Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld für den Papa auch nach den ersten 14 Monaten?

Frage: Elterngeld für den Papa auch nach den ersten 14 Monaten?

Hedonistin

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn ist am 01.11.2017 geboren. Bisher hat mein Mann keinen Antrag auf Elterngeld und Elternzeit gestellt. Jetzt kam mir der Gedanke, dass es sehr sinnvoll wäre, er würde Elternzeit und Elterngeld für 2 Monate in Anspruch nehmen und während dieser Zeit 30 Stunden / Woche arbeiten. Dadurch wäre unser Haushaltseinkommen während dieser beiden Monate höher als sonst und er würde nur 30 Stunden arbeiten. Funktioniert dies noch? Oder sind wir dafür leider zu spät dran? Ich bin für insgesamt 18 Monate in Elternzeit. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Beste Grüße Hedonistin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das geht für Basisimonate bis zum 14 LM. Die müssen ab dem Tag im Monat genommen werden, in denen das Kind geboren ist. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Nein. Er muss 2 ganze Monate nehmen oder 4 EG Plus Monate. Basis-EG geht längstens bis zum 14ten Lebensmonat. Zudem müsst ihr EG durchgehen genommen haben wenn über den 12 Monat hinaus. Falls du also kein EG plus bekommst ist der zug abgefahren. Davon ab hättet ihr auch nicht mehr in der Kasse sondern weniger.


Hedonistin

Beitrag melden

Danke für die schnelle Antwort. Ich nehme Elterngeld Plus, da ich ja einen Bezugszeitraum von 18 Monaten habe. Uns entgehen tatsächlich 1200,- Euro. Wir hätten keinen Verlust, wenn mein Mann zwei Monate Elterngeld bekäme und 30 Stunden arbeiten würde. Dann hätte er ja 75 Prozent seines Gehaltes + das Elterngeld. Oder nicht? Die 12 Monate vor der Geburt hatte mein Mann (bewusst) Steuerklasse 5 und ich die 3. Nach der Geburt haben wir zurückgetauscht.


Lovie

Beitrag melden

Das Einkommen wird aber auf das elterjgeld angerechnet...


Felica

Beitrag melden

Er bekommt das EG aber nur auf die Differenz zum Gehalt was ihm entgeht, davon ab wird es auf das EG angerechnet. Wäre es so wie du es dir ausmalst, würden das ja alle so machen.


Hedonistin

Beitrag melden

Alles klar. Das ist sehr gut zu wissen Lieben Dank an euch. Dann würde uns nicht das Geld entgehen, aber dennoch die freie Zeit, die er dann bei Teilzeit gehabt hätte, wenn ich es richtig verstanden habe. Hätte mein Mann dann sein derzeitiges Gehalt vollständig bekommen (bestehend aus Teilzeitgehalt + Elterngeld)?


SumSum076

Beitrag melden

Nicht unbedingt! Mal angenommen, dein Mann hätte mit Steuerklasse V insgesamt 2100 netto rausbekommen. Dann wären das bei Steuerklasse III eben 2700 Euro. Macht er Teilzeit mit 75% bekommt er (rechnerisch) 2100 Euro. Das bedeutet, er hat durch den Steuerklassenwechsel trotz Teilzeit genauso viel Einkommen wie vor der Geburt. Nimmt er nun Elternzeit, hat er keinen Einkommensverlust, der durch Elterngeld ausgeglichen werden müsste! Den Mindestsatz an Elterngeld müsste es trotzdem geben. Dann hätte er in diesem Beispiel: 2100 Euro Einkommen + 300 Euro Elterngeld = 2400 Euro. Gruß Sabine


Felica

Beitrag melden

Das Kind ist bereits ein Jahr alt, der Vater hat bisher keinerlei EZ gemeldet, muss also sofern der AG sich nicht auf eine kürzere Frist einläßt, noch 7 Wochen warten. Er hatte auch noch kein EG. Da nach dem 14ten Monat kein Basis-EG mehr bezogen werden kann, muss der Vater also EG Plus nehmen und damit meines Wissens nach mindestens 4 Monate um überhaupt einen Anspruch auf EG zu haben. EG Plus wären auch nur 150 € EG, nicht 300 € EG.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo! Ich bin vollzeit-berufstätig und werde nach der Geburt im Sommer (nach Mutterschutz und Resturlaub) ab Oktober wieder arbeiten gehen (müssen). Nach der Geburt erhalte ich ja während der MuSchu-Frist 2 Monate MuSchaGeld, welches voll auf das Elterngeld angerechnet wird. So weit, so gut. Ich werde dann im Rahmen der Elternzeit erstmal mind ...

Liebes rund-ums-baby-Team, ich habe eine Frage zum Bemessungszeitraums des Elterngeldes. Die Daten: - Kind wird im 1. September 2017 geboren - beantragter Bezugszeitraum für den Papa: 1. März 2018 bis 1. Oktober 2018 - ich als Papa bin selbständig - ich arbeite auch zwischen Geburt und 1. März 2018 weiter selbständig Meine Frage: In s ...

Hallo Frau Bader, nach meinem Mutterschutz möchte ich noch 8 Monate Elternzeit nehmen und dann wieder arbeiten gehen. Der Monat, der dann noch bis zur Kita zu überbrücken ist, den soll dann der Papa noch machen. Geht das unter Bezug von Elterngeld? Alternativ hatten wir uns noch überlegt, dass er neben dem einen Monat Überbrückung vorher auc ...

Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...