Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld für 2.Kind

Frage: Elterngeld für 2.Kind

belinea-85

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bzgl. der Zusammensetzung des Elterngeldes für das 2.Kind, da uns hier unterschiedliche Aussagen zugetragen wurden. Derzeit befinde ich mich im 2.Jahr der Elternzeit mit unserer 1.Tochter, die im Juli 2013 geboren wurde. Die Auszahlung des Elterngeldes haben wir auf 2 Jahre aufteilen lassen. Wie würde sich nun das Elterngeld für das 2.Kind zusammensetzen, wenn dieses innerhalb der Elternzeit auf die Welt kommen würde? Wir haben überlegt die Elternzeit evtl. auf 3 Jahre zu verlängern. Stimmt es, dass man in diesem Fall dasselbe Elterngeld erhält wie beim 1.Kind? Oder aber hat man nur Anspruch auf den Mindestsatz von 300 Euro? Vielen Dank für Ihre Bemühungen!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG vom vollen Lohn. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Seit August geht jeder Monat ohne Einkommen mit 0€ in die nächste Berechnung. Du bekommst also den Mindestsatz. Es sei denn Du erzielst schnell wieder Einkommen.


roesi

Beitrag melden

Hallo! Ich habe keine Antwort, sondern eher eine ergänzende Frage: In welchem Zeitraum spätestens müsste man Kind Nr. 2 bekommen, um das selbe Elterngeld wie bei Kind Nr. 1 zu erhalten? Gibt es da eine pauschale Antwort? Danke & LG Roesi


SumSum076

Beitrag melden

Ein ganz deutliches: Kommt darauf an! Wurde Kind 1 zB am 02.07.(2014) geboren und für Kind 2 fängt der MuSchu am 30.08.(2015) an. Dann würde Kind 2 (Anfang Oktober) ca 15 Monate später geboren als Kind 1, aber du bekommst sogar mehr Elterngeld als bei Kind 1. Denn in dem Fall würde der Juli (EG-Bezug für Kind 1) ausgeklammert, ebenso die Monate Aug, Sep und Okt wg MuSchu für Kind 2. Es werden die gleichen Monate zur Elterngeldberechnung herangezogen wie bei Kind 1. Hinzu kommt der Geschwisterbonus. Wurde aber Kind 1 am 30.01.(2014) geboren und der MuSchu beginnt Anfang April (Geburt im Mai), dann liegen zwischen den Kindern auch ca 15 Monate. Aber es liegen die Monate Feb und Mrz ohne Einkommen dazwischen, was das Elterngeld verringert. Wird im ersten Beispiel das EG aus dem Durchschnittseinkommen aus 12 Monaten berechnet, wird der Durchschnitt in Beispiel 2 nur noch aus 10 Monaten berechnet. Gruß Sabine PS: ich hoff, ich hab mich zu dieser späten Stunde nicht verrechnet...


roesi

Beitrag melden

Hallo Sabine, danke für die rasche Antwort. Sprich: Mein erster Sohn ist jetzt 9 Monate alt, ich bin frisch schwanger. Nr 2 kommt also im Juli. Mein Elterngeld läuft bis Anfang Februar 2015. Ich kann wegen meiner SWS und mangelnder Betreuungssituation nicht wieder arbeiten gehen zwischen erstem Geburtstag meines Sohnes und Geburt unseres zweiten Kindes. Mir fehlen also Feb, März, April, Mai… Ende Juni beginnt ja MuSchu… also werden anstatt 12 Monate 8 berechnet… und die kommen dann aber aus der Zeit VOR meinem ersten Kind? Sorry, wenn ich so genau nachfrage, aber irgendwie ist mir das noch immer ein Böhmisches Dorf. Danke! LG Roesi


SumSum076

Beitrag melden

Februar fehlt nicht, weil der wg Elterngeldbezug rausfällt. Also sind es Mrz, Apr und Mai mit je 0 Euro. Die übrigen 9 Monate werden aus der Zeit vor Kind 1 herangezogen. Also 9 x Einkommen = Summe Summe / 12 = Jahresdurchschnitt Und vom Jahresdurchschnitt gibts dann ca 65% zzgl Geschwisterbonus. Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...