Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage zum Elterngeld und bin online leider noch nicht fündig geworden.
Im Dezember 2018 kam mein Sohn zur Welt, ab Februar 2020 werde ich wieder arbeiten (etwa 70 Prozent). Nun bin ich ganz frisch wieder schwanger, Termin wäre Anfang August. Die letzten 12 Monate vor Geburt - wenn alles läuft wie im Buche - hätte ich also 4 Monate Elterngeld (Höchstsatz), 2 Monate gar kein Gehalt und 6 Monate etwa 2600 netto bekommen. Wie hoch wäre dann das Elterngeld beim zweiten Kind, wird das Elterngeld meines Sohnes bei der Berechnung als Gehalt mit einbezogen?
Vielen Dank für Ihre Mühe,
Jojo
Mitglied inaktiv - 30.11.2019, 14:19
Antwort auf:
Elterngeld nach Elternzeit
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es
nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.12.2019
Antwort auf:
Elterngeld nach Elternzeit
Geb Kind 1 12/18 EG damit 12/19 bis 11/19
Juli und August werden ausgeklammert da Mutterschutz
Relevant sind damit 06/19 bis 06/20
Monat 6/19 bis 11/19 werden ausgeklammert
12/19, 01/20 zählen mit 0€ (falls du kein egplus hattest, dann nicht; danach zählt dein Teilzeitgehalt
Mitglied inaktiv - 30.11.2019, 14:42
Antwort auf:
Elterngeld nach Elternzeit
Einbezogen wird das gezahlte Elterngeld nicht. Die Monate werden ausgeklammert, d.h. nicht berücksichtigt und durch frühere Lohnabrechnungen ersetzt.
Monate ohne Einkommen mindern das Elterngeld und dein neues Teilzeit Gehalt ist ja noch relativ hoch
Geschwisterbonus von 10% gibt es noch obenauf, das wird gezahlt bis Kind 1 3 Jahre alt ist
Mitglied inaktiv - 30.11.2019, 14:53