belinea-85
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bzgl. der Zusammensetzung des Elterngeldes für das 2.Kind, da uns hier unterschiedliche Aussagen zugetragen wurden. Derzeit befinde ich mich im 2.Jahr der Elternzeit mit unserer 1.Tochter, die im Juli 2013 geboren wurde. Die Auszahlung des Elterngeldes haben wir auf 2 Jahre aufteilen lassen. Wie würde sich nun das Elterngeld für das 2.Kind zusammensetzen, wenn dieses innerhalb der Elternzeit auf die Welt kommen würde? Wir haben überlegt die Elternzeit evtl. auf 3 Jahre zu verlängern. Stimmt es, dass man in diesem Fall dasselbe Elterngeld erhält wie beim 1.Kind? Oder aber hat man nur Anspruch auf den Mindestsatz von 300 Euro? Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG vom vollen Lohn. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Seit August geht jeder Monat ohne Einkommen mit 0€ in die nächste Berechnung. Du bekommst also den Mindestsatz. Es sei denn Du erzielst schnell wieder Einkommen.
roesi
Hallo! Ich habe keine Antwort, sondern eher eine ergänzende Frage: In welchem Zeitraum spätestens müsste man Kind Nr. 2 bekommen, um das selbe Elterngeld wie bei Kind Nr. 1 zu erhalten? Gibt es da eine pauschale Antwort? Danke & LG Roesi
SumSum076
Ein ganz deutliches: Kommt darauf an! Wurde Kind 1 zB am 02.07.(2014) geboren und für Kind 2 fängt der MuSchu am 30.08.(2015) an. Dann würde Kind 2 (Anfang Oktober) ca 15 Monate später geboren als Kind 1, aber du bekommst sogar mehr Elterngeld als bei Kind 1. Denn in dem Fall würde der Juli (EG-Bezug für Kind 1) ausgeklammert, ebenso die Monate Aug, Sep und Okt wg MuSchu für Kind 2. Es werden die gleichen Monate zur Elterngeldberechnung herangezogen wie bei Kind 1. Hinzu kommt der Geschwisterbonus. Wurde aber Kind 1 am 30.01.(2014) geboren und der MuSchu beginnt Anfang April (Geburt im Mai), dann liegen zwischen den Kindern auch ca 15 Monate. Aber es liegen die Monate Feb und Mrz ohne Einkommen dazwischen, was das Elterngeld verringert. Wird im ersten Beispiel das EG aus dem Durchschnittseinkommen aus 12 Monaten berechnet, wird der Durchschnitt in Beispiel 2 nur noch aus 10 Monaten berechnet. Gruß Sabine PS: ich hoff, ich hab mich zu dieser späten Stunde nicht verrechnet...
roesi
Hallo Sabine, danke für die rasche Antwort. Sprich: Mein erster Sohn ist jetzt 9 Monate alt, ich bin frisch schwanger. Nr 2 kommt also im Juli. Mein Elterngeld läuft bis Anfang Februar 2015. Ich kann wegen meiner SWS und mangelnder Betreuungssituation nicht wieder arbeiten gehen zwischen erstem Geburtstag meines Sohnes und Geburt unseres zweiten Kindes. Mir fehlen also Feb, März, April, Mai… Ende Juni beginnt ja MuSchu… also werden anstatt 12 Monate 8 berechnet… und die kommen dann aber aus der Zeit VOR meinem ersten Kind? Sorry, wenn ich so genau nachfrage, aber irgendwie ist mir das noch immer ein Böhmisches Dorf. Danke! LG Roesi
SumSum076
Februar fehlt nicht, weil der wg Elterngeldbezug rausfällt. Also sind es Mrz, Apr und Mai mit je 0 Euro. Die übrigen 9 Monate werden aus der Zeit vor Kind 1 herangezogen. Also 9 x Einkommen = Summe Summe / 12 = Jahresdurchschnitt Und vom Jahresdurchschnitt gibts dann ca 65% zzgl Geschwisterbonus. Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat? Vielen Dank J
Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...
Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes: 1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland. Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...
Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten. Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024). Aktuell bin ich im Dezember ...
Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat. Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer? Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?
Hallo, mein Kind wurde im Februar 2024 geboren. Das zweite Kind wird vermutlich erst in 2027 kommen (ich bin noch nicht schwanger und gehe daher mal vom worst case aus). Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Ich könnte und möchte diese verlängern bis Ende Februar 2027 (falls es nicht nachteilig ist) ich erhalte bis Ende März 2026 (das maximal ...
Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rah ...
Sehr geehrte Frau Bader, liebe Community! Ich frage für ein befreundetes Paar, ob für sie Anspruch auf Elterngeld bestehen könnte: Vater deutsche Staatsbürgerschaft, Mutter australische Staatsbürgerschaft, verheiratet. Sie sind vor Kurzem nach Deutschland gezogen, da er hier für einige Jahre arbeiten wird. Sie hat ihre alte Stelle gekünd ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV