Camelcee
Hallo Frau Bader, Ich beziehe seit der Geburt unseres Kindes am 1.1.2013 Elterngeld für ein Jahr und bin in Elternzeit, arbeite derzeit also nicht. Für die Monate September und Oktober hat mein Mann nun ebenfalls Elternzeit und bezieht Elterngeld. Steht ihm das auch zu, wenn wir unser Kind von nächster Woche bis Ende Oktober zu einer Tagesmutter bis 14 Uhr zur Betreuung bringen? (Unser Hausumbau ist doch heftiger als geplant und mit Baby kann ich gar nicht helfen, abgesehen davon, dass eine Baustelle wohl auch nicht der richtige Ort für ein Kind ist! Andere Betreuungsmöglichkeiten, Familie etc. hätten wir gar nicht.) Danke! Meike Z.
Hallo, ja. Liebe Grüße, NB
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guten tag können sie mir vielleicht sagen wie sich das Elterngeld zusammensetzt wenn ich vorher als tagespflegeperson gearbeitet habe? Im Schnitt habe ich die ganze zeit 4-5 Tageskinder betreut. Werden mir auch nur die 300euro angerechnet oder bekomme ich mehr? vielen dank schon mal amy
hallo! ich wuerde gerne fuer 7 h die woche von einer freundin den sohn betreuen. alles offizell uebers jugendamt. meine frage, kriege ich dieses geld was ich vom jugendamt dafuer bekommen auf mein elterngeld angerechnet?
Hallo, vielleicht können Sie mir weiter helfen. Ich arbeite als Tagesmutter, betreue 2 Kinder und bin ja quasi selbständig. Mein Geld bekomme ich aber vom Jugendamt. Es ist aber mit den Abzügen so wenig, daß ich es nicht versteuern muß. Muß ich das trotzdem beim Finanzamt abgeben? Ich bin schwanger, bekomme ich nach der Geburt Elterngeld? Ich werde ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Fragen: 1.) darf man in Elternzeit gehen obwohl man offiziell bereits einen Vertrag mit einer Tagesmutter über eine Ganztagesbetreuung geschlossen hat? (Hintergrund: mein Mann möchte gerne zwei Monate in Elternzeit gehen (arbeitet sonst Vollzeit) wenn unsere Tochter 10 Monate alt ist (im Februar 2014). Wi ...
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Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen? Vielen Dank
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Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
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