manuel1979
Hallo, ich habe eine Frage zum Eltergeld, meine Frau hat 2 Jahre sich Elternzeit genommen, aber die letzten drei Monate werden sehr hart für uns,da Sie nur den Rest bekommt, dass heißt in letzten 3 Monaten, ca. 50€ pro Monat. Meine Frage kann man beim Amt für diesen Zeitraum Unterstützung anfordern?
Hallo, ja, soz. Unterstützung wie Wohngeld, Kinderzuschlag oder eben ergänzendes H IV Liebe Grüße NB
cube
Erst mal seid ihr selbst für eure finanzielle Planung verantwortlich. Also auch dafür zu sorgen, dass es nicht hart wird. Wenn es dennoch so gar nicht passt, könnte deine Frau TZ in EZ arbeiten gehen.
luvi
Hallo, Ihr könntet Anspruch auf Kinderzuschlag und /oder Wohngeld haben. Aber was ich nicht verstehe: wie kann es sein, dass man in den letzten 3 Monaten nur jeweils 50 Euro bekommt? Das müssten doch je Monat mindestens 150 Euro sein. Oder hab ich dich falsch verstanden. LG luvi
Felica
Sie bekommt evtl nur noch den Geschwisterbonus, keine Ahnung. EG auf 24 Monate und Elternzeit 2 Jahre schließen sich ja in den meisten Fällen so oder so aus. Weil EG gibt es wenn man Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat ja sowieso längstens 22 Monate. Das wird hier wohl auch der Fall sein. So oder so, man hatte immerhin fast 2 Jahre um da Vorsorge für zu betreiben. ist ja nicht so als wenn auf dem bescheid nicht genau drauf stehen würde wie lange man Geld bekommt und wann. So überraschend kann es jetzt also nicht sein. Bleibt wirklich nur prüfen zu lassen ob man Anspruch auf Kindergeldzuschlag hat, Wohngeld oder sogar Hartz4. Oder eben doch schon wieder arbeiten zu gehen. In der EZ darf man das ja mit bis zu 30 Std die Woche.
cube
Wenn ich 2 Jahre EZ ab der Geburt nehme und das EG auf diese 2 Jahre splitte, dann habe ich doch am Ende nicht 3 Monate über und bekomme einen Rest? Dann gibt es doch eben jeden Monat Hälftig. Aber davon ab: ja, Wohngeld oder H4 - sofern die Voraussetzungen erfüllt werden.
SumSum076
Hm, eine Auszahlung auf 2 Jahre gibt es im eigentlichen Sinne gar nicht. Normalerweise gehen LM 1 und LM 2 als Basismonate drauf (12 Monate - 2 Monate = 10 Monate Rest). Die 10 restlichen Monate können dann gesplittet werden und reichen damit von LM 3 bis LM 22. Die übrigen 2 Monate bekommt man dann nix. Komplizierter wird es, wenn man im LM 2 doch "noch ein wenig Elterngeld" bekommt, weil das Mutterschaftsgeld so gering ausfiel. Dann wäre LM 1 Basismonat. LM 2 wären 50% von "noch ein wenig Elterngeld", das könnten dann auch schon mal 50 Euro sein. LM 3 gäb es 50% vom regulären Elterngeld bis LM 12. Ab LM 13 fängt es dann eigentlich wieder von vorn an mit 50% vom "noch ein wenig Elterngeld" (aus LM 2). Ab LM 14 beginnt die Auszahlung vom 2. Teil des regulären Elterngeldes (quasi die 2. Hälfte von LM 3 - LM 12). Dass der Rest zum Schluss kommt, kenn ich nicht, könnte aber auch sein. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Bei EG plus verhält es sich so Monate 1+2 sind immer Basis Elterngeld berechnet aus Einkommen der 12 Monate vor Mutterschutz Die restlichen Monate wird das halbe Basis Elterngeld ausgezahlt. Die Summe ist genau gleich, als würde man Basis Elterngeld beziehen... Anders wäre es nur wenn man zusätzlich gearbeitet hätte
Felica
Hier wird einfach der bescheid nicht richtig gelesen worden sein. Es gibt bei EG keinen Rest. Die ganze Rechnung stimmt vorne und hinten nicht und ich denke das wird es noch ein böses Erwachen geben.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
Die letzten 10 Beiträge
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation
- Partner 2 Monate Elternzeit - 520€ Job
- Elterngeld 2. Kind und abgemeldetes Kleingewerbe
- Fragen zum Kita Finder und Platzvergabe
- Inklusionskita/Verkürzung der Stunden
- Aufsichtspflicht
- Kündigung später Erfahren das ich Schwanger bin