Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld für Kind 2

Frage: Elterngeld für Kind 2

Miloschka

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell mit unserem zweiten Kind schwanger. Dieses wird voraussichtlich im März 2022 zur Welt kommen. Nun habe ich eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes. Zum Hintergrund: Unser erstes Kind ist im März 2020 zur Welt gekommen. Daraufhin habe ich Elternzeit genommen, die nun Ende des Monats (Juli 2021) enden wird. Als finanzielle Unterstützung habe ich 2 Monate Mutterschaftsgeld und 10 Monate Basis Elterngeld erhalten und eben die letzten 4 Monate nichts. Ab August 2021 werde ich wieder in Vollzeit arbeiten gehen. Für die Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 würden normalerweise ja dann die Monate August 2021 bis Februar 2022 (7 Monate) mit vollem Gehalt, dann die Monaten April-Juli 2021 ohne Gehalt und zwei Monate aus 2019 vor der Geburt von Kind 1 zur Rate gezogen werden. Wie sieht die Situation allerdings aus, wenn ich ab August 2021 ein Kleingewerbe anmelden würde? Würden dann die Jahre 2020 und 2021 aus Bemessungszeitraum ausgeklammert werden? Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es würden bei sogenannten Mischeinkünften alle Jahre ausgeklammert werden, in denen Sie Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat erhalten haben. Die Anmeldung muss aber plausibel sein. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Theoretisch ja, aber praktisch wird die Elterngeldstelle eine plötzliche Gewerbeanmeldung so kurz vor einer neuen Geburt und mit so massiven positiven Auswirkungen auf das Elterngeld hinterfragen. Ggf. müsstest du dann belegen, dass du das schon länger planst, was du genau in der Zeit von Gewerbeanmeldung bis zur Geburt in dem Gewerbe geleistet hast usw. Es würde bspw. nicht reichen nur das Gewerbe anzumelden und schlicht ein paar Ausgaben geltend zu machen, damit das Gewerbe in der Steuererklärung auftaucht. Es kann auch passieren, dass sie nach (!) deinem Elterngeldbezug Nachweise von dir verlangen, dass das Gewerbe auch weiterhin aktiv ausgeübt wird, damit es eben nicht nur "für das Elterngeld" angemeldet wurde. Passt das dann alles nicht zusammen, kann dein Elterngeld auch rückwirkend geändert werden und du musst es im schlimmsten Fall zurückzahlen, weil die Elterngeldstelle zu dem Schluss kommt, dass du durch das neue Gewerbe nur das Elterngeld aufbessern wolltest. Ein neues Gewerbe anmelden nur mit dem eigentlichen Ziel das Elterngeld zu verbessern ist nicht erlaubt und im Extremfall wird die Elterngeldstelle das Gewerbe dann nicht akzeptieren und dich als "normale" Angestellte berechnen.


Miloschka

Beitrag melden

Hallo Dogji, vielen Dank für deine Rückmeldung. Natürlich würde ich das Gewerbe nicht nur aus dem Grund anmelden, um das Elterngeld zu verbessern, aber natürlich ist es ein weiteres Argument, welches dafür spricht. Bei mir ist es so, dass mein AG mich freistellen wird und ich daher schon noch in irgendeiner Form bis zur Geburt arbeiten würde, um nicht den ganzen Tag „nichts“ zu tun. Hab mir überlegt mich mal als Tupperfee zu probieren, allerdings weiß ich nicht, ob ich nach der Geburt dafür noch Zeit haben werde. Glaubst du das könnte ein Problem sein? Ich meine die Argumentation ist ja schlüssig und nachweisbar, aber natürlich weiß ich nicht wie die Elterngeldstelle das sieht. Was könnte im schlimmsten Fall passieren?


Dojii

Beitrag melden

Wichtig ist eben, dass du das Gewerbe vor der Geburt schon aktiv ausübst und es auch nach der Geburt bzw. nach dem Elterngeld weiter tust und dann nicht stilllegst oder gar sofort wieder abmeldest. Es nur anzumelden und dann bis zur Geburt nichts zu tun sieht eben schon komisch aus, denn dann könntest du mit der Anmeldung auch bis nach der Geburt deines Kindes bzw. bis nach dem Elterngeldbezug warten.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...