TaLa
Hallo, nächstes Jahr im märz bekomm ich die letzte Auszahlung von meinem Elterngeld!Bei meinem Arbeitgeber hab ich aber 3 Jahre Elternzeit beantragt und auch genehmigt bekommen. Jetzt hab ich ein Angebot bekommen(nicht von meiner Arbeitsstelle) das ich nach dem 1. Jahr Elternzeit von zu Hause aus Geld verdienen könnte! Meine Frage: Kann ich überhaupt eine andere Arbeit anfangen ohne das ich meinem Arbeitsgeber das melden oder kündigen muss? Wenn ja, wieviel darf ich da dann verdienen? Vielen Dank mfg Tala
Hallo, Sie müssen den Arbeitgeber fragen! sie dürfen soviel verdienen wie sie wollen, jedoch nicht über 30 h die Woche arbeiten Liebe Grüße, NB
Sonni74LS
Elternzeit wird nicht beantragt und auch nicht vom AG genehmigt. Es ist dein gutes Recht in Elternzeit zu gehen und ein Rechtsanspruch... nur mal so nebenbei erwähnt. Es gilt das BEEG für deine Frage: § 15 Absatz 4: Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Also musst Du erstmal deinen AG um Zustimmung bitten, am besten schriftlich. Kündigen musst Du nicht. Nach dem Elterngeldbezug (Kind ist über 12 Monate alt) darfst Du problemlos zuverdienen.
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