Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld für den Papa auch nach den ersten 14 Monaten?

Frage: Elterngeld für den Papa auch nach den ersten 14 Monaten?

Hedonistin

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Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn ist am 01.11.2017 geboren. Bisher hat mein Mann keinen Antrag auf Elterngeld und Elternzeit gestellt. Jetzt kam mir der Gedanke, dass es sehr sinnvoll wäre, er würde Elternzeit und Elterngeld für 2 Monate in Anspruch nehmen und während dieser Zeit 30 Stunden / Woche arbeiten. Dadurch wäre unser Haushaltseinkommen während dieser beiden Monate höher als sonst und er würde nur 30 Stunden arbeiten. Funktioniert dies noch? Oder sind wir dafür leider zu spät dran? Ich bin für insgesamt 18 Monate in Elternzeit. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Beste Grüße Hedonistin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das geht für Basisimonate bis zum 14 LM. Die müssen ab dem Tag im Monat genommen werden, in denen das Kind geboren ist. Liebe Grüße NB


Felica

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Nein. Er muss 2 ganze Monate nehmen oder 4 EG Plus Monate. Basis-EG geht längstens bis zum 14ten Lebensmonat. Zudem müsst ihr EG durchgehen genommen haben wenn über den 12 Monat hinaus. Falls du also kein EG plus bekommst ist der zug abgefahren. Davon ab hättet ihr auch nicht mehr in der Kasse sondern weniger.


Hedonistin

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Danke für die schnelle Antwort. Ich nehme Elterngeld Plus, da ich ja einen Bezugszeitraum von 18 Monaten habe. Uns entgehen tatsächlich 1200,- Euro. Wir hätten keinen Verlust, wenn mein Mann zwei Monate Elterngeld bekäme und 30 Stunden arbeiten würde. Dann hätte er ja 75 Prozent seines Gehaltes + das Elterngeld. Oder nicht? Die 12 Monate vor der Geburt hatte mein Mann (bewusst) Steuerklasse 5 und ich die 3. Nach der Geburt haben wir zurückgetauscht.


Lovie

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Das Einkommen wird aber auf das elterjgeld angerechnet...


Felica

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Er bekommt das EG aber nur auf die Differenz zum Gehalt was ihm entgeht, davon ab wird es auf das EG angerechnet. Wäre es so wie du es dir ausmalst, würden das ja alle so machen.


Hedonistin

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Alles klar. Das ist sehr gut zu wissen Lieben Dank an euch. Dann würde uns nicht das Geld entgehen, aber dennoch die freie Zeit, die er dann bei Teilzeit gehabt hätte, wenn ich es richtig verstanden habe. Hätte mein Mann dann sein derzeitiges Gehalt vollständig bekommen (bestehend aus Teilzeitgehalt + Elterngeld)?


SumSum076

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Nicht unbedingt! Mal angenommen, dein Mann hätte mit Steuerklasse V insgesamt 2100 netto rausbekommen. Dann wären das bei Steuerklasse III eben 2700 Euro. Macht er Teilzeit mit 75% bekommt er (rechnerisch) 2100 Euro. Das bedeutet, er hat durch den Steuerklassenwechsel trotz Teilzeit genauso viel Einkommen wie vor der Geburt. Nimmt er nun Elternzeit, hat er keinen Einkommensverlust, der durch Elterngeld ausgeglichen werden müsste! Den Mindestsatz an Elterngeld müsste es trotzdem geben. Dann hätte er in diesem Beispiel: 2100 Euro Einkommen + 300 Euro Elterngeld = 2400 Euro. Gruß Sabine


Felica

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Das Kind ist bereits ein Jahr alt, der Vater hat bisher keinerlei EZ gemeldet, muss also sofern der AG sich nicht auf eine kürzere Frist einläßt, noch 7 Wochen warten. Er hatte auch noch kein EG. Da nach dem 14ten Monat kein Basis-EG mehr bezogen werden kann, muss der Vater also EG Plus nehmen und damit meines Wissens nach mindestens 4 Monate um überhaupt einen Anspruch auf EG zu haben. EG Plus wären auch nur 150 € EG, nicht 300 € EG.


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