Frage: Elterngeld nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld und bin online leider noch nicht fündig geworden. Im Dezember 2018 kam mein Sohn zur Welt, ab Februar 2020 werde ich wieder arbeiten (etwa 70 Prozent). Nun bin ich ganz frisch wieder schwanger, Termin wäre Anfang August. Die letzten 12 Monate vor Geburt - wenn alles läuft wie im Buche - hätte ich also 4 Monate Elterngeld (Höchstsatz), 2 Monate gar kein Gehalt und 6 Monate etwa 2600 netto bekommen. Wie hoch wäre dann das Elterngeld beim zweiten Kind, wird das Elterngeld meines Sohnes bei der Berechnung als Gehalt mit einbezogen? Vielen Dank für Ihre Mühe, Jojo

Mitglied inaktiv - 30.11.2019, 14:19



Antwort auf: Elterngeld nach Elternzeit

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.12.2019



Antwort auf: Elterngeld nach Elternzeit

Geb Kind 1 12/18 EG damit 12/19 bis 11/19 Juli und August werden ausgeklammert da Mutterschutz Relevant sind damit 06/19 bis 06/20 Monat 6/19 bis 11/19 werden ausgeklammert 12/19, 01/20 zählen mit 0€ (falls du kein egplus hattest, dann nicht; danach zählt dein Teilzeitgehalt

Mitglied inaktiv - 30.11.2019, 14:42



Antwort auf: Elterngeld nach Elternzeit

Einbezogen wird das gezahlte Elterngeld nicht. Die Monate werden ausgeklammert, d.h. nicht berücksichtigt und durch frühere Lohnabrechnungen ersetzt. Monate ohne Einkommen mindern das Elterngeld und dein neues Teilzeit Gehalt ist ja noch relativ hoch Geschwisterbonus von 10% gibt es noch obenauf, das wird gezahlt bis Kind 1 3 Jahre alt ist

Mitglied inaktiv - 30.11.2019, 14:53



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Berechnung Elterngeld nach Elternzeit/ Teilzeit

Halllo Frau Bader, ich steig bei der Berechnung des Elterngeldes im Falle eines 2. Kindes nicht durch. Ich habe folgende Voraussetzungen: - niedersäs. Landesbeamtin - Elternzeit bis Nov. 2015( angegeben ), Elterngeld beziehe ich 1 Jahr nach der Geburt bis Nov 2014. Nun meine Frage um volles Elterngeld nach einer 2. SS zu beziehen. Müsste ic...


Elterngeld nach Elternzeit

 Hallo Frau Bader, ich arbeite nach meiner Elternzeit von Kind 1 wieder 7Monate bevor Kind zwei laut errechnem Termin auf die Welt kommt. Ich war bei Kind 1 genau 12 Monate in Elternzeit. Welcher Zeitraum wird für die Berechnung des neuen Elterngeldes genommen ? Die Monate die ich zwischen beiden Kindern gearbeitet hab und die Monate vor Elternzeit...


Elterngeld nach Elternzeit

Guten morgen... Ich befinde mich derzeit im letzten Jahr meiner Elternzeit, diese endet am 30.September. ( Geburt 1 Kind 10.13) Seit Januar 15 arbeite ich in Elternteilzeit auf 450 Euro Basis. Nun bin ich wieder schwanger, der ET ist Anfang Februar 2017. Meine Frage , wie wird sich mein Elterngeld berechnen, wenn ich am 1.10 nicht meine alte Stel...


Berechnung elterngeld nach Elternzeit mit elterngeld plus

Guten tag, Ich befinde mich derzeit in elternzeit und beantrage elterngeld plus, ich bin nun am überlegen einen 450 Job anzunehmen. Allerdings möchten wir innerhalb der elternzeit noch ein 2. Kind. Wie würde dann daß elterngeld berechnet werden. Wird die zeit mit elterngeld plus und zuverdienst einbezogen. Oder werden die Monate vor Bezug von Mu...


Elterngeld nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin zur Zeit noch in Elternzeit. Seit Juli 2016 bekomme ich kein Elterngeld mehr. Das Elterngeld war auf zwei Jahre aufgeteilt. Eigentlich sollte ich im September wieder anfangen zu arbeiten. Ich war am überlegen ob ich die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängert. Natürlich ohne Anspruch auf elterngeld. Jetzt habe ...


Elterngeld nach Elternzeit ohne EG-Bezug

Sehr geehrte Frau Bader, ich versuche mich kurz zu fassen: Berechnungsgrundlage EG 1. Kind ist Kalenderjahr 2014, da beide Eltern im Nebenerwerb selbstständig 1. Kind Geburt: 01.07.2015 Vater: EG-Bezug: 01.07.2015 - 31.08.2015, 01.09.2015-30.11.2016 Elternzeit ohne EG-Bezug Mutter: EG-Bezug 01.09.2015 - 31.08.2016, dann MG 2. Kind vor...


Elterngeld nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, wir haben zum Mai 2016 Zwillinge bekommen und haben vor in 2-3 Jahren noch ein Geschwisterchen kommen zu lassen. Nun ist die Frage aufgekommen, wie schaut es aus wenn ich während der Elternzeit schwanger werde, wie wird das ELterngeld gerechnet? Ich beziehe 692,02 Elterngeld Plus momentan und bin in einem festen Arbeitsverhä...


Berechnung Elterngeld nach Elternzeit mit Elterngeld PLUS

Hallo zusammen, ich habe schon über die Suche ähnliche Fragestellungen gefunden, aber so ganz sicher bin ich leider doch noch nicht. Meine Tochter ist aktuell 18 Monate alt und ich habe zwei Jahre Elternzeit und beziehe Elterngeld Plus. Der Wunsch nach einem zweiten Kind ist da, aber auch andere Planungen (Hausbau oder Kauf), weshalb der finan...


Elterngeld nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Elterngeldes an Sie. Wir sind Eltern eines Sohnes. Um länger Zeit für diesen zu haben, habe ich mich für das Elterngeld plus entschieden. Mit meiner Teilzeitbeschäftigung während des Elterngeldes verdiene ich 1400 Euro. Jetzt bin ich wieder schwanger. Wird das neue Elterngeld anhand der Teilzeit...


Wie viel Elterngeld nach Elternzeit

Mein Kind kam 02/22 zur Welt. Meine Elternzeit geht bis 02/23. Wenn ich nun 08/22 wieder schwanger werde, bekomme ich dann 6 Monate 0 Euro und 6 Monate mein altes Gehalt von vor der Schwangerschaft berechnet? Oder wie läuft das dann? Da ich Stille, werde ich wohl nicht direkt wieder schwanger, wie eigentlich gewünscht. Vielen Dank im Voraus!