alexander_k
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben vor kurzem geheiratet und erwarten Ende des Jahres Nachwuchs. Wir sind nun am hin- und herrechnen, was Sinn macht: Steuerklassen wechseln, Elterngeld berechnen usw. Jetzt kam nur die Frage auf, ob meine Frau überhaupt Elterngeld bekommt? Sie ist angestellte Tierärztin und hat ein Beschäftigungsverbot erhalten. Lt. Tierärztekammer übernimmt hier die Krankenkasse 100% des Gehaltes bis zum Ende der Stillzeit. Können Sie das bestätigen, und falls dem so ist, besteht dann überhaupt ein Recht auf Elterngeld für meine Frau? Oder besteht alternativ ein Anspruch für mich? (Angestellter plus Landwirt im Nebenerwerb) Vielen Dank für ihre Hilfe. MfG
Hallo, Sie kann auch nach der Geburt ein BV bekommen. Der AG kann sie dann aber umsetzen, zB ins Büro dann hat sie mglw ein Betreuungsproblem. Deshalb ist es nicht ungefährlich, sich auf das Still-BV zu verlassen und dann dem AG nicht zur Verfügung zu stehen. Liebe Grüße NB
Felica
Wenn du gleichzeitig EG und EZ nimmst geht das. Du müsstest halt jederzeit einspringen können zur Betreuung falls das mit dem Stillen nicht mehr klappt oder der AG deiner Frau eine geeignete Ersatzarbeit findet. Den sie muss jederzeit in der Lage sein, theoretisch, von heute auf morgen in VZ zu arbeiten. Kann sie das, kann sie auch ein BV nehmen. Wenn sie es wie gesagt bekommt. Damit bekäme sie weiter ihr Gehalt, du könntest die Monate EG nehmen. Sollte deine Frau doch EZ nehmen, muss sie diese 7 Wochen vor Antritt dem AG mitteilen. Bedenke, du darfst in der EZ mit beiden Tätigkeiten nicht über 30 std die Woche kommen. Und dein Einkommen wird mit deinem EG verrechnet. Dabei darf man mit EG Plus mehr zuverdienen. Müsst ihr halt durchrechnen. Weiss ja nicht ob deine Landwirtschaft Einkommen abwirft.
mellomania
kurze info: das kind ist noch nicht da und sie hat ein bv bis ende stillzeit? was, wenn das stillen überhauptn icht klappt? bv gibt es nur, wenn das kind betreut ist. also von dir, oma, kindergarten etc. wenn das kind nicht betreut ist, kein bv wenn der arbeitgeber ersatztätigkeiten hat, kein bv bv nur, wenn die tätigkeit DIE MILCH gefährdet! bitte nicht durcheinanderbringen mit bv vor der geburt. und wenn das so sein sollte, muss der AG erst prüfen, ob er ersatztätigkeiten hat, die sie annehmen muss, auch wenn sie nicht ihrer qualifikation entsprechen sie hat anrecht auf stillpausen entweder zweimal eine halbe stunde oder einmal eine stunde. das kind wird ihr gebracht bzw. sie pumpt ab. diese pausen dürfen aber nicht an den beginn oder das ende der arbeitszeit gehänfgt werden. o.g. gilt, wenn sie arbeitet und kein bv erhält weil die bedingungen nicht erfüllt sind. ein bv nach der geburt ist sehr selten, da die milch gefährdet sein muss! und das kann praktisch fast jeder AG umgehen mit ersatzarbeitsplatz. und die betreuung muss sichergestellt sein, denn wenn das stillen nicht mehr klappt muss die frau von heute auf morgen voll arbeiten können! dies sind wertfreie infos.
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