Kathy75
Ich hatte bei meinem letzten Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag der Ende Februar diesen Jahres ausgelaufen ist und bekomme aber von der Elterngeldstelle insgesamt 2 Jahre (bis Oktober 2020) Elterngeld für unser 1. Kind. Das 2. Kind bekomme ich im Februar 2020. Kann ich irgendwo noch Elterngeld oder andere finanzielle Unterstützung beantragen? Einen Arbeitsvertrag habe ich nicht mehr. Sonst läuft ja 10/2020 das Elterngeld aus und ich bekomme nur noch Kindergeld für die beiden. Verheiratet bin ich nicht, sondern lebe mit mein Lebensgefährten, der eine eigene Firma hat, zusammen. Danke im voraus.
Hallo, ich gehe mal davon aus, dass Kind 1 im Okt 2018 geboren ist Dann lassen Sie sich vor der Geburt den Rest des EG von Kind 1 auszahlen und bekommen dann EG für Kind 2. Ansonsten ist der KV für den Unterhalt zuständig. Das EG berechnet sich wie folgt: Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wann ist das erste Kind geboren? Du musst dir das Elterngeld vor dem neuen Mutterschutz auszahlen lassen.
Mitglied inaktiv
Elterngeldmässig bekommst du Geld.
Felica
1. Elterngeld zum Mutterschutz, spätestens zur Geburt auszahlen lassen, wird sonst verrechnet. 2. Abklären lassen ob Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Hängt davon ab ob Anspruch auf ALG1 besteht. 3. EG gibt es für Kind 2 dann wieder. Wie hoch hängt davon ab wann Kind 1 geboren wurde und wie viele Monate ausklammerbar bei dir sind. Ich rate jetzt mal das Kind 1 im Dezember18 geboren wurde wenn du mit EG Plus bis Oktober 20 beziehst. Weil MG + 22 Monate EG plus. Dann würde es das gleiche EG geben. Gibt zudem Geschwisterbonus bis Kind1 seinen 3ten Geburtstag feiert, also bei der Planung berücksichtigt. EG Plus wäre dann möglicherweise nachteilig beim zweiten.
mellomania
neben dem elterngeld ist der vater der kinder für euch finanziell verantwortlich. von ihm erhälst du unterhalt für dich und die kinder.
Kathy75
Kind 1 ist im Oktober 18 geboren u ich beziehe für dieses 2 Jahre Elterngeld (man bekommt dann 2 Jahre die Hälfte des Elterngeldes). Ich bin nicht in Mutterschutz da mein Vertrag Februar 18 auslief und da dann Kind 1 da war ich mich nicht arbeitslos melden konnte. Laut Arbeitsamt kann ich mich nicht arbeitslos melden, wenn ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Wahrscheinlich habe ich kein Anspruch mehr auf Elterngeld. Da ich mit meinem Partner zusammenlebe zahlt er mir indirekt Unterhalt. Aber das hat ja nichts mit dem Elterngeld zu tun.
Mitglied inaktiv
Natürlich hast du Anspruch auf Elterngeld..... Die Monate mit EGplus werden ausgeklammert und mit früheren Lohn Abrechnungen von vor dem 1. Kind genommen.... Es ist aber wichtig, dass du dir jetzt! das übrige Elterngeld vom 1. Kind auszahlen lässt. Sonst wird alles miteinander verrechnet
Mitglied inaktiv
Dein erstes Kind ist Okt 18 geboren, Kind 2 Februar 20 also zählt für das neue Elterngeld 02/19-02/20 Und da du egplus hast werden fast alle Monate durch frühere Lohn Abrechnungen ersetzt. 14 Monate mit Elterngeld werden nämlich ausgeklammert!!! Das ist bis dez 19 der Fall. Einzig 1/20 und 2/20 zählen mit 0€ weil du keinen Mutterschutz hast. Geschwisterbonus gibt es noch drauf Wende dich an die Elterngeldstelle.
