Penner
Guten Tag, ich bin für 3 Jahre in Elternzeit, wir würden gerne erstmal uns auf unsere erste Tochter konzentrieren und evtl uns dann, wenn die Kleine 2 Jahre alt ist, (wenn Gott will)ein weiteres Baby bekommen. Wie sieht es denn dann mit Elterngeld aus? Bekomme ich da etwas? Ich bin dann ja noch in Elternzeit. 2. Frage: Momentan bekomme ich Elterngeld, bis Oktober 2014, kann ich dann irgendwo Geld beantragen, weil mein Mann dann uns alle drei unterhalten muss und wir nicht recht wissen,wie wir über die Runden kommen sollen.Unsere Tochter soll aber 100 % von uns betreut werden und nicht von fremden Menschen, denn dafür haben wir unsere Tochter nicht bekommen! Und die Großeltern wohnen leider sehr weit entfernt. 3. Frage: Wie sieht es denn mit der Elternzeit aus, wenn ein weiteres Kind in der bisherigen Elternzeit kommt, wie wird das mit dem Arbeitgeber gemacht? Elternzeit verlängern? Ab dem Geburtstag dann vom 2. Kind? Muss er das akzeptieren? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antworten Mfg
Hallo, 1. Den Pauschbetrag iHv 300 € + evtl. Geschwisterbonus 2. Evtl. ergänzend H IV 3. Man kann dann für das neue Kind neue EZ beantragen Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, Du bekommst dann die 300€ Mindestsatz. Die stehen jedem zu. Aber wenn ihr schon ein Kind nicht ohne staatliche Hilfe versorgen könnt weil Du Fremdbetreuung ablehnst , wie wollt ihr dann zwei Kinder finanzieren ? Nicht bös gemeint, aber ab wann würdest Du denn eine Fremdbetreuung ok finden ? Dann warte solange, erwirtschafte dann neues Elterngeld und werde dann wieder schwanger. In der Zeit kann Dein Mann schauen wie er seinen Lohn erhöhen kann,damit er Euer Familienmodell finanzieren kann. Ich finde es völlig ok ein Kind spät in den Kindergarten zu geben, aber Du selbst schreibst ja oben dass es finanziell nicht alleine klappt. Darum verstehe ich nicht wie man da schon das zweite plant.
luvi
Hallo, Wenn Du Deine Kinder selbst betreust, bzw. sie nicht in eine staatlich geförderte Betreuung gibt, gibt es noch 100 Euro (ab August 2014 150 Euro) Betreuungsgeld. Dieses Geld gibts allerdings erst, wenn alle Elterngeldmonate verbraucht sind, bzw. ab dem 15. Lebensmonat für höchstens 22 Monate. In bestimmten Bundesländern gibts zusätzlich auch Landeserziehungsgeld. Wenn Du ein zweites Kind bekommst, ist es besser die Elternzeit vor dem Mutterschutzbeginn zu beenden, denn so bekommst Du Mutterschaftsgeld in Höhe Deines alten Gehalts. Um ein höheres Elterngeld zu erhalten (höher als 300 Euro + 75 Euro Geschwisterbonus) müsstest Du vorher einige Monate arbeiten. Beantragen könntet Ihr Wohngeld und Kinderzuschlag. Beides ist einkommensabhänging. Luvi
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