Da wird nicht viel an Nachzahlung rausspringen. Ihr werdet getrennt veranlagt, weil Ihr nicht verheiratet seid - in dem Fall ein Vorteil. Dein Einkommen wird über das Kalenderjahr gemittelt, das Elterngeld erzeugt vielleicht einen Progressionssprung, aber wenn an "echtem" Einkommen im ganzen Jahr kaum was rumgekommen ist, dürfte da nicht viel bei rumkommen. Allerdings solltet Ihr frühestens in 2016 heiraten, falls Ihr das vorhaben solltet. Du kannst ja mal einen Steuerrechner im Internet bemühen. Die Beträge an Mutterschaftsgeld und Elterngeld sind ja bekannt.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...