Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, leider kann ich in den Elterngeldverordnungen keinerlei Info zum Thema Elterngeld nach Auslandseinsätzen finden. Würde mich daher sehr freuen, wenn Sie auf die folgenden Fragen eine Antwort wüssten: 1. Eine deutsche Firma schickt mich zum dreijährigen Entwicklungshilfeeinsatz ins Ausland. Nach einem Jahr werde ich schwanger und möchte gerne 3 Monate Elternzeit nehmen. Würde ich überhaupt Elterngeld beziehen können, ohne dass ich in den 12 Monaten zuvor in Deutschland gearbeitet habe? Anmerkung: Mein Gehalt fließt auf ein deutsches Konto, ich bezahle weiterhin alle Versicherungen, allerdings zahle ich keine Einkommensteuer... 2. Mein Mann reist erst zum Zeitpunkt der Geburt aus und nimmt dann Elternzeit (hat zuvor über 12 Monate regulär in Deutschland gearbeitet). Darf er dann als im Ausland erziehender Vater Elterngeld beziehen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort - Gruß Babyproject05
Hallo, Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter,die während des Bezuges von EG einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
also zaehlt das sog. Welteinkommen -egal wo ich es versteuer- wenn ich in Deutschland wohnen bleibe? (Ich habe das glaiche Problem - Schweiz)
Mitglied inaktiv
Ich glaube bei dir tritt die Grenzgänger-Regel in Kraft... ich denke, das wird keine Probleme geben... immerhin gibt es dafür feste Regeln. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass jemand mit einem Gehalt, welches komplett aus dem Ausland stammt, dann nur für die Elterngeldzeit nach Deutschland kommen und abkassieren kann, ohne hier Steuern o.ä. eingezahlt zu haben... hm. Muss mich nochmal erkundigen...
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