Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld-dazu verdienen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld-dazu verdienen

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich habe eine wichtige Frage. Wir bekommen Mitte September 07 unser 1.Baby. Mein Chef meint, ich könne von zu Hause ein wenig arbeiten wenn ich mag . Nun meine Frage: Kann man z.b.400,00 € (400,-Basis) steuerfrei in der Elternzeit dazu verdienen, ohne das das Elterngeld gekürzt wird??? Vielen Dank!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, genau diese Frage wollte ich auch stellen, habe dann aber auf www.elterngeld.net Hilfe gefunden. Leider kann man wohl beim Elterngeld nix anrechnungsfrei dazuverdienen. Bei mir z.B. würde es sich bei 400 Euro kaum lohnen, da ich am Ende ca. 100 Euro/Monat mehr hätte als wenn ich nur Elterngeld bekomme. Und dafür lohnt es sich echt nicht, finde ich. Kannst dir das ja mal durchrechnen: Elterngeld und Erwerbstätigkeit: Das Elterngeld bekommen Sie auch, wenn Sie nach der Geburt des Kindes wieder arbeiten. Sie können also gleichzeitig Elterngeld beziehen und arbeiten. Damit Sie Ihren Anspruch auf das Elterngeld nicht verlieren, dürfen Sie im Durchschnitt eines Monats aber nur 30 Wochenstunden arbeiten. Wenn Sie mehr Stunden arbeiten, haben Sie keinen Anspruch auf Elterngeld. Die nachfolgenden Sätze gelten nur dann, wenn Sie durchschnittlich weniger als 30 Wochenstunden pro Monat arbeiten. Die Höhe des Elterngeldes reduziert sich durch Ihre Erwerbstätigkeit. Sie bekommen dann nur noch 67 % der Differnz Ihrer Einkommen vor und nach der Geburt des Kindes als Elterngeld ausbezahlt. Das Einkommen vor der Geburt wird dazu auf 2.700 Euro reduziert, wenn es eigentlich höher war. Wenn Ihr Einkommen während des Bezugs des Elterngeldes höher als Ihr Einkommen vor der Geburt des Kindes ist, bekommen Sie kein Elterngeld ausbezahlt. Beispiel A: Sie hatten vor der Geburt ein "Netto-Einkommen" in Höhe von 2.000 Euro. Vier Monate nach der Geburt sind Sie wieder erwerbstätig und verdienen 1.500 Euro "Netto-Einkommen". Vor der Aufnahme der Erwerbstätigkeit bekamen Sie ein Elterngeld in Höhe von 1.340 Euro (67 % von 2.000 Euro). Während der Erwerbstätigkeit erhalten Sie ein Elterngeld in Höhe von 335 Euro (67 % von 500 Euro). Beispiel B: Sie hatten vor der Geburt ein "Netto-Einkommen" in Höhe von 1.500 Euro. Sechs Monate nach der Geburt sind Sie wieder erwerbstätig und verdienen 500 Euro "Netto-Einkommen". Vor der Aufnahme der Erwerbstätigkeit bekamen Sie ein Elterngeld in Höhe von 1.005 Euro (67 % von 1.500 Euro). Während der Erwerbstätigkeit erhalten Sie ein Elterngeld in Höhe von 670 Euro (67 % von 1000 Euro). Beispiel C: Sie hatten vor der Geburt ein "Netto-Einkommen" in Höhe von 400 Euro. Sechs Monate nach der Geburt sind Sie wieder erwerbstätig und verdienen 300 Euro "Netto-Einkommen". Vor der Aufnahme der Erwerbstätigkeit bekamen Sie ein Elterngeld in Höhe von 388 Euro (Geringverdiener-Komponente). Während der Erwerbstätigkeit hätten Sie nach der allgemeinen Berechnung nur einen Anspruch auf 67 Euro (67 % von 100 Euro). Hier greift aber der Sockelbetrag und Sie bekommen daher 300 Euro Elterngeld ausbezahlt. Hoffe, das war hilfreich. Und sorry, daß ich mich eingemischt habe, aber ich hatte dieselbe Frage... Beate


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

kein Problem, danke schön. Mit den 30 Std.weiß ich ja auch, aber mir geht es um den sog.400€ Job, also steuerfrei ist der ja normal bis 400€ im Monat. Ich wollte wissen, ob man diesen 400€-Job während der Elternzeit auch machen kann, ohne das einem aufs EG angerechnet wird. Ich finde darüber nirgends etwas. Liebe Grüße


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, nächstes Jahr im märz bekomm ich die letzte Auszahlung von meinem Elterngeld!Bei meinem Arbeitgeber hab ich aber 3 Jahre Elternzeit beantragt und auch genehmigt bekommen. Jetzt hab ich ein Angebot bekommen(nicht von meiner Arbeitsstelle) das ich nach dem 1. Jahr Elternzeit von zu Hause aus Geld verdienen könnte! Meine Frage: Kann ich üb ...

darf ich mir trotz elterngeld was dazu verdienen,da ich nur 302,77 euro bekomm ohne das mir was abgezogen wird ?

Ich bekomme im April 2015 ein Baby jetzt wollte ich fragen darf ich zum Elterngeld dazu verdienen wenn ich es auf 2 Jahre mir aufteile das Geld ? Bzw wie wird der zuverdienst angerechnet

Ich habe da mal ein paar fragen: Darf ich während meiner elternzeit mir Geld dazuverdienen. Ich habe zwei Jahre beantragt und darauf das Geld aufgeteilt. Jetzt würde ich aber gerne etwas arbeiten ohne das es gleich berechnet wird. Ab wann darf ich dazuarbeiten wen überhaupt. Wieviel darf ich arbeiten im Monat. Muß ich irgendwas beachten. Danke ...

geringfügig dazu verdienen beim arbeitgeber(altem)

Hallo, ich bin selbstständig und muss in der Elternzeit trotzdem etwas arbeiten. Wird das, was man dazuverdient angerechnet und dann wieder vom Elterngeld abgezogen, oder gibt es eine Mindestgrenze, was man sich dazuverdienen kann? LG Kat

Hallo, meine Frau ist mit dem zweiten Kind schwanger. Meine Frau hat bis zur ersten Schwangerschaft ganz normal gearbeitet. Danach haben wir für ein Jahr das Elterngeld bekommen. Das zweite Jahr war meine Frau arbeitslos. Jetzt im Dezember würde das zweite Kind kommen und normalerweise meine Frau in ALG 2 abrutschen. Ich bin kaufmännischer Angeste ...

Hi ich verdiene momentan 775 Euro Elterngeld will aber mir am Wochenende was dazu verdienen wenn ich mich auf 450 Euro Basis anmelde werden die von den 775 Euro Eltern Geld abgezogen oder wird dass nicht abgezogen

Hallo Frau Bader, Ich kenne mich nicht mehr aus. Frage ich bekomme eigentlich bis 17.05.19 Elterngeld plus. Habe seit der Geburt meiner Tochter einen Job mit 13 Std./w. Brutto ca 840 netto ca 635 € dazu seit Sept. 2018 einen Minijob mit 6 std/w brutto ca 350 netto ca 250 € - was darf ich verdienen ohne das mit was abgezogen wird vom Elterngeld ...

Hallo Frau Bader, Ich beziehe insgesamt 1 Jahr und 4 Monate Elterngeld (noch bis einschließlich März 2020). In dieser Zeit arbeite ich nicht. Nun wollte ich wissen wie viel ich verdienen darf wenn ich kein Elterngeld mehr bekomme, also dann ab April 2020. Viele Grüße