heubinne
darf ich mir trotz elterngeld was dazu verdienen,da ich nur 302,77 euro bekomm ohne das mir was abgezogen wird ?
Hallo, im ersten Jahr kann alles über 300 € angerechnet werden Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Ja, nach der Elterngeldbezugszeit! (normalerweise das erste Lebensjahr) In der Bezugszeit wird jedes Einkommen angerechnet. Abgezogen werden aber maximal die 2,77 Euro, die du über dem Mindestsatz von 300 Euro liegst. (oder ist das der gesplittete Betrag?) Gruß Sabine
heubinne
das heißt ich kann mir 300,euro dazu verdienen ohne das mir davon was abgezogen wird ?! sondern nur die von 302,77 euro elterngeld ,die 2,77 euro was ich dadrüber bin
SumSum076
Nein, du darfst nicht 300 Euro verdienen! Mal angenommen, du würdest in deinem Job 100 Euro verdienen. Dann würde dein Elterngeld gekürzt, um die 2,77 Euro, die du über dem Mindestsatz liegst. Angenommen, du verdientest 1300 Euro. Dann würde dein Eltergeld auch um 2,77 Euro gekürzt. Gruß Sabine
SumSum076
Sorry, natürlich darfst du auch 300 Euro verdienen. ;-) (das Elterngeld würde trotzdem um 2,77 Euro gekürzt) Gruß Sabine
heubinne
danke die 2,77 euro lass ich mir gern abziehen, wenn der rest bleibt !
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