Sehr geehrte Frau Bader,
ich versuche mich kurz zu fassen:
Berechnungsgrundlage EG 1. Kind ist Kalenderjahr 2014, da beide Eltern im Nebenerwerb selbstständig
1. Kind Geburt: 01.07.2015
Vater: EG-Bezug: 01.07.2015 - 31.08.2015, 01.09.2015-30.11.2016 Elternzeit ohne EG-Bezug
Mutter: EG-Bezug 01.09.2015 - 31.08.2016, dann MG 2. Kind
voraussichtlicher ET 2. Kind: 28.11.2016
Wie berechnet sich EG für a) Vater b) Mutter für das 2. Kind? Der Vater hatte ja 10 Monate Elternzeit ohne EG-Bezug, die Mutter nur EG-/MG-Bezug.
Gelten für beide weiterhin die Einkünfte aus Kalenderjahr 2014 als Berechnungsgrundlage? Das wäre natürlich ideal. Wenn nicht: Hätten wir lieber Elterngeld Plus nehmen sollen, um den Anspruch aus Kalenderjahr 2014 aufrecht zu erhalten (d. h. dass wir beide immer EG-Bezug haben).
Mitglied inaktiv - 06.11.2016, 15:50
Antwort auf:
Elterngeld nach Elternzeit ohne EG-Bezug
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Mit anderen Worten: Es muss ein komplettes Kalenderjahr sein.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.11.2016
Antwort auf:
Elterngeld nach Elternzeit ohne EG-Bezug
Vielen Dank für Ihre Antwort. Daraus leite ich ab, dass Elternzeit ohne EG-Bezug ggf. nachteilig sein kann, wenn sie sich über ein volles Kalenderjahr erstreckt, da dieses Jahr dann Berechnungsgrundlage für (erneuten) EG-Bezug werden kann.
D. h. sollte man eine lange Elternzeit ohne EG-Bezug sowie ein weiteres Kind zeitnah planen, lieber die EG-Bezugszeit mit Elterngeld Plus etwas "strecken".
Habe ich das richtig verstanden?
Mitglied inaktiv - 07.11.2016, 11:46