manuel1979
Hallo, ich habe eine Frage zum Eltergeld, meine Frau hat 2 Jahre sich Elternzeit genommen, aber die letzten drei Monate werden sehr hart für uns,da Sie nur den Rest bekommt, dass heißt in letzten 3 Monaten, ca. 50€ pro Monat. Meine Frage kann man beim Amt für diesen Zeitraum Unterstützung anfordern?
Hallo, ja, soz. Unterstützung wie Wohngeld, Kinderzuschlag oder eben ergänzendes H IV Liebe Grüße NB
cube
Erst mal seid ihr selbst für eure finanzielle Planung verantwortlich. Also auch dafür zu sorgen, dass es nicht hart wird. Wenn es dennoch so gar nicht passt, könnte deine Frau TZ in EZ arbeiten gehen.
luvi
Hallo, Ihr könntet Anspruch auf Kinderzuschlag und /oder Wohngeld haben. Aber was ich nicht verstehe: wie kann es sein, dass man in den letzten 3 Monaten nur jeweils 50 Euro bekommt? Das müssten doch je Monat mindestens 150 Euro sein. Oder hab ich dich falsch verstanden. LG luvi
Felica
Sie bekommt evtl nur noch den Geschwisterbonus, keine Ahnung. EG auf 24 Monate und Elternzeit 2 Jahre schließen sich ja in den meisten Fällen so oder so aus. Weil EG gibt es wenn man Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat ja sowieso längstens 22 Monate. Das wird hier wohl auch der Fall sein. So oder so, man hatte immerhin fast 2 Jahre um da Vorsorge für zu betreiben. ist ja nicht so als wenn auf dem bescheid nicht genau drauf stehen würde wie lange man Geld bekommt und wann. So überraschend kann es jetzt also nicht sein. Bleibt wirklich nur prüfen zu lassen ob man Anspruch auf Kindergeldzuschlag hat, Wohngeld oder sogar Hartz4. Oder eben doch schon wieder arbeiten zu gehen. In der EZ darf man das ja mit bis zu 30 Std die Woche.
cube
Wenn ich 2 Jahre EZ ab der Geburt nehme und das EG auf diese 2 Jahre splitte, dann habe ich doch am Ende nicht 3 Monate über und bekomme einen Rest? Dann gibt es doch eben jeden Monat Hälftig. Aber davon ab: ja, Wohngeld oder H4 - sofern die Voraussetzungen erfüllt werden.
SumSum076
Hm, eine Auszahlung auf 2 Jahre gibt es im eigentlichen Sinne gar nicht. Normalerweise gehen LM 1 und LM 2 als Basismonate drauf (12 Monate - 2 Monate = 10 Monate Rest). Die 10 restlichen Monate können dann gesplittet werden und reichen damit von LM 3 bis LM 22. Die übrigen 2 Monate bekommt man dann nix. Komplizierter wird es, wenn man im LM 2 doch "noch ein wenig Elterngeld" bekommt, weil das Mutterschaftsgeld so gering ausfiel. Dann wäre LM 1 Basismonat. LM 2 wären 50% von "noch ein wenig Elterngeld", das könnten dann auch schon mal 50 Euro sein. LM 3 gäb es 50% vom regulären Elterngeld bis LM 12. Ab LM 13 fängt es dann eigentlich wieder von vorn an mit 50% vom "noch ein wenig Elterngeld" (aus LM 2). Ab LM 14 beginnt die Auszahlung vom 2. Teil des regulären Elterngeldes (quasi die 2. Hälfte von LM 3 - LM 12). Dass der Rest zum Schluss kommt, kenn ich nicht, könnte aber auch sein. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Bei EG plus verhält es sich so Monate 1+2 sind immer Basis Elterngeld berechnet aus Einkommen der 12 Monate vor Mutterschutz Die restlichen Monate wird das halbe Basis Elterngeld ausgezahlt. Die Summe ist genau gleich, als würde man Basis Elterngeld beziehen... Anders wäre es nur wenn man zusätzlich gearbeitet hätte
Felica
Hier wird einfach der bescheid nicht richtig gelesen worden sein. Es gibt bei EG keinen Rest. Die ganze Rechnung stimmt vorne und hinten nicht und ich denke das wird es noch ein böses Erwachen geben.
Ähnliche Fragen
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen