manuel1979
Hallo, ich habe eine Frage zum Eltergeld, meine Frau hat 2 Jahre sich Elternzeit genommen, aber die letzten drei Monate werden sehr hart für uns,da Sie nur den Rest bekommt, dass heißt in letzten 3 Monaten, ca. 50€ pro Monat. Meine Frage kann man beim Amt für diesen Zeitraum Unterstützung anfordern?
Hallo, ja, soz. Unterstützung wie Wohngeld, Kinderzuschlag oder eben ergänzendes H IV Liebe Grüße NB
cube
Erst mal seid ihr selbst für eure finanzielle Planung verantwortlich. Also auch dafür zu sorgen, dass es nicht hart wird. Wenn es dennoch so gar nicht passt, könnte deine Frau TZ in EZ arbeiten gehen.
luvi
Hallo, Ihr könntet Anspruch auf Kinderzuschlag und /oder Wohngeld haben. Aber was ich nicht verstehe: wie kann es sein, dass man in den letzten 3 Monaten nur jeweils 50 Euro bekommt? Das müssten doch je Monat mindestens 150 Euro sein. Oder hab ich dich falsch verstanden. LG luvi
Felica
Sie bekommt evtl nur noch den Geschwisterbonus, keine Ahnung. EG auf 24 Monate und Elternzeit 2 Jahre schließen sich ja in den meisten Fällen so oder so aus. Weil EG gibt es wenn man Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat ja sowieso längstens 22 Monate. Das wird hier wohl auch der Fall sein. So oder so, man hatte immerhin fast 2 Jahre um da Vorsorge für zu betreiben. ist ja nicht so als wenn auf dem bescheid nicht genau drauf stehen würde wie lange man Geld bekommt und wann. So überraschend kann es jetzt also nicht sein. Bleibt wirklich nur prüfen zu lassen ob man Anspruch auf Kindergeldzuschlag hat, Wohngeld oder sogar Hartz4. Oder eben doch schon wieder arbeiten zu gehen. In der EZ darf man das ja mit bis zu 30 Std die Woche.
cube
Wenn ich 2 Jahre EZ ab der Geburt nehme und das EG auf diese 2 Jahre splitte, dann habe ich doch am Ende nicht 3 Monate über und bekomme einen Rest? Dann gibt es doch eben jeden Monat Hälftig. Aber davon ab: ja, Wohngeld oder H4 - sofern die Voraussetzungen erfüllt werden.
SumSum076
Hm, eine Auszahlung auf 2 Jahre gibt es im eigentlichen Sinne gar nicht. Normalerweise gehen LM 1 und LM 2 als Basismonate drauf (12 Monate - 2 Monate = 10 Monate Rest). Die 10 restlichen Monate können dann gesplittet werden und reichen damit von LM 3 bis LM 22. Die übrigen 2 Monate bekommt man dann nix. Komplizierter wird es, wenn man im LM 2 doch "noch ein wenig Elterngeld" bekommt, weil das Mutterschaftsgeld so gering ausfiel. Dann wäre LM 1 Basismonat. LM 2 wären 50% von "noch ein wenig Elterngeld", das könnten dann auch schon mal 50 Euro sein. LM 3 gäb es 50% vom regulären Elterngeld bis LM 12. Ab LM 13 fängt es dann eigentlich wieder von vorn an mit 50% vom "noch ein wenig Elterngeld" (aus LM 2). Ab LM 14 beginnt die Auszahlung vom 2. Teil des regulären Elterngeldes (quasi die 2. Hälfte von LM 3 - LM 12). Dass der Rest zum Schluss kommt, kenn ich nicht, könnte aber auch sein. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Bei EG plus verhält es sich so Monate 1+2 sind immer Basis Elterngeld berechnet aus Einkommen der 12 Monate vor Mutterschutz Die restlichen Monate wird das halbe Basis Elterngeld ausgezahlt. Die Summe ist genau gleich, als würde man Basis Elterngeld beziehen... Anders wäre es nur wenn man zusätzlich gearbeitet hätte
Felica
Hier wird einfach der bescheid nicht richtig gelesen worden sein. Es gibt bei EG keinen Rest. Die ganze Rechnung stimmt vorne und hinten nicht und ich denke das wird es noch ein böses Erwachen geben.
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