belinea-85
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bzgl. der Zusammensetzung des Elterngeldes für das 2.Kind, da uns hier unterschiedliche Aussagen zugetragen wurden. Derzeit befinde ich mich im 2.Jahr der Elternzeit mit unserer 1.Tochter, die im Juli 2013 geboren wurde. Die Auszahlung des Elterngeldes haben wir auf 2 Jahre aufteilen lassen. Wie würde sich nun das Elterngeld für das 2.Kind zusammensetzen, wenn dieses innerhalb der Elternzeit auf die Welt kommen würde? Wir haben überlegt die Elternzeit evtl. auf 3 Jahre zu verlängern. Stimmt es, dass man in diesem Fall dasselbe Elterngeld erhält wie beim 1.Kind? Oder aber hat man nur Anspruch auf den Mindestsatz von 300 Euro? Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG vom vollen Lohn. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Seit August geht jeder Monat ohne Einkommen mit 0€ in die nächste Berechnung. Du bekommst also den Mindestsatz. Es sei denn Du erzielst schnell wieder Einkommen.
roesi
Hallo! Ich habe keine Antwort, sondern eher eine ergänzende Frage: In welchem Zeitraum spätestens müsste man Kind Nr. 2 bekommen, um das selbe Elterngeld wie bei Kind Nr. 1 zu erhalten? Gibt es da eine pauschale Antwort? Danke & LG Roesi
SumSum076
Ein ganz deutliches: Kommt darauf an! Wurde Kind 1 zB am 02.07.(2014) geboren und für Kind 2 fängt der MuSchu am 30.08.(2015) an. Dann würde Kind 2 (Anfang Oktober) ca 15 Monate später geboren als Kind 1, aber du bekommst sogar mehr Elterngeld als bei Kind 1. Denn in dem Fall würde der Juli (EG-Bezug für Kind 1) ausgeklammert, ebenso die Monate Aug, Sep und Okt wg MuSchu für Kind 2. Es werden die gleichen Monate zur Elterngeldberechnung herangezogen wie bei Kind 1. Hinzu kommt der Geschwisterbonus. Wurde aber Kind 1 am 30.01.(2014) geboren und der MuSchu beginnt Anfang April (Geburt im Mai), dann liegen zwischen den Kindern auch ca 15 Monate. Aber es liegen die Monate Feb und Mrz ohne Einkommen dazwischen, was das Elterngeld verringert. Wird im ersten Beispiel das EG aus dem Durchschnittseinkommen aus 12 Monaten berechnet, wird der Durchschnitt in Beispiel 2 nur noch aus 10 Monaten berechnet. Gruß Sabine PS: ich hoff, ich hab mich zu dieser späten Stunde nicht verrechnet...
roesi
Hallo Sabine, danke für die rasche Antwort. Sprich: Mein erster Sohn ist jetzt 9 Monate alt, ich bin frisch schwanger. Nr 2 kommt also im Juli. Mein Elterngeld läuft bis Anfang Februar 2015. Ich kann wegen meiner SWS und mangelnder Betreuungssituation nicht wieder arbeiten gehen zwischen erstem Geburtstag meines Sohnes und Geburt unseres zweiten Kindes. Mir fehlen also Feb, März, April, Mai… Ende Juni beginnt ja MuSchu… also werden anstatt 12 Monate 8 berechnet… und die kommen dann aber aus der Zeit VOR meinem ersten Kind? Sorry, wenn ich so genau nachfrage, aber irgendwie ist mir das noch immer ein Böhmisches Dorf. Danke! LG Roesi
SumSum076
Februar fehlt nicht, weil der wg Elterngeldbezug rausfällt. Also sind es Mrz, Apr und Mai mit je 0 Euro. Die übrigen 9 Monate werden aus der Zeit vor Kind 1 herangezogen. Also 9 x Einkommen = Summe Summe / 12 = Jahresdurchschnitt Und vom Jahresdurchschnitt gibts dann ca 65% zzgl Geschwisterbonus. Gruß Sabine
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