Mitglied inaktiv
Ich weiß nicht, wieso du meinst dir steht kein Elterngeld zu. Selbst Frauen mit Grundsicherung bzw Hausfrauen bekommen es. Einzig bei Bezug von Sozialleistungen wird es angerechnet. Deshalb sollst du ja vor es umwandeln lassen in Basis Elterngeld und dann wird es dir ausgezahlt, also der Rest von deinem EG plus
Mitglied inaktiv
Ich lese gerade, dass du oben schreibst dieses Jahr war der Vertrag ausgelaufen, später im Feb 18.
Kathy75
Sorry, war ein Schreibfehler. Mein Arbeitsvertrag lief von Februar 18 - Februar 19.
Dann werde ich einen Termin bei der Elterngeldstelle machen, danke
Lewanna
Da passt doch was nicht. Entweder ist dein Vertrag im Februar 2018 ausgelaufen? Was hast du dann gemacht bis Oktober? Kein ALG1? Oder er ist im Februar 2019 ausgelaufen, dann hättest du aber Mutterschaftsgeld bekommen müssen. LG
Kathy75
Nochmal: Hatte einen befristeten Arbeitsvertrag von 02/18 - 02/19 in dieser Zeit bin ich mit Kind 1 schwanger geworden, Entbindung war 10/18 und habe alles wie es sich gehört bekommen - Mutterschaftsgeld u Elterngeld für 2 Jahre, dh dieses läuft noch. Nun bin ich wieder schwanger u war aufgrund Kind 1 bisher nicht mehr arbeiten und bekomme wegen Kind 1 Elterngeld bis 10/20. Meine Frage lautet, ob ich für Kind 2 auch Elterngeld beantragen kann? Denn ich hatte ja nur einen befristeten Arbeitsvertrag.
Felica
Noch einmal, was hat dein befristeter Vertrag mit dem EG zu tun? Gar nichts, denn auch Hausfrauen steht EG zu. EG ist nicht gebunden an einem Arbeitsvertrag. Im Gegensatz zur Elternzeit, das steht einem nur zu wenn man einen Arbeitgeber hat. Da man aber nicht zwingend EZ nehmen muss um EG zu beziehen, solange man nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeitet, schließt sich EG eben nicht aus. Also klares, ja dir steht EG zu. Kann man im übrigen auch nachlesen: https://www.bmfsfj.de/blob/93614/a8b51a66b702e8c2ea5e65f9d0536e19/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf Ob dir Mutterschaftsgeld zusteht hängt davon ab ob dir ALG1 zustehen würde. Wenn du eine Kinderbetreuung für mindestens 15 Std die Woche hast, kannst du dich beim AA als arbeitslos melden und dann würdest du anteilig ALG1 bekommen und damit auch Mutterschaftsgeld.
Mitglied inaktiv
Verstehe echt nicht, was daran falsch zu verstehen gibt Fast alle Monate mit EG plus werden ausgeklammert, weil sie im Bezugszeitraum für EG Kind 2 liegen. Damit ist fast das gleiche Elterngeld drin mit Geschwister bonus.
Kathy75
Das wusste ich nicht, dass Hausfrauen auch EG zusteht. Und leider habe ich keine Betreuung für mein Kind, somit habe ich auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Danke für eure Antworten. Und deshalb konkret die Frage an Frau Bader, denn ich wusste nicht, dass es hier im Expertenforum für Familienrecht noch mehr „Experten“ als Frau Bader gibt, die zuverlässige Antworten bieten.
Felica
Dein Mann kann keine 15 Std die Woche aufpassen? Du kannst nicht abends oder am Wochenende arbeiten? Keine Nachbarin die mal aufpassen kann? Wegen Experte, ich würde mal sagen vom Wissensstand her kann ich locker bei der EG-Kasse anfangen. Hat sogar der Berater zu mir gesagt wie ich EG für Kind 2 beantragt habe wegen einer Sonderfrage die so nicht täglich auf dem Tisch liegt. Am Ende habe ich ihm gesagt was Fakt ist und er hat nachgefragt und meine Aussage bestätigt bekommen :)
Mitglied inaktiv
Zumal Felica meist ganz genau aufzählt, welche Monate für ein Elterngeld zählen. Frau Bader geht meist nur allgemein drauf ein. Also nicht monatsgenau
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