Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, leider kann ich in den Elterngeldverordnungen keinerlei Info zum Thema Elterngeld nach Auslandseinsätzen finden. Würde mich daher sehr freuen, wenn Sie auf die folgenden Fragen eine Antwort wüssten: 1. Eine deutsche Firma schickt mich zum dreijährigen Entwicklungshilfeeinsatz ins Ausland. Nach einem Jahr werde ich schwanger und möchte gerne 3 Monate Elternzeit nehmen. Würde ich überhaupt Elterngeld beziehen können, ohne dass ich in den 12 Monaten zuvor in Deutschland gearbeitet habe? Anmerkung: Mein Gehalt fließt auf ein deutsches Konto, ich bezahle weiterhin alle Versicherungen, allerdings zahle ich keine Einkommensteuer... 2. Mein Mann reist erst zum Zeitpunkt der Geburt aus und nimmt dann Elternzeit (hat zuvor über 12 Monate regulär in Deutschland gearbeitet). Darf er dann als im Ausland erziehender Vater Elterngeld beziehen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort - Gruß Babyproject05
Hallo, Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter,die während des Bezuges von EG einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
also zaehlt das sog. Welteinkommen -egal wo ich es versteuer- wenn ich in Deutschland wohnen bleibe? (Ich habe das glaiche Problem - Schweiz)
Mitglied inaktiv
Ich glaube bei dir tritt die Grenzgänger-Regel in Kraft... ich denke, das wird keine Probleme geben... immerhin gibt es dafür feste Regeln. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass jemand mit einem Gehalt, welches komplett aus dem Ausland stammt, dann nur für die Elterngeldzeit nach Deutschland kommen und abkassieren kann, ohne hier Steuern o.ä. eingezahlt zu haben... hm. Muss mich nochmal erkundigen...
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, mein Mann und ich leben berufsbedingt seit April 2017 als Expats in China. Hier ist im Juni '17 auch unser Sohn geboren worden. Aufgrund des ruhenden Arbeitsverhältnisses meines Mannes bekommen ICH kein Elterngeld. (Wir haben einen Wohnsitz in DEutschland, unser Sohn ist auch ganz normal gemeldet.) Ich habe Januar, Februar, ...
Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...
Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt. Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat? Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre) und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar. Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...
Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gestern den Bescheid über die Ablehnung des Elterngeldes erhalten. Die Begründung: wir verdienen mehr als 175.000€. Das stimmt aber nicht, bzw. unser zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Wert. Die Steuererklärung für 2024 liegt uns vor, sie wurde auch bei Antragstellung eingereicht. Unser Sohn ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...
Die letzten 10 Beiträge
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren