erika1207
Hallo Frau Bader Meine Tochter ist im Gefängnis und bekommt in 5 Wochen Ihr Baby . Sie muss danach wieder ins Gefängnis und ich werde mich um das kleine kümmern. Die Elterngeld stelle hat mir aber das Elterngeld verweigert weil es kein Härtefall ist. Was nun ich muss ja mit dem Baby von etwas leben. Ich hoffe das sie einen Rat für mich haben und mir weiter helfen.Ich möchte nicht das der kleine zur Pflegefamilie muss Danke Erika P.
Hallo, § 15 Abs 1a BEEG sieht das nicht vor. Pflegegeld wäre vllt eine Idee. Warum bleibt das Kind nicht in der JVA? Liebe Grüße NB
Dojii
Das ist tatsächlich leider nicht möglich. Das Elterngeldgesetz gibt eindeutig vor, dass andere Verwandte das Elterngeld nur beziehen dürfen, wenn die Eltern wegen einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod der Eltern ihr Kind nicht betreuen können. Wirtschaftliche Härtefälle sind leider eindeutig als Grund ausgeschlossen worden.
Mitglied inaktiv
Könnt ihr nicht ins Jugendamt gehen.... Möglich ist evtl. die Pflegschaft für das kleine Würmchen.
cube
Ihr könnt Pflegegeld beantragen. Allerdings stellt sich mir die Frage, warum eure Tochter sich nicht in der JVA um ihr Kind kümmert. Dort gibt es entsprechende Stationen, denn so selten ist es nun mal nicht (leider), dass eine Strafgefangene während der Haftzeit ein Kind bekommt.
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